- 24.09.2018, 18:12:59
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Bundesminister Josef Moser in Prag, Berlin und Warschau: Gemeinsam rechtsstaatliche Standards stärken
Diskussion über E-Evidence, Brüssel IIa-Verordnung und Rechtsstaatlichkeit
Utl.: Diskussion über E-Evidence, Brüssel IIa-Verordnung und
Rechtsstaatlichkeit =
Wien (OTS) - Im Vorfeld der nächsten Ratspräsidentschaftstermine
besuchte Bundesminister Josef Moser am Montag seine Amtskollegen in
Prag, Berlin und Warschau. Bei den Arbeitstreffen wurden gemeinsame
Lösungen gesucht. „Wir wollen vorbereitet in die Verhandlungen gehen.
Ich bin zuversichtlich, dass wir sowohl in zivil- als auch in
strafrechtlichen Angelegenheiten einen gemeinsamen Weg finden
werden“, sagte Josef Moser vor den Arbeitsbesuchen.
Besserer grenzüberschreitender Zugang zu elektronischen
Beweismitteln
Sein erstes Treffen fand in Prag mit dem tschechischen
Justizminister, Jan Kněžínek, statt. Dabei wurde über das EU-Vorhaben
„E-Evidence“ gesprochen. Dieser Legislativvorschlag der EU sieht
einen besseren grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen
Beweismitteln in Strafsachen vor, die von Online-Diensten in einem
anderen Staat gespeichert sind. „Die Tschechische Republik bringt
sich aktiv in die Verhandlungen ein und vertritt immer eine sehr
klare Position. Als Vorsitz ist es mir wichtig, einen Ausgleich der
Interessen zu erzielen. Daher war es mir ein Anliegen, heute über
mögliche Lösungen mit meinem tschechischen Amtskollegen zu sprechen“,
betonte Justizminister Josef Moser nach dem Treffen. Einige
Mitgliedstaaten möchten im Falle des Zugriffs anderer
Mitgliedsstaaten auf Daten von Internetdienstanbietern benachrichtigt
werden. Tschechien zeigte sich kompromissbereit und war an Lösungen
im Einklang mit der Cybercrimekonvention des Europarates
interessiert. Österreich setzt derzeit alles daran, die Verhandlungen
voranzutreiben und bis Dezember 2018 eine Allgemeine Ausrichtung zu
erzielen.
Gemeinsam für effizientere Verfahrensabwicklungen bei
Kindesentführungen
Nach seinem Arbeitsbesuch in Prag reiste Justizminister Josef Moser
nach Berlin, um seine Amtskollegin Katarina Barley zu treffen. Auch
hier sprachen die Justizminister über das Thema „E-Evidence“ sowie
über die Brüssel II-a Verordnung. Diese sieht eine effizientere
Verfahrensabwicklung bei Kindesentführungen durch eine Höchstfrist
von 18 Wochen vor. „Für dieses Dossier benötigen wir Einstimmigkeit
im Rat. Mir ist es wichtig, dass wir einen gemeinsamen Weg finden. Es
geht um raschere und einfachere Verfahren im Interesse der Kinder.
Das Kindeswohl steht dabei sowohl für Deutschland als auch für
Österreich an erster Stelle“, so Moser. In den nächsten
Ratsarbeitsgruppen wird weiter über den Verordnungstext verhandelt.
Das Ziel ist eine formelle Annahme des Dossiers im Dezember-Rat.
Keine Kompromisse beim Thema Rechtsstaatlichkeit
Der letzte Stopp am heutigen Tag führte Justizminister Josef Moser
nach Warschau, Polen. Dort wurde er freundlich vom polnischen
Justizminister, Zbigniew Ziobro, empfangen. Auf der Tagesordnung
standen zu Beginn die Themen „E-Evidence“, Brüssel IIa-Verordnung und
die Istanbul-Konvention.
Die Istanbul-Konvention hat das Ziel, Frauen und Mädchen vor
jeglicher Form von Gewalt zu schützen. „Gewalt gegen Frauen und
Kinder hat keinen Platz in unserer Gesellschaft. Der EU-Beitritt zur
Istanbul-Konvention wäre ein starkes politisches Signal für das
Engagement der EU. Deshalb habe ich den polnischen Justizminister
heute um seine Unterstützung in dieser Frage gebeten“, erklärte der
Justizminister.
Die beiden Minister sprachen auch über das Thema Rechtsstaatlichkeit.
Justizminister Josef Moser legt während des Vorsitzes einen großen
Fokus auf dieses Thema. „Bei Rechtsstaatlichkeit darf es keine
Kompromisse geben. Deshalb war es mir ein großes Anliegen, eine
Initiative auf Ebene der Justizminister zu starten, mit dem Ziel, die
gegenseitige Anerkennung in Strafsachen zu stärken und gemeinsame
rechtsstaatliche Standards zu definieren. So wollen wir das Vertrauen
der Staaten untereinander ausbauen und die grenzüberschreitende
justizielle Zusammenarbeit verbessern. Nationale grundrechtliche
Standards sind die Grundlage der gegenseitigen Anerkennung und des
Vertrauens untereinander. Bis Jahresende sollen Schlussfolgerungen
ausgearbeitet werden, die von allen EU-Staaten unterstützt werden“,
betonte Josef Moser beim Treffen.
Zum Artikel 7-Verfahren gegen Polen hielt der Minister fest: „Für das
laufende Artikel 7-Verfahren gegen Polen sowie das heute in die Wege
geleitete Eilverfahren gilt selbstverständlich, dass Österreich als
amtierender Vorsitz die Rolle des ehrlichen Maklers einnimmt. Wir
behandeln das Artikel 7-Verfahren im Rat sachlich und neutral.“
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