• 20.09.2018, 12:35:46
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  • OTS0126

Buchmann: Der Bundesrat kämpft für unser Wasser

EU-Ausschuss des Bundesrates schickt Mitteilung an Europa

Utl.: EU-Ausschuss des Bundesrates schickt Mitteilung an Europa =

Wien (OTS/ÖVP-PK) - „Der Bundesrat kämpft für unser Wasser“. Mit
diesen Worten begründet der Vorsitzende des EU-Ausschusses des
Bundesrates, ÖVP-Bundesrat Christian Buchmann, den einstimmigen
Beschluss des Ausschusses, eine Mitteilung an die Europäische
Kommission, den Rat und das Europäische Parlament zu schicken.

Zur Erklärung: die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für
Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung vorgelegt – dies
soll dazu beitragen, die Wasserknappheit in der EU zu entschärfen.
„Dieses Anliegen ist durchaus begrüßenswert“, so Buchmann. Zentraler
Punkt der Verordnung ist allerdings eine Neuregelung der
Wasserwiederverwertung in den Mitgliedstaaten. Hier soll es
Mindestanforderungen geben, die die Qualität und Wiederverwertung von
aufbereitetem Wasser sicherstellen sollen. Die meisten Länder
verfügen allerdings bereits über entsprechende nationale Normen.
„Daher erscheint uns eine europäische Regelung als überschießend“,
erläutert Buchmann. „Zumal die Gegebenheiten bei den Mitgliedsländern
ja höchst unterschiedlich sind.“ Für Österreich seien etwa die
vorhandenen Regelungen mehr als ausreichend.

Und so heißt es in der Mitteilung, zitiert Buchmann:
„…Der allgemeine Rahmen wird mit der Wasserrahmen-Richtlinie und der
Richtlinie zur Behandlung von kommunalen Abwässern bereits
ausreichend abgedeckt. Falls darüber hinaus tatsächlich Bedarf an
einer europäischen Lösung besteht, müssen jedenfalls nationale
Ausnahmen möglich bzw. eine weitgehende Öffnungsklausel für die
Mitgliedstaaten enthalten sein, die eine Wiederverwendung auch
unterbinden kann. Aus der Sicht des Bundesrates entspricht die
vorgeschlagene Regelung nicht dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit, da
das Ziel der Verordnung durch Maßnahmen auf nationaler bzw.
regionaler Ebene ebenso sichergestellt werden könnte. Der Bundesrat
lehnt die vorgesehene Ausweitung der Kompetenz der Europäischen
Kommission über die Einführung von delegierten Rechtsakten ab.“

Die Europäische Kommission ist – seit dem Lissabon-Vertrag –
aufgefordert, sich mit einer Mitteilung des Bundesrates
auseinandersetzen, sie in die Überlegungen einzubeziehen und
allenfalls darauf zu reagieren.
(Schluss)

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VPK

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