• 19.09.2018, 08:31:05
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  • OTS0015

Bundeskriminalamt präsentiert Cybercrime Bericht 2017

Cybercrime zentrale Herausforderung der Zukunft

Utl.: Cybercrime zentrale Herausforderung der Zukunft =

Wien (OTS) - Es gibt kaum eine Kriminalitätsform, bei der Elektronik,
IT und ihre Vernetzung keine Rolle mehr spielen. Dies bestätigt der
Trend der letzten Jahre in Form des Anstieges der Cybercrime Delikte.
Ein Umdenken bei den Anwendern als auch bei den Herstellern ist
erforderlich, um diese Entwicklung einzubremsen.

Seit 2014 werden vom Cybercrime Competence Center (C4) des
Bundeskriminalamtes (BK) kontinuierliche Anstiege im Bereich
Cybercrime verzeichnet. 2017 wurden der Polizei 16.804 Anzeigen
gemeldet. Dies entspricht einer Zunahme von 28,2 Prozentpunkten. Die
Zahl der Tatbestände von Cybercrime im engeren Sinne ist
österreichweit von 2.630 im Jahr 2016 auf 3.546 im Jahr 2017
angestiegen. Das entspricht einem Anstieg um 34,8 Prozentpunkte
gegenüber dem Vorjahr. Unter Cybercrime im engeren Sinne versteht man
jene Straftaten, bei denen Angriffe auf Daten oder Computersysteme
unter Ausnutzung der Informations- und Kommunikationstechnik begangen
werden. Einen überdurchschnittlichen Anstieg der Anzeigen
verzeichnete 2017 die Datenbeschädigung (§ 126a Strafgesetzbuch
(StGB) mit 1.184 angezeigten Fällen (80,5 Prozent), die
Datenfälschung (§ 225a StGB) mit 231 angezeigten Fällen (66,2
Prozent) und der betrügerische Datenverarbeitungsmissbrauch (§ 148a
StGB) mit 1.055 angezeigten Fällen (29,3 Prozent).

Die Aufklärungsquote konnte um 10,2 Prozentpunkte von 18 auf 28,2
Prozent gesteigert werden. Dies ist unter anderem auf die Maßnahmen
im C4 zurückzuführen, das kontinuierlich zu einer modernen
High-Tech-Crime-Unit entwickelt wird. „Die aktuellen Zahlen zeigen,
dass wir im Bereich Cybercrime vor großen Herausforderungen stehen.
Im Kampf gegen diese Kriminalitätsform sind moderneste Technik und
gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wichtige
Eckpfeiler. Diese Komponenten sind im Cybercrime Competence Center
vereint. Die Steigerung der Aufklärungsquote ist ein wichtiger
Schritt und zeigt, dass im C4 professionelle Arbeit geleistet wird“,
sagte Innenminister Herbert Kickl.

Unter Cybercrime im weiteren Sinne, versteht man Straftaten, bei
denen die Informations- und Kommunikationstechnik zur Planung,
Vorbereitung und Ausführung für herkömmliche Kriminaldelikte
eingesetzt wird, wie z.B. Betrugsdelikte oder Cyber-Mobbing. Hier
konnte in allen Bereichen der angezeigten Fälle ein Anstieg
festgestellt werden. Dieser betrug im Jahr 2017 26,5 Prozentpunkte.
Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die angezeigten Fälle wegen
Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen (§ 208a StGB) von 80 um
32,5 Prozentpunkte auf 106 Delikte.

Schwerpunkte
Der Wertzuwachs von Bitcoin machte den Einsatz von Kryptowährungen
für kriminelle Handlungen immer beliebter. Sie werden von Kriminellen
vor allem für Betrug- und Erpressungsdelikte als auch Geldwäsche
eingesetzt.

Durch die Schadsoftware Petya/NotPetya und WannaCry wurden 2017
beispielsweise weltweit mehrere hunderttausend Computer infiziert.
Diese Schadsoftware –zu Englisch Ransomware – verschlüsselt die Daten
der infizierten Computersysteme. Im Zusammenhang mit Kryptowährungen
wurden 2017 aber auch völlig neue kriminelle Phänomene
wahrgenommen wie beispielsweise die Verwendung fremder Rechenleistung
zum sogenannten Minen. Das neue Phänomen Cryptojacking begann sich
Ende 2017 abzuzeichnen, wobei sich Cryptojacking dabei aus „Crypto“
für Mining-Programme und „Hijacking“ für das Kapern fremder
Rechenleistung zusammensetzt. Heimliches Crypto-Mining erfolgt auf
fremde Kosten und liegt aufgrund der steigenden Verbreitung der
dementsprechenden Software im Trend von Cyberkriminellen. Geld
verdient beim illegalen Crypto-Mining nur der Kriminelle.

Die Thematik Big Data hat auch 2017 weiter an Bedeutung zugenommen.
Die obligatorische Einhaltung forensischer Standards erfordert auch
akribische Genauigkeit bei der Durchsicht von gewaltigen Datenmengen.
Dazu wurde in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachabteilungen im
BK sowie in den Landeskriminalämtern an der Weiterentwicklung und der
Einführung von Such- und Analysetools gearbeitet.

Mit 1. November 2017 wurde im C4 das Referat für Entwicklung und
Innovation eingerichtet, um neueste Entwicklungen aus Wissenschaft
und Forschung für die polizeiliche Anwendung zu erschließen,
zukünftig den Missbrauch von Technologien vorausschauend zu erkennen,
Risiken zu bewerten und auf deren Einsatz durch Kriminelle zu
verhindern.

Ausblick
Besonders großer Wert wird auf die Präventionsarbeit gelegt.
Straftaten, die mit dem Internet und genutzten Computersystemen
zusammenhängen, können durch geeignete Präventivmaßnahmen gut
verhindert werden. Ein besonderer Schwerpunkt wird auf Jugendliche
und deren sensiblen Umgang mit neuen Medien gelegt. Vor allem durch
grundlegende Informationen zur PC Sicherheit, Passwortschutz und
gefahrloses Internetsurfen kann auf die Schäden aufmerksam gemacht
werden. Daher betreibt die Kriminalprävention im BK und in den
Landespolizeidirektionen zielgruppenorientierte
Öffentlichkeitsarbeit. Dies erfolgt durch Aufklärung. Aktuelle
Bedrohungen bis zur richtigen Anwendung diverser Endgeräte soll
flächendeckend vermittelt werden.

Kontakt zur Polizei
Verdächtige Sachverhalte im Internet können rund um die Uhr der
Internetmeldestelle im BK unter [email protected] gemeldet
werden. Information sind in jeder Polizeiinspektion sowie auf der
Homepage www.bundeskriminalamt.at/praevention und im Polizei-App
erhältlich. Die Spezialisten der Kriminalprävention stehen kostenlos
und österreichweit unter der Telefonnummer 059 133 zur Verfügung.

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