- 23.08.2018, 10:06:10
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Finanz-Staatssekretär Fuchs: Harter Schlag des Zolls gegen den illegalen Vogelhandel
Artenhandelsgesetz soll novelliert und Strafrahmen erhöht werden
Utl.: Artenhandelsgesetz soll novelliert und Strafrahmen erhöht
werden =
Wien (OTS) - Für einen großen Erfolg gegen den internationalen
Vogelschmuggel sorgte die heimische Zollfahndung. Insgesamt konnten
14 geschützte Vögel im Wert von 160.000 Euro aus den Fängen einer
international agierenden Schmugglergruppe gerettet werden. Der
Prozess gegen einen der mutmaßlichen Täter beginnt am Freitag, den
24. August 2018, am Landesgericht Korneuburg. Der Strafrahmen beträgt
bis zu 2 Jahre. Gegen die Hintermänner der Organisation werden die
Ermittlungen unter Einbindung von Europol weiter fortgeführt.
„Mit dem illegalen Handel von geschützten Tieren sind zwar hohe
Gewinne, aber vergleichsweise geringe Gefängnisstrafen verbunden. Aus
diesem Grund sollte das Artenhandelsgesetz novelliert werden und der
Strafrahmen bei erstmaliger Begehung von zwei auf fünf Jahre erhöht
werden. Wir verfolgen hier von Seiten des österreichischen Zolls eine
klare Null-Toleranz-Politik. Ich gratuliere den Zollfahndern zu ihrem
Erfolg und bedanke mich für den Beitrag zur Rettung und zum Schutz
dieser seltenen Tiere“, sagt Finanz-Staatssekretär MMag. DDr. Hubert
Fuchs.
Netzwerk des illegalen Handels mit geschützten Tieren
Nach Einlangen anonymer Informationen starteten Zollfahndungsbeamte
des „Zollamtes St. Pölten Krems Wiener Neustadt“ Ermittlungen gegen
eine Tätergruppe, die sich mit dem illegalen Handel von Vögeln
beschäftigt. Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass Käufer für die
sehr seltenen Palmkakadus sowie Paradiesvögel in Österreich gesucht
werden. Diese Vögel sind durch das Washingtoner
Artenschutzübereinkommen und die EU-Artenhandelsverordnung geschützt.
Zoll und Cobra vereint gegen Schmuggel
Die Täter boten insgesamt 14 Tiere zu einem Kaufpreis von rund
160.000 Euro an. Ende April 2018 erfolgte der Zugriff durch den Zoll.
Mit Unterstützung der Einsatzgruppe Cobra des Innenministeriums wurde
der Transport mit insgesamt 14 Tieren abgefangen und sichergestellt.
Dabei handelte es sich um zwei streng geschützte Palmkakadus, deren
kommerzieller Handel verboten ist, sowie um 12 geschützte
Paradiesvögel, für deren Handel Artenschutzdokumente erforderlich
sind. Die Vögel wurden mit falschen Kennzeichnungen (Ringen) und
gefälschten Einfuhrnachweisen ausgestattet und in die EU
geschmuggelt. Da die Täter keine ordnungsgemäßen Papiere über die
legale Einfuhr bzw. für die legale Vermarktung vorweisen konnten,
verhängte die Staatsanwaltschaft die Untersuchungshaft.
Vögel erzielen hohe Preise in Sammlerkreisen
Das Verbreitungsgebiet der beiden Vogelarten beschränkt sich nur noch
auf Neuguinea und Teile Nordostaustraliens. Der Bestand ist seit
Jahren gefährdet. Die seltenen Vögel sind in Sammlerkreisen sehr
begehrt und auf dem Schwarzmarkt werden sehr hohe Preise erzielt. Die
skrupellosen Schmuggler sind auch nicht an einem artgerechten
Transport interessiert und nehmen den Verlust einzelner Tieren
aufgrund der hohen Gewinnspanne in Kauf. „Nimmt man den Kampf gegen
den illegalen Handel geschützter Tiere ernst, dann muss man den
Behörden auch entsprechendes Werkzeug zur Verfügung stellen, um
effektivere Ermittlungen zu ermöglichen. Daher soll das
Artenhandelsgesetz entsprechend novelliert werden“, so
Finanz-Staatsstaatssekretär Fuchs.
Bildergalerie: bit.ly/vogelhandel
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