- 19.07.2018, 09:35:54
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Finanz-Staatssekretär Fuchs als Vertreter des Europäischen Rates beim G20-Treffen
Digitalsteuer als Schwerpunkt der österreichischen Ratspräsidentschaft
Utl.: Digitalsteuer als Schwerpunkt der österreichischen
Ratspräsidentschaft =
Wien (OTS) - Von 19. bis 22. Juli 2018 treffen sich in Buenos Aires,
Argentinien, die Finanzminister und Notenbankchefs der 20 wichtigsten
Industrie- und Schwellenländer – kurz G20 – um über die
Herausforderungen und Chancen des Wirtschafts- und Finanzsystems zu
beraten. Im Rahmen der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft wird
Finanz-Staatssekretär MMag. DDr. Hubert Fuchs die Vertretung des
Europäischen Rates wahrnehmen. Geplant ist, dass im Zuge des
G20-Treffens ein Abschlusskommuniqué mit folgenden Themen
verabschiedet wird: Zukunft der Arbeit, Infrastrukturinvestitionen,
Fragen zu Risiken und Chancen der Weltwirtschaft, internationale
Besteuerung und internationale Finanzarchitektur.
Der G20-Gipfel, das weltweit wichtigste Forum für internationale
wirtschaftliche Zusammenarbeit, findet erstmals in Südamerika statt.
Finanz-Staatssekretär Fuchs wird sich als starke Stimme des
Europäischen Rates auch für eines der zentralen Anliegen der
österreichischen Ratspräsidentschaft, der Idee einer Digitalsteuer
als Übergangslösung bzw. einer digitalen Betriebstätte als
Langfristlösung, aussprechen.
Neue Verbündete für die Einführung der Digitalsteuer
„Globale Themen und Fragestellungen erfordern eine enge weltweite
Abstimmung. Die Besteuerung digitaler Unternehmen ist eine der
Schlüsselfragen unserer Zeit und kann nur in einem möglichst großen
Verbund an Ländern beantwortet werden. Daher ist es ein Ziel der
österreichischen EU-Ratspräsidentschaft, auch vor dem Hintergrund des
G20-Treffens, Verbündete für eine Einführung einer Digitalsteuer zu
finden“, sagt Finanz-Staatssekretär Fuchs.
Doppelbesteuerungsabkommen mit Argentinien
Darüber hinaus wird Finanz-Staatssekretär Fuchs auch ein bilaterales
Treffen mit Vertretern des argentinischen Finanzministeriums
wahrnehmen, um eine Neuverhandlung des mit 1.1.2009 außer Kraft
getretenen Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Österreich und
Argentinien zu bewirken. „So soll vor allem Rechtssicherheit für die
in Argentinien tätigen österreichischen Unternehmen hergestellt und
die Grundlage für intensivere Handelsbeziehungen beider Länder
geschaffen werden“, sagt Finanz-Staatssekretär Fuchs.
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