Zum Inhalt springen

VIRUS zu Lobautunnel: Aus Verkehrszunahme kann keine Verkehrsentlastung folgen

Asfinag widerspricht ihren eigenen Unterlagen

Wien (OTS) - Als unglaubwürdig weist die Umweltorganisation das Festhalten der Asfinag an angeblicher Verkehrsentlastung durch den Lobautunnel zurück. Sprecher Wolfgang Rehm "Wie in unserer heutigen Pressekonferenz ausgeführt ist das eine Schutzbehauptung der Autobahnbauer, ein Schmäh der viel zu langsam aber sicher zu bröckeln beginnt. Das Projekt S1 führt insgesamt zu einer Verkehrssteigerung von Entlastung kann daher keine Rede sein".

Tatsächlich ließen sich jedoch einige Querschnitte finden wo das Projekt mehr als kurzfristige Entlastungswirkungen aufweise. Dazu zählte die nicht zufällig herausgegriffene Breitenleer Straße die gemäß Asfinag- Verkehrsprognose 2025 mit S1 12.900 statt 21.600 KFz/Tag aufweisen sollte. Letztere Zahl sei aber ein unrealistischer Referenzfall, im Bestandsplanfall sind nur 14.200 ausgewiesen. Im Gegensatz zu früher nicht mehr von der Asfinag hergezeigt werde etwa die Esslinger Hauptstraße eine der wichtigsten Durchzugsstraßen in der Donaustadt mit im Bestand 20.800 und im Referenzplanfall auf 23.100 mit S1 auf 21.800 KFz zunehmendem Wert. Bereits im Jahr 2035 wären dort wieder 23.100 Kfz unterwegs. "Am krassesten ist es bei er viel zitierten Südost- Tangente auf der Praterbrücke", so Rehm. Hier stiegen vom Bestand 186.100 die Zahlen bis 2025 im dann überfüllten Referenznetz auf 243.300 ohne S1 und 221.100 mit S1 um aber2035 wieder bei 243.500 zu landen. "Man kann dies natürlich anzweifeln aber das sind die Zahlen, die die Asfinag in ihren Unterlagen eingereicht hat und die verfahrensgegenständlich waren", stellt Rehm klar.

Das UVP-Verfahren wurde 2009 eingereicht dauere also schon neun und nicht wie von der Asfinag angegeben sechs Jahre "Die massive Verfahrensverschleppung durch die Asfinag wurde im Rahmen der heutigen Pressekonferenz deutlich aufgezeigt. Da sie auch bei der Einreichung der noch folgenden Materienverfahren in den letzten Jahren nichts weitergebracht hat, werden die weiteren Verfahrensschritte abseits des aktuell von uns angerufenen Höchstgerichts noch eine Weile dauern. Ein Baubeginn 2019 ist daher nicht sehr realistisc"h, so Rehm abschließend.

Rückfragen & Kontakt:

Wolfgang Rehm , 0699/12419913, virus.umweltbureau@wuk.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | VIR0002