- 04.07.2018, 14:51:39
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Nationalrat – Krainer: Regierung schränkt Rücktrittsrecht bei Versicherungen zum Nachteil der KonsumentInnen ein
Kritik an Novellierung des Versicherungsvertragsgesetzes und europarechtliche Bedenken
Utl.: Kritik an Novellierung des Versicherungsvertragsgesetzes und
europarechtliche Bedenken =
Wien (OTS/SK) - „Wer eine Versicherung abschließt, muss belehrt
werden, wie und unter welchen Konditionen ein Rücktritt möglich ist“,
sagte der Finanzsprecher der SPÖ, Jan Krainer, am Mittwoch im
Nationalrat. „Die Rechtsabteilungen von einigen Versicherungen haben
in ihren schriftlichen Belehrungen jahrelang falsch informiert – etwa
zu kurze Fristen angegeben oder unzulässigerweise die Form der
Kündigung eingeschränkt“, so Krainer. Der Europäische Gerichtshof hat
festgestellt, dass ein Vertrag, der auf Basis einer falschen
Belehrung zustande gekommen ist, nichtig ist und der
Versicherungsnehmer zu bestimmten Konditionen zurücktreten kann. Die
von der Regierung vorgebrachte „Lösung“ des Problems, die das
Rücktrittsrecht einschränkt, das Risiko des Rücktritts auf den
Versicherungsnehmer abwälzt und private Altersversorge forciert,
während Schutzrechte ausgehöhlt werden, wird von Krainer abgelehnt.
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Die nun von der Regierung vorgebrachte Novellierung des
Versicherungsvertragsgesetzes, so Krainer, ist aus vier Gründen
ungenügend: Erstens könne sich der nationale Gesetzgeber schwer über
ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes stellen. Zweitens sind in
dieser Causa noch immer Verfahren vor dem EuGH anhängig, die
abgewartet werden müssen. Drittens ist diese Regelung „absolut zum
Nachteil des Konsumenten“ und viertens werde die Gefahr einer
Staatshaftung impliziert: „Das bedeutet, dass die Rechnung nicht mehr
von Versicherungen, sondern von den SteuerzahlerInnen gezahlt werden
muss“, schloss Krainer. (Schluss) mb/ls/mp
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