• 03.07.2018, 18:46:11
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  • OTS0164

Klarstellung des BVRDJ - Brandbekämpfung in den österreichischen Justizanstalten erfüllt höchste Standards

Justizwachebeamte haben beim Brandereignis 2016 in der Justizanstalt Wien-Josefstadt vorbildlich reagiert.

Utl.: Justizwachebeamte haben beim Brandereignis 2016 in der
Justizanstalt Wien-Josefstadt vorbildlich reagiert. =

Wien (OTS) - Das Ministerium weist die durch den Falter verbreiteten
Vorwürfe eines mangelnden Brandschutzes in österreichischen
Justizanstalten entschieden als unzutreffend zurück.
Der Brandschutz in den österreichischen Justizanstalten liegt
aufgrund bestens ausgebildeter Einsatzkräfte und moderner Ausrüstung
im europäischen Spitzenfeld. Jede der 27 österreichischen
Justizanstalten verfügt über eine Betriebsfeuerwehr oder eine
Brandschutzgruppe, in denen insgesamt 693 Exekutivbedienstete der
Justizwache tätig sind.
Generaldirektor Erich Mayer stellt klar: „Die österreichischen
Justizanstalten erfüllen in Sachen Brandschutz höchste Standards und
haben europaweit sogar eine Vorreiterrolle inne. Im konkreten Fall
haben die Beamten der Justizanstalt Wien-Josefstadt richtig reagiert.
Durch ihren beherzten Einsatz konnten Todesopfer verhindert werden.“

Zum Brandereignis in der Justizanstalt Wien-Josefstadt am 16. Oktober
2016:
Die Zeitspanne bis zum Eintreffen der Betriebsfeuerwehr und auch die
gesamte Einsatzzeit waren überdurchschnittlich schnell. Die
Nachtdienststärke der Belegschaft in der Justizanstalt Josefstadt war
jedenfalls angemessen.
Bei der Bekämpfung des Brandes wurde aufgrund der als
sicherheitsrelevant eingeschätzten Lage besonders auf die Sicherheit
und Gesundheit der einschreitenden Einsatzkräfte und aller knapp 500
Insassen in den betroffenen Trakten der Justizanstalt geachtet.
Um eine akute Gefährdung aller Personen im betroffenen Trakt zu
vermeiden, wurde die Bergung der Insassen aus den Zellen unter
ständiger Abschätzung der Bedrohungssituation schrittweise
durchgeführt. Eine frühere Öffnung des brennenden Haftraumes wäre
unverantwortlich gewesen.
Die große Herausforderung bei derartigen Einsätzen liegt für
einschreitende Kräfte darin, dass sie mit zwei parallel auftretenden
Bedrohungsszenarien konfrontiert sind – in diesem Fall dem
Haftraumbrand und der sicherheitsrelevanten Bedrohungslage.
Der Vorfall wurde seitens der Strafvollzugverwaltung unter
Einbeziehung externer Experten von Polizei, Berufsfeuerwehr Wien und
Berufsrettung Wien evaluiert; dabei wurde die Handlungsweise der
einschreitenden Einsatzkräfte als höchst professionell beschrieben.
Das Brandereignis war auch bereits Gegenstand eines öffentlichen
Strafverfahrens am Landesgericht für Strafsachen Wien, in welchem es
am 1. Februar 2018 zu einer nicht rechtskräftigen Verurteilung eines
Insassen wegen Brandstiftung, schwerer Körperverletzung und anderer
Delikte gekommen ist. Die Videoaufnahmen aus den Überwachungskameras
in der Justizanstalt Wien-Josefstadt wurden dort bereits verwertet.
Über dieses Verfahren wurde ausführlich in diversen Medien berichtet.
Die Unterstellung, die Justizwachebeamten hätten eine „neue
Strategie“ gewagt und die Gesundheit von Insassen gefährdet, ist
entschieden als haltlos zurückzuweisen.

Weitere Informationen zum Brandschutz in den österreichischen
Justizanstalten:
Die Ausbildung, Fortbildung und Zertifizierung der Mitglieder von
Betriebsfeuerwehren sowie der Brandschutzgruppen in den
Justizanstalten erfolgen bei den Ausbildungsstellen des jeweiligen
Landesfeuerwehrverbandes nach den geltenden Vorgaben.
Sämtliche Betriebsfeuerwehren und Brandschutzgruppen in den
Justizanstalten verfügen über Ausrüstung und Schutzbekleidung nach
den aktuellen technischen Richtlinien.
Brandschutzübungen und gemeinsame Übungen der Einsatzgruppe der
Justizwache mit der Betriebsfeuerwehr bzw. der Brandschutzgruppe
finden laufend statt.
Mindestens einmal jährlich werden zudem in jeder Justizanstalt
behördenübergreifende Übungen abgehalten, um das Zusammenwirken bei
komplexen Lagebildern zu optimieren. Zusätzlich werden
Brandschutzübungen mit örtlichen Feuerwehren abgehalten.
Sämtliche Ausstattungsgegenstände der Hafträume in den
österreichischen Justizanstalten (Matratzen, Decken, Möbel, etc.)
entsprechen der geltenden Brandschutzrichtlinie.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NJU

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