• 01.07.2018, 08:27:14
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  • OTS0005

Neues Erwachsenenschutzrecht tritt heute in Kraft

Moderne Regeln bringen mehr Einbindung und Selbstbestimmung

Utl.: Moderne Regeln bringen mehr Einbindung und Selbstbestimmung =

Wien (OTS) - Durch das heute in Kraft getretene
Erwachsenenschutzrecht werden die bis dahin geltenden Regelungen über
das Sachwalterrecht völlig neu gestaltet. Um der steigenden
Lebenserwartung der Bevölkerung und den wachsenden Anforderungen des
Rechtsverkehrs gerecht zu werden, wurden gänzlich neue Möglichkeiten
und Wege der Erwachsenenvertretung geschaffen. Grundsätzlich soll
jede erwachsene Person, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder
einer vergleichbaren Beeinträchtigung in ihrer Entscheidungsfähigkeit
eingeschränkt ist, weiterhin ihre Angelegenheiten möglichst
selbständig erledigen können. Sie kann dabei zum Beispiel durch die
Familie, andere nahestehende Personen oder Beratungsstellen
unterstützt werden. Nur wenn die erwachsene Person selbst es wünscht
oder es notwendig ist, um Nachteile für sie zu verhindern, soll eine
Vertreterin oder ein Vertreter für die Person tätig werden dürfen.

„Das neue Erwachsenenschutzrecht gewährleistet die selbstbestimmte
Lebensführung der unterstützten Personen in höchstem Maß. Zu einer
Vertretung kommt es nur, wenn diese von den Personen selbst gewünscht
wird oder es keine Alternative gibt. Die Personen werden bestmöglich
in die Auswahl der Vertreterin oder des Vertreters eingebunden.“
zeigt sich Reform-und Justizminister Josef Moser zufrieden.

Durch die Neugestaltung des Erwachsenenschutzrechtes sind vier Säulen
der Vertretung vorgesehen:
Bei der Vorsorgevollmacht kann jede Person kann im Voraus festlegen,
wer im Fall des Verlustes der Entscheidungsfähigkeit die Vertretung
übernehmen soll.
Für alle Personen, die nicht rechtzeitig Vorsorge treffen können,
bietet die gewählte Erwachsenenvertretung eine passende und
effiziente Alternative. Kann jemand aufgrund einer psychischen
Erkrankung oder vergleichbarer Beeinträchtigung seine Angelegenheiten
nicht mehr selbständig regeln, besteht die Möglichkeit, einen
Erwachsenenvertreter zu wählen.
Für den Fall, dass ein erwachsener Mensch aufgrund psychischer
Krankheit oder vergleichbarer Beeinträchtigung seine Angelegenheiten
nicht mehr ohne Gefahr eines Schadens regeln kann, schafft die
gesetzliche Erwachsenenvertretung durch Angehörige unkompliziert
Abhilfe.
Die gerichtliche Erwachsenenvertretung stellt die letzte Stufe der
Vertretungsmöglichkeiten dar. Auch hier sind Mitsprachemöglichkeiten
der vertretenen Person vorgesehen. Neu ist ebenso, dass auch die
gerichtliche Erwachsenenvertretung klar auf bestimmte
Zuständigkeitsbereiche beschränkt ist.

Umfassende Informationen zum neuen Erwachsenenschutzrecht findet man
auf der Webseite des Ministeriums unter
www.bmvrdj.gv.at/erwachsenenschutz.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NJU

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