• 29.06.2018, 13:28:40
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  • OTS0159

ÖÄK: Kritik der Patientenanwälte absurd

ÖÄK-VP Steinhart: Bachinger nur überfordert oder ignorant?

Utl.: ÖÄK-VP Steinhart: Bachinger nur überfordert oder ignorant? =

Wien (OTS) - Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) weist die Kritik
der Patientenanwälte an der Qualitätsevaluierung der heimischen
Arztpraxen "aufs Schärfste" zurück, wie ÖÄK-Vizepräsident und Obmann
der Bundeskurie niedergelassene Ärzte, Johannes Steinhart, heute in
einer Aussendung betonte. Die mit der Qualitätssicherung und
-evaluierung beauftragte ÖQMed erfülle ihre Aufgabe im übertragenen
Wirkungsbereich des Bundes und in Abstimmung mit dem
Gesundheitsministerium, "und zwar nachweislich im Einklang mit
internationalen Standards und auf höchstem Niveau". Zuletzt seien
24.000 Arztpraxen evaluiert und stichprobenartig überprüft worden. An
Verbesserungen arbeite man laufend, die Kritik der Patientenanwälte
sei daher "absurd".

Die immer wieder kritisierte Selbstevaluation sei internationaler
Standard, wie ein Blick auf die Webseiten wissenschaftlicher
Institutionen zeige, die sich mit Evaluation befassen, betonte der
Leiter des ÖÄK-Referats für Qualitätssicherung, Artur Wechselberger.
"Dass die Patientenanwälte diese Tatsache ignorieren, müsste den
Verantwortungsträgern im Gesundheitswesen eigentlich zu denken
geben", erklärte Wechselberger.

Zudem sitze der Sprecher der Patientenanwälte, Gerald Bachinger, seit
Jahren im wissenschaftlichen Beirat der Österreichischen Gesellschaft
für Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement in der Medizin
(ÖQMed), ergänzte ÖÄK-Vizepräsident Steinhart. In diesem Gremium
gäben Vertreter unterschiedlichster Institutionen die Grundlagen für
die Qualitätsüberprüfungen vor. "Hier hat jeder die Möglichkeit, zur
weiteren Verbesserung der Qualitätssicherung beizutragen", so
Steinhart. Bis dato seien alle Beschlüsse einstimmig gefallen.

Steinhart: "Es grenzt schon an Schizophrenie, wenn ein Vertreter der
Patientenanwälte hier Beschlüsse mitträgt, die man dann in einem
Brief an die Ministerin kritisiert." Man müsse sich fragen, ob
Bachinger in den Sitzungen des wissenschaftlichen Beirats einfach nur
"geschlafen" habe, so der Obmann der Bundeskurie niedergelassene
Ärzte, oder ob er vielleicht gar nicht in der Lage sei, seine Aufgabe
als Mitglied des wissenschaftlichen Beirats zu erfüllen. Schließlich
seien Patientenanwälte in der Regel ja von den Ländern für den
Aufgabenbereich Spitäler bestellt. Der niedergelassene Bereich
erfordere gänzlich andere Kompetenzen.

Auf völliges Unverständnis stießen Aussagen zur ärztlichen
Fortbildung. Schließlich würden allen Ärzten, die ihrer gesetzlichen
Fortbildungsverpflichtung nicht nachkommen, schwerste
Disziplinarstrafen drohen - bis hin zum Entzug der
Berufsberechtigung. (ar)

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