- 29.06.2018, 12:01:12
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Strenge Qualitätskontrollen in den heimischen Arztordinationen
Bei Mängel drohen sofort disziplinarrechtliche Konsequenzen – Szekeres: „Berichtspflicht an das Gesundheitsministerium schafft volle Transparenz“
Utl.: Bei Mängel drohen sofort disziplinarrechtliche Konsequenzen –
Szekeres: „Berichtspflicht an das Gesundheitsministerium
schafft volle Transparenz“ =
Wien (OTS) - Entsetzt zeigt sich der Präsident der Österreichischen
Ärztekammer, Thomas Szekeres, über die Unkenntnis des
niederösterreichischen Patientenanwalts Wolfgang Bachinger
hinsichtlich Qualitätssicherung und Fortbildungsverpflichtung der
Ärzteschaft. Es gebe wohl keine Berufsgruppe, die eine derart strenge
und rigorose Fortbildungsverpflichtung habe wie jene der Ärztinnen
und Ärzte. Zudem gebe es strengste Auflagen für die Ordinationen, die
regelmäßig überprüft und gegebenenfalls auch von den Behörden
kontrolliert würden. ****
Das Diplom-Fortbildungsprogramm der Österreichischen Ärztekammer
schreibt in einem sehr klar umrissenen Korsett die
Fortbildungsverpflichtung vor. Ärztinnen und Ärzte, die diese nicht
nachweisen, würden mit Disziplinarmaßnahmen belegt, „die bis zum
Entzug der Berufszulassung gehen können“, betont Szekeres, der auch
darauf hinweist, dass 96 Prozent aller Ärztinnen und Ärzte in
Österreich diesen Fortbildungsnachweis zeitgerecht erbringen. Zudem
laufen derzeit Dutzende Disziplinverfahren gegen säumige Ärztinnen
und Ärzte in diesem Zusammenhang. Der Rest müsse die entsprechenden
Nachweise nachbringen. Erfolge dies nicht innerhalb von vorgegebenen
Fristen, drohten Disziplinarmaßnahmen, eben bis hin zum Berufsverbot.
Für Szekeres unverständlich ist auch die Kritik Bachingers an der
Österreichischen Gesellschaft für Qualitätssicherung &
Qualitätsmanagement in der Medizin GmbH (ÖQMed). Diese habe die
Aufgabe, die Ordinationen hinsichtlich eines exakten
Kriterienkatalogs regelmäßig zu evaluieren und im Falle von Mängeln
deren Behebung auch zeitnahe zu überprüfen. Sowohl im
wissenschaftlichen Beirat als auch im Evaluierungsbeirat der ÖQMed
seien Patientenvertreter anwesend. Damit sei garantiert, dass auch
die Patienteninteressen bestmöglich in die ärztliche
Qualitätssicherung eingebracht würden, so Szekeres.
Zudem sei die ÖQMed in ihrer Beschlussfassung und Bearbeitung der
Qualitätssicherungsverordnung an das Gesundheitsministerium gebunden.
Mit der damit einhergehenden Berichtspflicht sei volle Transparenz
gegeben, betont Szekeres, der auch darauf hinweist, dass die
Grundlagen der Vorgehensweisen der ÖQMed in den Verordnungen des
Gesundheitsministeriums geregelt seien. Die Empfehlungen dazu
erarbeiteten der wissenschaftliche Beirat mit all seinen Mitgliedern,
die aus den unterschiedlichsten Organisationen, wie beispielsweise
dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und
der Gesundheit Österreich GmbH, kämen.
Bachinger stünde es also gut an, in den Gremien der ÖQMed aktiv
mitzuarbeiten und mögliche Verbesserungsvorschläge einzubringen,
statt in populistischer Manier die Qualität der Patientenversorgung
in den österreichischen Ordinationen pauschal schlechtzureden. Für
ein Gespräch über zusätzliche Inputs zur ärztlichen
Qualitätssicherung mit der Gesundheitsministerin stehe die
Ärztekammer jedenfalls gerne zur Verfügung. Szekeres: „Und sollte
Herr Bachinger tatsächlich einmal und überraschenderweise von seiner
Pauschalverurteilung ablassen und zur Abwechslung auch einen
sinnvollen inhaltlichen Vorschlag machen, dann bin ich der erste, der
einen solchen auch gerne aufnehmen wird.“ (hpp)
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