• 28.06.2018, 14:10:52
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  • OTS0219

Greenpeace: Bundesratsentscheidung für CETA ist Bruch der Länderposition

UmweltschützerInnen sehen Vorsorgeprinzip und Daseinsvorsorge durch CETA gefährdet

Utl.: UmweltschützerInnen sehen Vorsorgeprinzip und Daseinsvorsorge
durch CETA gefährdet =

Wien (OTS) - Nach der Ratifikation von CETA durch den Nationalrat hat
heute auch der Bundesrat das Konzernabkommen zwischen der EU und
Kanada durchgewunken. Damit haben die Länder-VertreterInnen im
Bundesrat gegen die Beschlusslage der Bundesländer vom Oktober 2017
gestimmt und setzen das Vorsorgeprinzip und die Daseinsvorsorge aufs
Spiel. Greenpeace baut nun auf die Entscheidung des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH) - dieser prüft derzeit, ob durch CETA EU-Recht
gebrochen wird. In diesem Fall müsste CETA gestoppt werden.

“Es ist nicht nachvollziehbar und vollkommen fahrlässig, dass die
Vertreterinnen und Vertreter der Länder im Bundesrat die eindeutige
Stellungnahme der Bundesländer schlicht und ergreifend ignoriert
haben. Die Länder hatten damit wichtige Mindestkriterien für
Handelsabkommen definiert, um ihren politischen Gestaltungsspielraum
zu wahren. Mit dem heutigen Votum haben die Bundesräte diesen in die
Hände der Konzerne gelegt”, sagt Jens Karg, Handelssprecher bei
Greenpeace in Österreich. In einer “Einheitlichen
Länderstellungnahme” hatten die Länder beispielsweise gefordert, das
Vorsorgeprinzip im Vertragstext ausdrücklich zu verankern. Auch das
„Geschäftsfeld“ der Daseinsvorsorge soll mit CETA für Konzerne
erschlossen und Schritt für Schritt ausgeweitet werden. Aus gutem
Grund stellten die Länder die Bedingung, dass diese Leistungen aus
dem Abkommen ausgenommen werden. Beides ist nicht geschehen. “Von der
Altenpflege über das Gesundheitswesen bis hin zum öffentlichen
Verkehr, das alles sind Leistungen der Daseinsvorsorge, die dem
Gemeinwohl dienen und jedem zugänglich sein müssen. Mit CETA droht
dieser wichtige gesellschaftliche Pfeiler den Profitinteressen von
Konzernen geopfert werden”, warnt Karg.

Jetzt hoffen die Umweltschutzorganisation auf das Urteil des
Europäischen Gerichtshofes. Dieser prüft derzeit, inwiefern CETA dem
EU-Recht widerspricht. Die EU-Generalanwaltschaft hat eine
Stellungnahme für den 23. Oktober angekündigt, die Entscheidung des
EuGH wird noch dieses Jahr erwartet. "Dass die österreichische
Bundesregierung und der Bundesrat nicht einmal die Klärung der
Rechtslage durch den EuGH abwarten, ist verantwortungslos. Es ist ein
vollkommenes Rätsel, warum ÖVP und FPÖ hier vorpreschen und damit
noch dazu klar gegen den Willen der Bevölkerung handeln”, sagt Karg.

In Österreich liegt CETA ab Montag dem Bundespräsidenten Alexander
van der Bellen zur Unterzeichnung vor. Karg dazu: “Wie wir den
Bundespräsidenten einschätzen, wird er die verfassungsmäßigen
Bedenken sehr sorgfältig prüfen und auch die Bewertung des EuGH in
seine Überlegungen einfließen lassen”.

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