WKO-Tourismuswirtschaft begrüßt Initiativantrag zum Arbeitszeitgesetz
Wichtiger Schritt für Betriebe, Mitarbeiter und Kunden – Branche muss flexibel auf Bedürfnisse der Gäste eingehen können
Wien (OTS) - Als wichtigen Schritt, der Vorteile für Betriebe, Mitarbeiter und Gäste bringt, begrüßt Petra Nocker-Schwarzenbacher, Obfrau der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), den gestern, Donnerstag als Initiativantrag eingebrachten Gesetzesentwurf der Regierungsparteien zum Arbeitszeitgesetz. Gerade für die Tourismusbetriebe sei es enorm wichtig, flexibel auf Gästeströme und somit die Bedürfnisse der Kunden reagieren zu können.
„Seitens des Tourismus freut uns natürlich, dass in vielen Punkten unseren Vorschlägen gefolgt wurde“, konkretisiert die Nocker-Schwarzenbacher die wesentlichsten positiven Punkte des Entwurfes für die Branche:
- Bei erhöhtem Arbeitsbedarf ist die Ausdehnung der Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich einfach möglich.
- Positiv zu werten ist auch die Ausnahme von nahen Angehörigen aus dem Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz.
- Die Verkürzung der täglichen Ruhezeit auf 8 Stunden war bisher nur für Vollzeitbeschäftigte in Saisonbetrieben mit Kollektivvertrag möglich. Dies wird nun auf alle Mitarbeiter in Küche und Service mit geteilten Diensten per Gesetz möglich. Somit können auch Teilzeitkräfte und Mitarbeiter in Jahresbetrieben einbezogen werden.
- Eine administrative Erleichterung ist der Wegfall der gesetzlichen Verpflichtung zur Führung eines separaten Kontos über die Ruhezeitenverkürzungen und deren Ausgleich.
Positive Reaktion gibt es auch seitens der Fachverbände Hotellerie und Gastronomie:
Mario Pulker, Obmann des Fachverbandes Gastronomie, begrüßt vor allem die Erweiterung der Ruhezeitenregelung auf Jahresbetriebe und Teilzeitbeschäftigte, wovon insbesondere Gastronomiebetriebe profitieren.
Als Wermutstropfen bezeichnet Nocker-Schwarzenbacher allerdings, dass dem Vorschlag, auch die Tagesfreizeit zwischen den Teildiensten als Ruhezeitenausgleich heranziehen zu können, nicht Rechnung getragen wurde.
Die Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich ist die solidarische Interessenvertretung für über 90.000 Tourismusbetriebe aus den Branchen Gastronomie, Hotellerie, Freizeit-und Sport, Reisebüros, Kinos, Kultur- und Vergnügungsbetriebe sowie Gesundheitsbetriebe. Die Bruttowertschöpfung macht rd. 16 Prozent der heimischen Wirtschaftsleistung aus, 719.000 Vollzeitarbeitsplätze hängen direkt und indirekt vom Tourismus ab. (PWK438/ES)
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