- 07.06.2018, 14:01:06
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- OTS0178
Rückabwicklung von Lebensversicherungen: Massive Einschnitte geplant
Neues Anbot der FACTO Services GmbH sichert Verbraucherrechte

Nach mehrmaligen Anläufen plant die österreichische Bundesregierung nun erneut, mit einer Gesetzesnovelle das ewige Rücktrittsrecht von Lebensversicherungen abzuschaffen. Dieses bezieht sich auf Lebensversicherungen mit fehlerhaften Rücktrittsbelehrungen. Die Österreicherinnen und Österreicher werden damit de facto entmündigt. Der Prozessfinanzierer FACTO unterstützt ab sofort Konsumenten dabei, ihre Ansprüche gegenüber vermeintlich übermächtigen Gegnern aus der Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Das Unternehmen bringt dabei seine Expertise aus Deutschland ein, wo für Konsumenten bereits mehrere Tausend dieser Verfahren erfolgreich abgewickelt wurden. In Österreich ist mit RA Dr. Alexander Klauser einer der renommiertesten Verbraucherrechtsexperten Österreichs an Bord.
Hochprofitabel, sichere Geldanlage, überdurchschnittliche Performance: Die Realität bei Lebensversicherungen sah aber meist anders aus: Ein Großteil der Verträge blieb aufgrund des Niedrigzinsumfelds unter den Erwartungen und der Rückkaufswert inklusive Zinsen lag auch nach vielen Jahren Laufzeit oft unter der einbezahlten Prämiensumme.
Derzeit können Konsumenten noch von ihren Lebensversicherungen zurücktreten: Auf Basis geltenden EU-Rechts steht ihnen ein ewiges Rücktrittsrecht zu, wenn die Versicherungsgesellschaft falsch oder mangelhaft beraten hat. Dies geschah insbesondere zwischen 1994 und 2015. Betroffen sind etwa zehn Millionen Polizzen, von denen die Hälfte heute noch als rückabwickelbar gilt. Die Prämien müssen mit einer Verzinsung von vier Prozent von der Versicherung rückerstattet werden.
Geschätzter Schaden von 13,5 Milliarden Euro für österreichische Konsumenten
Die Versicherungskonzerne haben daher in den letzten Monaten den Druck auf die Regierung für eine Neuregelung erhöht. Geht es nach den Interessen der Versicherungskonzerne, soll die Politik das ewige Rücktrittsrecht so rasch wie möglich und de facto ohne Übergangsfrist abschaffen. Eine Rückabwicklung von bereits gekündigten, erfüllten oder auch laufenden Verträgen wäre dann wahrscheinlich nur mehr innerhalb von wenigen Wochen möglich. Aktuelle Schätzungen gehen von einem Schaden für die Verbraucher in Höhe von rund 13,5 Milliarden Euro aus, sollte das Gesetz tatsächlich beschlossen werden. Österreichische Verbraucherschutzorganisationen wie der VKI haben bereits Vergleiche mit Versicherungen abgeschlossen und dürfen keine weiteren Fälle mehr zur Bearbeitung annehmen. Dies gilt für jene Versicherungsunternehmen, die sich dem Vergleich angeschlossen haben. Daher ist es für Konsumenten umso wichtiger, andere Möglichkeiten zu kennen und zu nutzen, um ihre Ansprüche geltend machen zu können.
„Kommt das Gesetz in der vorliegenden Form ohne vernünftige Übergangsfristen für eine Rückabwicklung, stellt sich die Politik schützend vor die Versicherungskonzerne und räumt ihnen mehr Rechte ein als den Verbrauchern“, kritisiert Fabian Keller, Vorstandsvorsitzender der FACTO Financial Services AG. Um Konsumenten nicht ihrer berechtigten Ansprüche zu berauben, plädiert Keller – wie auch Verbraucherschützer – für eine 24-monatige Mindestfrist bei Rücktritten.
Neues Anbot in Österreich für unkomplizierte Rückabwicklung
Da die Neuregelung des Rücktrittsrechts nun offenbar bevorsteht, müssen Versicherungsnehmer schnell handeln. Die FACTO bietet österreichischen Konsumenten ab sofort eine neue Lösung für die Rückabwicklung von Lebensversicherungen. Die FACTO kann in Österreich auf die Erfahrung der FACTO Financial Services AG in Deutschland zurückgreifen, die dort bereits mehr als 2.000 erfolgreiche Verfahren geführt hat. Mit einem Gratistest können Kunden ihren Vertrag schnell und unkompliziert auf Rückabwickelbarkeit prüfen lassen. Nach Abschluss eines kostenlosen Prozessfinanzierungsvertrags übernimmt die FACTO die sorgenfreie Rückabwicklung für den Versicherungsnehmer, angefangen mit der Rücktrittserklärung und – falls erforderlich – Kündigung der Polizze bis zur schlussendlichen außergerichtlichen oder gegebenenfalls gerichtlichen Durchsetzung des Rücktrittsrechts. Dabei werden alle anfallenden Anwalts- und Prozesskostenrisiken von der FACTO getragen. Im Erfolgsfall wird der Nettoerlös fair geteilt; der Versicherungsnehmer erhält 70 Prozent des Nettoerlöses ausbezahlt. Durchschnittlich ist mit einer Verfahrensdauer von ein bis zwei Jahren zu rechnen.
Über die FACTO Services GmbH
Die FACTO Services GmbH ist ein unabhängiger Prozessfinanzierer mit Firmensitz in Wien. Unterstützt durch führende Legal-Tech-Software und erfahrene Fachanwälte ermöglichen wir Verbrauchern, ihre legitimen Rechtsansprüche gegenüber Versicherungskonzernen durchzusetzen. Unser Kernanliegen ist die erfolgreiche und sorgenfreie Rückabwicklung von Lebens- und Pensionsversicherungen.
Dabei profitieren wir von den Erfahrungen der FACTO Financial Services AG in Deutschland, die bereits mehr als 2.000 erfolgreiche Verfahren geführt hat. Mehr Informationen zu den Dienstleistungen der FACTO finden Sie unter www.facto.at.
Unterlagen zum Download unter: http://t1p.de/ql0l
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