• 08.05.2018, 22:00:01
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  • OTS0231

Neues Volksblatt: "Zweifel" von Markus EBERT

Ausgabe vom 9. Mai 2018

Utl.: Ausgabe vom 9. Mai 2018 =

Linz (OTS) - Einzelfälle oder Spitze eines Eisbergs? Diese Frage ist
zwar auch nach der Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes
Oberösterreich (LVwG OÖ) nicht definitiv zu beantworten, doch
Signalwirkung hat das Erkenntnis in Sachen „Türkische
Doppelstaatsbürger“ jedenfalls. Es besagt nämlich nicht mehr und
nicht weniger, als dass in dieser Frage jeder selbst seines Glückes
Schmied ist. Weniger prosaisch formuliert könnte man sagen: Wer eine
österreichische Staatsbürgerschaft verliehen bekommen hat, muss
wissen, dass damit nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten verbunden
sind. Wie etwa die Pflicht, nicht umgehend einen Antrag auf
Wiederaufnahme in den türkischen Staatsverband zu stellen, wie das in
den beiden am LVwG OÖ anhängigen Beschwerden der Fall war. Die im
Verfahren aufgezeigte Vorgangsweise lässt erahnen, dass in der Frage
von Staatsbürgerschaften in Teilen der türkischstämmigen Community
offenbar eine gewisse Nonchalance an der Tagesordnung stand. Was wohl
nur möglich war, weil seitens der hiesigen Behörden lange Zeit
offenbar niemand größeres Interesse hatte, genauer hinzusehen. Kein
Mensch, der die Nationalität wechselt, muss deswegen seine Herkunft
leugnen. Aber die Annahme der österreichischen Staatsbürgerschaft ist
kein Freibrief für eine Rosinenklauberei, die am Ankommen in der
neuen Heimat starke Zweifel aufkommen lässt.

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