- 04.05.2018, 19:24:06
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Köstinger: Österreich unterstützt Verhandlungen über einen Globalen Pakt für Umweltschutz
EU-Unterausschuss diskutiert Vorhaben der EU im Umweltschutzbereich
Utl.: EU-Unterausschuss diskutiert Vorhaben der EU im
Umweltschutzbereich =
Wien (PK) - Der EU-Unterausschuss diskutierte heute mit
Umweltministerin Elisabeth Köstinger die von der EU-Kommission
anvisierte Senkung der zulässigen Schadstoffemissionen von Autos. Zur
vorgeschlagenen stärkeren Emissionsminderung bis 2030 sagte die
Ministerin, dass die EU sich bereits auf sehr ambitionierte Ziele
geeinigt habe, deren Umsetzung während der österreichischen
Ratspräsidentschaft vorangetrieben werden soll.
Ein weiteres umweltpolitisches Vorhaben der Kommission, das der
Ausschuss behandelte, ist eine Neufassung der Verordnung gegen
langlebige organische Schadstoffe. Köstinger informierte die
Abgeordneten auch über die Vorbereitungen für die Ausarbeitung eines
Globalen Pakts für den Umweltschutz. Damit soll ein international
verbindlicher Rechtsrahmen für die Umsetzung von
Umweltschutzmaßnahmen geschaffen werden.
EU-Autoindustrie soll bei emissionsarmer Mobilität durchstarten
Europas Automobilbranche will die Europäische Kommission im
weltweiten Wettbewerb mehr Antrieb verleihen. Neben den geänderten
Herstellungsverfahren aufgrund von Digitalisierung und
Automatisierung spiele auch die Entwicklung einer CO2-armen
Fahrzeugflotte eine immer größere Rolle, heißt es im
Verordnungsvorschlag für neue Abgasnormen. Damit die EU in der
Automobilindustrie ihre technologische Führungsposition nicht
verliert, müsse emissionsfreien bzw. emissionsarmen Fahrzeugen mehr
Augenmerk geschenkt werden, so die Kommission. Abgesehen von der
Marktdurchdringung nennt Brüssel folglich auch das
Klimaschutzabkommen von Paris als Argument für die Forcierung
schadstoffarmer Autos. Die EU hat sich in diesem Zusammenhang zu
einer Senkung der Treibhausgasemissionen in der gesamten Wirtschaft
um 40 % bis 2030 (gegenüber 1990) verpflichtet. Im Straßenverkehr
müssen bis 2030 Treibhausgas-Emissionsminderungen von mindestens 30 %
gegenüber dem Jahr 2005 erzielt werden.
Für neue Personenkraftwagen und neue leichte Lieferwagen sieht die
EU-Kommission nun bis 2030 eine Verringerung der CO2-Emissionen um
30% gegenüber den Zielen für 2021 vor. Zwischenziele für 2025 sollen
helfen, Innovationen anzustoßen, die den Übergang von konventionellen
Verbrennungsmotoren zu emissionsarmen Antriebssystemen vorantreiben.
Zwar habe der Verkehrssektor in den vergangenen Jahrzehnten den
Ausstoß von Luftschadstoffen in der EU erheblich verringert,
konzediert die Kommission, er sei jedoch der größte Verursacher von
Stickoxid-Emissionen. Emissionsfreie Fahrzeuge würden somit nicht nur
dazu beitragen, die straßenverkehrsbedingten CO2-Emissionen zu
verringern, sie würden auch für eine bessere Luftqualität sorgen.
Auf Fragen der Abgeordneten Andreas Kühberger (ÖVP), Markus Tschank
(FPÖ) und Eva Holzleitner (SPÖ) informierte die Ministerin den
Ausschuss, dass im März auch eine Einigung über die Reduktion der
Schadstoffbelastung durch Lkw erzielt werden konnte. Die EU-
Kommission werde demnächst einen Vorschlag zu schweren Nutzfahrzeugen
vorlegen, der sehr ambitioniert ausfallen soll. Österreich werde
alles tun, um die Verhandlungen während seiner Ratspräsidentschaft
zum Abschluss zu bringen.
Schutz vor langlebigen organischen Schadstoffen wirksamer gestalten
Zum Schutz der BürgerInnen vor Belastungen durch langlebige
organische Chemikalien (persistente organische Schadstoffe, POP) hat
die EU bereits 2004 eine Verordnung über den Umgang mit diesen
Schadstoffen erlassen, etwa bei der Abfallverarbeitung oder in der
Landwirtschaft. Nun steht eine Neufassung dieser Verordnung an. Darin
schlägt die Europäische Kommission unter anderem Vereinfachungen in
den Berichterstattungs- und Überwachungsverfahren vor. Ziel dabei
ist, mehr Transparenz und Rechtssicherheit für alle Betroffenen und
die Öffentlichkeit zu schaffen. Außerdem will die Kommission die
Europäische Chemikalienagentur (ECHA) stärker einbinden, um deren
Fachwissen für die Durchführung zu nutzen. Festgehalten wird am hohen
Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt.
Georg Strasser (ÖVP) begrüßte es, dass Maßnahmen ergriffen werden, um
langlebige Schadstoffe zu reduzieren. Allerdings stelle sich die
Frage, wie sich ein Land vor dem Eintrag solcher Stoffe von außen
schützen könne. Hans-Jörg Jenewein (FPÖ) wollte wissen, was Anlass
für die Neufassung der Verordnung ist. SPÖ-Abgeordneter Konrad Antoni
hinterfragte die Sinnhaftigkeit der geplanten Kompetenzerweiterungen
für die Chemikalienagentur. Die EU-Agenturen zeigten oft Tendenzen,
sich demokratischer Kontrolle zu entziehen. Martha Bißmann (PILZ)
wollte wissen, wie die Ministerin den Stellenwert der Subsidiarität
im Umweltschutz bewerte.
Merkmale von POPs sind nicht nur deren Persistenz über einen langen
Zeitraum, sondern auch ihr Potential zum weiträumigen Transport, zur
Anreicherung in der Nahrungskette und nicht zuletzt ihre Giftigkeit
für Mensch und Tier, betonte Umweltministerin Köstinger. Ein
wirksamer Schutz sei letztlich nur möglich, wenn jedes Land seinen
Beitrag leistet, dass solche Stoffe nicht freigesetzt werden. Ein
Demokratiedefizit der EU-Agenturen sehe sie nicht, diese seien
ständigen Kontrollen, vor allem auch des Europäischen Parlaments,
unterworfen. Ihre Aufgabe sei es, die wissenschaftliche und
technische Expertise einzubringen. Anlass für die Neufassung seien
die geänderten rechtlichen Grundlagen nach dem Lissabon-Vertrag und
die Notwendigkeit, terminologische Anpassungen vorzunehmen. Was die
Subsidiarität im Umweltschutz betreffe, so brauche man die EU, um den
Rahmen und die Ziele vorzugeben. Sie könne aber nicht jedes Detail
für ihre Mitgliedsstaaten regeln, diese benötigten Spielraum für die
Umsetzung.
Verbindlicher Rechtsrahmen für den Umweltschutz auf globaler Ebene
Ministerin Köstinger teilte den Abgeordneten auch mit, dass die
Europäische Kommission auf französische Initiative hin anstrebt,
namens der EU die Verhandlungen über einen Globalen Pakt für den
Umweltschutz im Rahmen der Vereinten Nationen aufzunehmen. Dazu muss
sie vom Rat der Europäischen Union ermächtigt werden. Im Entwurf für
einen entsprechenden Ratsbeschluss sind die Ziele des Globalen Pakts
umrissen. So sollen in internationalen Erklärungen bereits
existierende umweltrechtliche Grundsätze in einem rechtsverbindlichen
Vertrag festgeschrieben werden. Die wichtigsten Bestimmungen nicht
international gültiger rechtsverbindlicher Konventionen will man
internationalisieren bzw. ergänzen. Anlaufen sollten die
Verhandlungen über dieses internationale Rechtsdokument in der UN-
Generalversammlung im Frühjahr 2018.
Österreich begrüße es, dass Umweltfragen auf globaler Ebene
diskutiert werden, unterstrich Köstinger. Derzeit sei das Umweltrecht
stark fragmentiert und beruhe auf sehr unterschiedlichen Verträgen
oder auf Erklärungen ohne Rechtsverbindlichkeit. Wichtig sei es, ein
geschlossenes Auftreten der EU sicherzustellen. Die Vorbereitungen,
welche die bulgarische Ratspräsidentschaft dazu bereits getätigt hat,
sollen unter österreichischem Vorsitz weitergeführt werden. Anlass
der Verhandlungen sei der Wunsch, einen Rechtsrahmen für die
Umsetzung der Pariser Klimaziele zu schaffen, erfuhr Abgeordneter
Andreas Kühberger (ÖVP). Klares Ziel sei es, dadurch das Pariser
Abkommen zu stärken, sagte sie in Richtung von Abgeordneter Martha
Bißmann (PILZ). Österreich verhalte sich keineswegs abwartend zu den
Verhandlungen, erklärte Köstinger gegenüber SPÖ-Abgeordneter Petra
Bayr. Man betrachte jedoch das Prozedere mit Aufmerksamkeit, da die
UNO bereits für Verzögerungen gesorgt habe. Österreich wolle
keinesfalls, dass eine Umsetzung der Klimaziele durch Diskussionen
auf UN-Ebene verzögert wird. Abgeordnetem Markus Tschank (FPÖ)
versicherte sie, dass die EU-Kommission selbstverständlich einen
öffentlichen Konsultationsprozess starten werde, sobald die
Verhandlungen beginnen. (Schluss EU-Unterausschuss) sox
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