- 26.04.2018, 22:00:01
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TIROLER TAGESZEITUNG "Leitartikel" vom 27. April 2018 von Marco Witting "Gegen den Datendrang"
Innsbruck (OTS) - Österreich hat der europaweiten
Datenschutzrichtlinie die Zähne gezogen. Das könnte möglicherweise
gegen Europarecht verstoßen, wird aber viele Betroffene beruhigen.
Die Gefahr besteht, dass der Schnellschuss einer ins Knie ist.
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist die neue
Allergenrichtlinie. Keiner weiß so ganz genau, was es ist, was man da
zu machen hat, wie sie kontrolliert wird und was für Strafen drohen.
Und überall droht sie wie ein Damoklesschwert als neues
Bürokratiemonster. Die Bundesregierung hat die DSGVO jetzt praktisch
über Nacht entschärft und tanzt aus der Reihe. Das entsetzt die
Datenschützer, wirft die Frage auf, ob das nicht klar gegen das
Europarecht ist, und freut auf der anderen Seite die Wirtschaft und
Organisationen. Weil jetzt Strafen erst nach mehrfachen Verstößen
ausgesprochen werden. Zuerst wird verwarnt.
Es sei nicht sinnvoll, ab 25. Mai plötzlich Millionenstrafen für
geringfügige Vergehen zu verhängen, argumentiert die Regierung
sinngemäß: Strafen sollten nur das letzte Mittel sein. Wohl ein
richtiger Schritt, um einen Teil der Zivilgesellschaft vor einer
Anzeigenflut zu bewahren. Sofern es die überhaupt gegeben hätte.
Verhältnismäßigkeit soll also plötzlich in Österreich regieren – dort
wo man bisher übereifrig derartige Richtlinien besonders streng
ausgelegt hat. Geahndet werden sollen beim Datenschutz nur noch
schwere und wiederholte Verstöße. Das klingt schwammig. Wird aber
viele aufatmen lassen.
Im Detail hat die Gesetzesänderung ihren Beigeschmack. Und der
betrifft die Verwaltung: „Gegen Behörden und öffentliche Stellen“,
gegen „Stellen, die im gesetzlichen Auftrag handeln“, und gegen
„Körperschaften des öffentlichen Rechts können keine Geldbußen
verhängt werden“, besagt ein neu hinzugefügter Passus der
Bundesregierung. Ein Rückschlag ist die Maßnahme für alle
Datenschützer. Sie können künftig als Verbände nicht mehr Nutzer in
Schadenersatzklagen bei Datenschutzvergehen vertreten.
Als die DSGVO auf den Weg gebracht wurde, hatten Analysten dies als
Sieg der EU und eine Stärkung der Verbraucherrechte gefeiert. Selbst
Facebook, einer der vielen bösen Datenbuben, nahm sich das
europäische Gesetz zuletzt als Vorbild. Der Datendrang von
Großkonzernen hat längst ein nicht mehr tolerierbares Ausmaß
angenommen. Mit der DSGVO sollen Nutzerrechte gestärkt werden. Die
Bundesregierung hat mit ihrem Schnellschuss die Situation für
Unternehmen und Organisationen vereinfacht. Wenn die Verwässerung des
Gesetzes symbolisch dafür ist, wie man in Österreich mit dem
Datenschutz umgeht, dann war es auch ein Schuss ins Knie.
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