• 26.04.2018, 17:22:50
  • /
  • OTS0280

Sicherheitspaket geht durch den Bundesrat

Beschluss mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ, heftige Kritik von SPÖ und Grünen am Bundestrojaner

Utl.: Beschluss mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ, heftige Kritik von
SPÖ und Grünen am Bundestrojaner =

Wien (PK) - Nach der Genehmigung durch den Bundesrat ist das
Sicherheitspaket nun parlamentarisch unter Dach und Fach. Wie schon
im Nationalrat ging auch der Beschlussfassung in der Länderkammer
eine kontroversielle Debatte voraus. Stein des Anstoßes der Kritik
der Opposition waren dabei jene Bestimmungen zur Überwachung
verschlüsselter Nachrichten im Internet, mit denen der so genannte
Bundestrojaner in die österreichische Rechtsordnung einzieht. SPÖ und
Grüne sprachen von einem Schritt in Richtung Überwachungsstaat und
befürchteten vor allem Eingriffe in die Grundrechte sowie eine
Verletzung der Privatsphäre. ÖVP und FPÖ hingegen sahen in der neuen
Ermittlungsmaßnahme eine wirksame Handhabe der Exekutive zum Schutz
der Bevölkerung vor Terror und organisierter Kriminalität und
schlossen unter Hinweis auf Rechtsschutz und Kontrolle sowie den
eingegrenzten Anwendungsbereich jeglichen Missbrauch aus.

Einsatz des Bundestrojaners, Zugriff auf Videomaterial von
Überwachungskameras

Im Einzelnen schaffen die Änderungen im Strafprozessrecht die
rechtliche Grundlage für den Einsatz von Spionagesoftware die
Exekutive zur Überwachung von WhattsAPP und Skype. Voraussetzung
dafür ist das Vorliegen eines konkreten Verdachts einer
terroristischen Straftat, eines Verbrechens mit einer Strafobergrenze
von mehr als zehn Jahren oder einer Straftat gegen Leib und Leben
sowie gegen die sexuelle Integrität mit einer Strafobergrenze von
mehr als fünf Jahren. Geregelt wird überdies auch der Einsatz von
IMSI-Catcher zur Ortung von Handys. Beide Maßnahmen sind nur nach
staatsanwaltschaftlicher Anordnung und richterlicher Genehmigung
zulässig.

Neu im Sicherheitspolizeigesetz ist die der Exekutive eingeräumte
Möglichkeit, im Zuge von Ermittlungen Videomaterial von
Überwachungskameras im öffentlichen Raum, etwa auf Bahnhöfen oder in
Flughäfen, auszuarbeiten. Änderungen im Telekommunikationsgesetz
schließlich bedeuten das Aus für anonyme Wertkartenhandys. So müssen
sich ab 2019 KundInnen beim Kauf einer SIM-Karte identifizieren,
wobei Name und Anschrift durch den Telekom-Anbieter zu registrieren
sind.

Gemeinsam mit dem Sicherheitspaket wurde auch ein Bundesgesetz
beschlossen, das die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen und in
Finanzstrafsachen mit den Mitgliedstaaten der EU auf Basis der
Gegenseitigkeit weiter ausbaut. Hier geht es neben der Vereinfachung
des Informationsaustausches vor allem um die Schaffung eines
Rechtsrahmens für die Vollstreckung einer Europäischen
Ermittlungsanordnung eines anderen Mitgliedstaates im Inland bzw. für
die Erlassung einer Ermittlungsanordnung, die in einem anderen
Mitgliedstaat vollstreckt werden soll, durch eine österreichische
Behörde. Dieses Gesetz passierte den Bundesrat einstimmig.

Regierungsparteien erwarten sich wirkungsvolle Handhabe zur
Verbrechensbekämpfung

Armin Forstner (ÖVP/St) wertete das Sicherheitspaket als wichtigen
Schritt zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit der
Sicherheitsbehörden. Die Grund -und Freiheitsrechte sieht er vor
allem durch die Voraussetzung der richterlichen Bewilligung und die
Einbindung des Rechtsschutzbeauftragten garantiert. Das Gesetz sei
kein Überwachungspaket, es gehe weder um Massenüberwachung noch um
Online-Untersuchung, unterstrich sein Fraktionskollege Karl Bader
(ÖVP/N). Österreich ziehe vielmehr auf europäische Standards nach und
reagiere damit auf die neuen Herausforderungen bei der
Verbrechensbekämpfung. Höchstmöglicher Rechtsschutz sei jedenfalls
gewährleistet, ist auch Bader überzeugt.

"Wir wollen Terroristen keine Freiräume geben", fasste Georg Schuster
(FPÖ/W) das Ziel des Pakets aus der Sicht seiner Fraktion zusammen.
Er unterstrich ebenfalls den Aspekt des Rechtsschutzes und meinte
darüber hinaus, viele der Maßnahmen, wie etwa die Videoüberwachung im
öffentlichen Raum, seien in der Praxis schon längst im Einsatz. Man
schütze die Masse vor den Kriminellen. Wer nichts Böses im Schilde
führt, brauche sich nicht zu fürchten.

SPÖ und Grüne warnen vor Eingriff in die Privatsphäre

Zu einem gänzlich anderen Befund kam die Opposition. Das Paket sei
ein Schritt in die totale Überwachung, kritisierte René Pfister
(SPÖ/N). Der Einsatz des Bundestrojaners und der Zugriff der Behörden
auf öffentliche Videoüberwachungskameras stellen für den SPÖ-
Bundesrat einen Eingriff in die Privatsphäre dar. Massive Bedenken
meldete Pfister überdies gegen die Installation von Software an, die
nicht vom Staat selbst, sondern von privaten Anbietern entwickelt
wurden. Die Regierung wolle nur über die desaströse Situation der
Exekutive hinwegtäuschen, vermutete Stefan Zaggl (SPÖ/T). Das Geld
für den Bundestrojaner hätte man sinnvoller in eine Verbesserung der
Ausrüstung und der Digitalisierung der Polizei investieren sollen.
Ein Überwachungspaket sei jedenfalls nicht geeignet, Terror zu
bekämpfen, sondern würde vielmehr die Privatsphäre gefährden, warnte
er.

Ewa Dziedzic (Grüne/W) sprach von überbordenden Maßnahmen, die nicht
mehr Sicherheit schaffen, sondern die Grundrechte aushebeln und
wesentliche Rechtsschutzlücken aufweisen. So könnten etwa auch
Dritte, gegen die selbst kein Tatverdacht vorliegt, von der
Überwachung betroffen sein. Bestätigt fühlt sich die Grüne
Bundesrätin auch durch zahlreiche kritische Stellungnahmen aus dem
Begutachtungsverfahren.

Moser und Edtstadler sehen ausgewogenes Verhältnis zwischen
Strafverfolgung und Grundrechtsschutz

Durch das Sicherheitspaket werde die Strafverfolgung technisch auf
die Höhe der Zeit gebracht, betonte hingegen Justizminister Josef
Moser. Man habe alles unternommen, um bei sämtlichen
Ermittlungsmaßnahmen die Beeinträchtigungen für den Einzelnen
möglichst gering zu halten. Es gebe keine Massenüberwachung,
umfassender Rechtsschutz sowie Transparenz seien garantiert, der
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit werde respektiert, erwiderte Moser
auf die Kritikpunkte der Opposition. Wichtig ist für den Ressortchef
vor allem die Voraussetzung des Vorliegens eines konkreten Verdachts
sowie die Einbindung des Rechtsschutzbeauftragten und die
richterliche Bewilligung.

"Mit den Gesetzen von gestern werden wir die Verbrechen von heute,
die die Technologie von morgen nutzen, nicht bekämpfen können", gab
Staatssekretärin Karoline Edtstadler zu bedenken, die in dem Paket
einen richtigen Schritt zur richtigen Zeit sah. Die Maßnahmen kommen
einzelfallbezogen zur Anwendung und seien mit größtem Rechtsschutz
ausgestattet, betonte sie. Man habe eine richtige Balance gefunden
zwischen den Rechten der Verdächtigen und allfälliger Dritter und den
Erfordernissen, die man braucht, um schwerste Kriminalität zu
bekämpfen.

Weisungsbericht des Justizministers einstimmig zur Kenntnis genommen

Einstimmig nahm die Länderkammer schließlich einen Bericht des
Justizministeriums über die in den Jahren 2009 bis 2014 erteilten
Weisungen, nachdem das der Weisung zugrundeliegende Verfahren beendet
wurde, zur Kenntnis. Aus dem Papier konnten die BundesrätInnen
entnehmen, dass zwischen 2009 und 2014 das Justizministerium
insgesamt 59 Weisungen nach Verfahrensbeendigung erteilte. So wurde
etwa in vier Verfahren eine Weisung auf Anklageerhebung erteilt, in
einem Verfahren wiederum erging eine Weisung, das Vorhaben der
Staatsanwaltschaft auf Anklage hinsichtlich eines Teilfaktums zur
Kenntnis zu nehmen. In drei Verfahren betraf die Weisung die
Einstellung, in einem Verfahren wurde die Weisung erteilt, das
Vorhaben der Staatsanwaltschaft auf Verfahrenseinstellung gegen eine
Person zur Gänze und gegen eine weitere Person in Ansehung eines
vorgeworfenen Faktums zur Kenntnis zu nehmen. (Schluss) hof

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel