• 26.04.2018, 14:58:34
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  • OTS0254

Bundesrat über Reform des Vergaberechts erfreut

Bestbieterprinzip unterstützt Regionalpolitik

Utl.: Bestbieterprinzip unterstützt Regionalpolitik =

Wien (PK) - Das Bestbieterprinzip im Vergaberecht wird weiter
gestärkt. Mit dem Vergaberechtsreformgesetz 2018 stellt der Bund
einen neuen Rahmen für Auftragsvergaben der öffentlichen Hand zur
Verfügung. Das Gesetz setzt EU-Vorgaben um und modernisiert das
Rechtssystem. Neben einer vollständigen Neufassung des
Bundesvergabegesetzes gehören ein neues Bundesgesetz über die Vergabe
von Konzessionsverträgen und eine Novellierung des
Bundesvergabegesetzes für den Bereich Verteidigung und Sicherheit zu
dem Reformpaket.

Im Bundesrat herrschte Einigkeit zu den Vorhaben der Regierung. In
der Vorwoche hatte im Nationalrat lediglich die Liste Pilz gegen das
Gesetz gestimmt. In Kraft treten kann das neue Bundesvergabegesetz
nur, wenn auch alle Bundesländer zustimmen.

Neues Vergaberecht fördert regionale Klein- und Mittelbetriebe

Das Gesetz stellt Sonja Zwazl (ÖVP/N) zufolge ein klares Bekenntnis
zu den österreichischen KMUs dar. Zwazl befürwortete in diesem Sinne
auch die Ausweitung des Bestbieterprinzips. Licht und Schatten
erkannte sie in der elektronischen Vergabe.

Es sei Ziel des Gesetzes, das Vergabeverfahren zu modernisieren und
zu vereinfachen, so Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ/W). Das neue
Verfahren gelte nicht nur für Bund, Länder und Gemeinden sondern auch
für Auftragsverfahren in bestimmten Sektoren, wie etwa der Wasser-
und Energieversorgung und Teilen des öffentlichen Verkehrs, stellte
sie die Inhalte des Gesetzes vor. Dadurch werde die
Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Unternehmen gestärkt.

Verbesserungen für Gemeinden stellte Peter Samt (FPÖ/St) unter
anderem durch die Weiterführung der Direktvergabe fest. Regionaler
Wettbewerb werde unter Bedachtnahme auf die Einhaltung der
Richtlinien gefördert, sagte er und ging auch auf EU-weite
Ausschreibungen ein. Die Stärkung des Bestbieterprinzips bekämpfe
Preisdumping, betonte er.

Für Peter Raggl (ÖVP/T) ist nicht der niedrigste Preis sondern eine
Förderung der Regionalpolitik die richtige Wahl. Vergaben im Ausmaß
von 60 Mrd. € jährlich sind von der Novelle betroffen, hob Raggl
hervor. Wichtig sind ihm transparente und moderne Vergaberegeln für
die Gemeinden, die insbesondere regionale Unternehmen fördern.

Erfreut über die Umsetzung des Gesetzesvorhabens zeigte sich auch
Justizminister Josef Moser. Es sei bereits eine Klage gegen
Österreich wegen verspäteter Umsetzung von EU-Regelungen anhängig,
unterstrich er und warnte vor hohen Kosten, sollten die Länder dem
Vorhaben nicht zustimmen. Das Gesetz mache Österreich im Vergaberecht
zukunftsfit. Es gebe regionalen KMUs eine Chance und auch
benachteiligte Personen können beruflich gefördert werden, sagte er.

In weiterer Folge diskutierte der Bundesrat über aktuelle EU-Vorhaben
zu Datenschutz und Vergaberecht sowie Pläne im Bereich Justiz.
Zentrale Stellung nehmen hier der digitale Binnenmarkt und die
Vollendung der Sicherheitsunion ein. Die Berichte des Justizministers
wurden mehrheitlich zur Kenntnis genommen. (Fortsetzung Bundesrat)
gro

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