- 10.04.2018, 22:00:01
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- OTS0216
Urteilsveröffentlichung in Sachen Lukas Feichtenschlager Landesgericht für Strafsachen Wien GZ 91Hv 19/18g
Wien (OTS/SK) - "Im Namen der Republik
Durch die via OTS-Dienst der Austria Presse Agentur verbreitete
Presseaussendung OTS0124 vom 26. Jänner 2018 mit dem Titel "Lindner:
FPÖ-Funktionär von Verbotsgesetz betroffen?" und die darin
aufgestellte Behauptung, Lukas Feichtenschlager, der
Bundesparteiobmann des Rings Freiheitlicher Studenten Österreichs,
habe an der Montanuniversität Leoben Flyer verteilt, die ein
NS-Propagandabild von Wolfgang Willrich, einem überzeugten
Nationalsozialisten, SS-Mitglied und Vertreter der
nationalsozialistischen Rassenlehre, zeigen, wurde in einem Medium in
Bezug auf Lukas Feichtenschlager der objektive Tatbestand der üblen
Nachrede nach § 111 Absatz 1 und 2 StGB hergestellt. Der
SPÖ-Parlamentsklub als Medieninhaber dieser Presseaussendung wurde
wegen dieser Behauptung nach § 6 Absatz 1 MedienG zur Zahlung einer
Entschädigung für die erlittene Unbill an Lukas Feichtenschlager
sowie zu dieser Urteilsveröffentlichung verurteilt.
Landesgericht für Strafsachen Wien
Gerichtsabteilung 40, am 5. April 2018"
(Schluss)
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