- 08.04.2018, 07:50:55
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Finanzminister Löger vereinfacht Steuerrecht, verstärkt Kampf gegen Steuervermeidung und schafft Gebühren ab
Löger schickt das Gesetzespaket „Jahressteuergesetzgebung 2018“ in 6-wöchige Begutachtung
Utl.: Löger schickt das Gesetzespaket „Jahressteuergesetzgebung
2018“ in 6-wöchige Begutachtung =
Wien (OTS) - Die Jahressteuergesetzgebung wurde initiiert, um die
Zahl der Novellierungen des Steuerrechts zu reduzieren und damit mehr
Klarheit für alle Beteiligten zu schaffen. 2018 beinhaltet dieses
Paket eine Vereinfachung des Steuerrechts, die Abschaffung diverser
Gebühren und Maßnahmen im Kampf gegen Steuervermeidung.
Utl.: Vereinfachung des Steuerrechts und mehr Rechtssicherheit
Das österreichische Steuerrecht ist mit über 160 Novellierungen in
den letzten 30 Jahren höchst komplex geworden. Die Anwendbarkeit
stellt die Finanzverwaltung, Steuerberater und Steuerpflichtige vor
immer größer werdende Herausforderungen. Die Notwendigkeit für
Reformen hat die Bundesregierung stets betont. Schrittweise wird
Finanzminister Löger das heimische Steuerrecht jetzt vereinfachen:
„Jahr für Jahr werden wir an Schrauben drehen, um das Steuerrecht
nachvollziehbarer zu machen und damit die Rechtssicherheit erhöhen.
Gleichzeitig wollen wir die Services der Finanzverwaltung verbessern.
Das Hauptstück folgt mit der Steuerstrukturreform 2020, wo wir neben
der Entlastung grundlegende Veränderungen im Rechtsrahmen vornehmen
werden.“
Start-Ups und Unternehmen, die eine kostenpflichtige App betreiben,
müssen die Umsatzsteuer für ihre Umsätze im EU-Ausland bis 10.000
Euro, anders als bisher, künftig nur mehr in Österreich entrichten.
Das erspart aufwändige Bürokratie im Ausland und bringt mehr Zeit
fürs Wesentliche.
Mehr Klarheit bringt das Paket für Grundeigentümer, die ihren Grund
und Boden für Infrastrukturprojekte zur Verfügung stellen. Eine
Abzugssteuer in der Höhe von 10 Prozent löst die komplexe
Vorgängerregelung ab und erspart den Betroffenen aufwändige
Berechnungen und Steuerberaterkosten.
Der Zugang zur Befreiung der motorbezogenen Versicherungssteuer und
der kostenlosen Vignette für Menschen mit Behinderung wird massiv
erleichtert. Die bis dato getrennten Anträge werden künftig
zusammengeführt und dazu automationsunterstützt aufgesetzt.
Eine umfassende Änderung der Bundesabgabenordnung (BAO) bringt vor
allem mehr Rechtssicherheit für Unternehmen:
Eine verbindliche Rechtsauskunft (sog. „Advanced Ruling“) gibt das
Finanzamt künftig auch in den Bereichen „internationales Steuerrecht“
und „Umsatzsteuer“. Bisher konnte man hier lediglich eine Auskunft im
Rahmen von „Treu und Glauben“ verlangen, die geringere
Rechtssicherheit bietet.
Alternativ zur klassischen Außenprüfung von Unternehmen durch
Abgabenbehörden soll zudem eine begleitende Kontrolle (sog.
„Horizontal Monitoring“) eingeführt werden. Der laufende Dialog mit
der Finanzverwaltung führt zu einer erhöhten Planungs- und
Rechtssicherheit, weil die zeitnahe Kontrolle auch die rechtzeitige
und rechtsrichtige Erhebung der Abgaben und Steuern sichert.
Utl.: Kampf gegen Steuervermeidung in Österreich
Bereits 2014 führte Österreich ein Verbot ein, nachdem Ausgaben für
im Ausland niedrig besteuerte Zinsen und Lizenzen in Österreich nicht
mehr gewinnmindernd geltend gemacht werden konnten (sog.
Abzugsverbot), „was uns zum Vorreiter in Europa machte“, so Löger.
„Deutschland beispielsweise führte diese Regelung nach
österreichischem Vorbild erst 2017 ein. Jetzt gehen wir noch einen
Schritt weiter und etablieren neue Standards im Kampf gegen
Steuervermeidung. Weitere werden folgen, etwa eine adäquate
Besteuerung der digitalen Wirtschaft“, sagt Löger.
Das genannte Abzugsverbot wird mit der Jahressteuergesetzgebung 2018
nachgeschärft, sodass wirklich alle international gängigen
Niederbesteuerungsmodelle abgedeckt sind. Schlupflöcher, die sich
seit der Einführung in 2014 aufgetan haben, werden mit der
„Nachschärfung beim Abzugsverbot für Zinsen und Lizenzgebühren“
geschlossen.
Hinzu kommt die Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Vermeidung
von internationalen Steuervermeidungspraktiken. Dabei geht es
insbesondere um von Tochtergesellschaften im Ausland generierte und
niedrig besteuerte Gewinne. Diese wurden bisher erst bei der
Ausschüttung an die inländische Muttergesellschaft der
österreichischen Körperschaftsteuer unterzogen. Nunmehr sollen solche
im Ausland niedrig besteuerten Gewinne unabhängig von einer
Ausschüttung an die inländische Muttergesellschaft in Österreich
steuerlich berücksichtigt werden. Dies führt zu einem höheren
Steueraufkommen in Österreich.
Utl.: Abschaffung von Gebühren
Da die Gebühr für Wohnungsmietverträge abgeschafft wurde, soll – um
diesen Bereich komplett zu entlasten – auch die Gebühr für die
Bürgschaftserklärungen in Zusammenhang mit Mietverträgen entfallen.
„Insbesondere junge Menschen in Ausbildung profitieren von dieser
Maßnahme, weil sie beim Umzug in eine Wohnung oft Bürgschaften der
Eltern bei der Vermieterin oder beim Vermieter hinterlegen müssen.
Gleichzeitig streichen wir Bagatellsteuern, deren Aufgabenaufkommen
in keinem Verhältnis zu den Kosten der Einhebung durch die Beamten
steht“, sagt Hubert Fuchs, Finanz-Staatssekretär.
Ergänzend zur Modernisierung der Verrechnung von „Zurverfügungstellen
von Grund und Boden“ von Grundeigentümern für Infrastrukturprojekt
werden auch die zugrundeliegenden Bestands- und
Dienstbarkeitsverträge von den Rechtsgeschäftsgebühren befreit.
Die Beschlussfassung der Maßnahmen im Parlament soll gemeinsam mit
dem Familienbonus Plus im Juli dieses Jahres erfolgen.
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