- 23.03.2018, 11:54:18
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- OTS0103
Richtigstellung des BMF zu NEWS Artikel betreffend den Familienbonus Plus
Wien (OTS) - Beim Familienbonus Plus handelt es sich um eine direkte
Reduktion der Steuerlast der einkommensteuerzahlenden Eltern um 1.500
Euro pro Kind und Jahr, also eine direkte und cash-wirksame Maßnahme.
Bereits bei einem Bruttogehalt von rund 1.700 Euro ist die Entlastung
von 1.500 Euro (für ein Kind) voll wirksam.
Im Gegensatz dazu sind die bisher absetzbaren Kinderbetreuungskosten
(im Gesamtausmaß von bis 2.300 Euro/Kind und Jahr) mit maximal 1.150
Euro cash-wirksam (weil die Betreuungskosten lediglich die
Bemessungsgrundlage kürzen). Darüber hinaus ist die steuerliche
Wirksamkeit – im Gegensatz zum Familienbonus Plus - an das Vorliegen
von tatsächlichen Betreuungskosten geknüpft (die auch mittels Belegen
nachweisbar sein müssen).
Die breite Wirksamkeit der Maßnahme leitet sich auch aus der
Aufkommenswirkung ab. Während der Familienbonus Plus mit 1,5 Mrd.
veranschlagt wird, betrug die budgetäre Wirkung der
Kinderbetreuungskosten rund 100 Mio. Euro pro Jahr.
Dazu kommt, dass bei geringverdienenden Alleinerzieher/innen und
Alleinverdiener/innen die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten
bisher keine steuerliche Auswirkung hatte. Dies ändert sich durch den
Kindermehrbetrag von 250 Euro pro Kind und Jahr, der nun auch
geringverdienenden Alleinerzieher/innen und Alleinverdiener/innen
zugutekommt.
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