- 22.03.2018, 17:17:55
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Nationalrat: ÖVP und FPÖ besiegeln Beibehaltung der Raucherregelung in der Gastronomie
SPÖ-Gegenantrag sowie SPÖ-NEOS-Forderung nach Volksabstimmung abgelehnt, Einstimmigkeit bei Jugendschutz
Utl.: SPÖ-Gegenantrag sowie SPÖ-NEOS-Forderung nach Volksabstimmung
abgelehnt, Einstimmigkeit bei Jugendschutz =
Wien (PK) - Das generelle Rauchverbot in der Gastronomie mit Mai 2018
wird es nicht geben. Der ÖVP-FPÖ-Initiativantrag, mit dem das nahende
Verbot gekippt wird, wurde heute im Nationalrat mit den Stimmen der
Regierungsparteien unter heftigen Protesten der Opposition besiegelt.
Die derzeit noch geltende Gastronomieregelung wird demnach
beibehalten. Bis zum Ende des Jahres wird aber ein Zigaretten-
Verkaufsverbot an Jugendliche unter 18 Jahren eingeführt und der
Jugendschutz in Fahrzeugen erhöht. Der Versuch der SPÖ, mit einem
Antrag eine Aufweichung des Nichtraucherschutzes zu verhindern und
das generelle Rauchverbot in der Gastronomie ab 1. Mai in Kraft
treten zu lassen, scheiterte ebenso wie die SPÖ-NEOS-Forderung, eine
Volksabstimmung durchzuführen. Einstimmig beschlossen wurden hingegen
die in der Novelle enthaltenen verschärften Jugendschutzbestimmungen.
Keine Mehrheit fand ein Abänderungsantrag der NEOS, mit dem zwei
Ausnahmen in der Raucherregelung gefordert werden. Betroffen hätten
die Ausnahmen Vereinsräumlichkeiten, solange nur Erwachsene anwesend
sind und private, entgeltliche Mitfahrgelegenheiten.
SPÖ scheitert mit Antrag gegen Aufweichung des Rauchverbots
Neuerlich schärfste Kritik an der Beibehaltung der geltenden
Raucherregelung in der Gastronomie kam von der SPÖ. Die
SozialdemokratInnen scheiterten aber endgültig mit ihrem Antrag gegen
eine Aufweichung des Rauchverbots.
Kein einziges Land weltweit habe im Nichtraucherschutz bisher einen
Schritt zurück gemacht, kritisierte Abgeordnete Pamela Rendi-Wagner
(SPÖ) vehement die ÖVP-FPÖ-Initiative. Diese Verantwortungslosigkeit
und Ignoranz gegenüber allen ExpertInnen, wissenschaftlichen Fakten
und einer halben Million UnterstützerInnen des "Don't Smoke "-
Begehrens suche seinesgleichen. Die Vorbildwirkung für die Gesundheit
der Kinder sei fatal, so Rendi-Wagner, die Wortbrüche und
gegenseitige Schuldzuweisungen als den neue Stil von schwarz-blau
titulierte. Dietmar Keck (SPÖ) unterstrich dies und ärgerte sich über
eine "Wendehalspolitik" der ÖVP. Argumentiert werde mit Einbußen in
der Gastronomie, die laut einer Studie des IHS nicht zu befürchten
seien. Keck brachte auch den gemeinsamen Antrag von SPÖ und NEOS auf
Volksabstimmung ein, der schließlich abgelehnt wurde.
Markus Vogl (SPÖ) kündigte an, die Bestimmungen zur Verschärfung des
Jugendschutzes mitzutragen. Aber auch er sieht keine Gefahr des
Wirtesterbens, und eine Volksabstimmung in drei Jahren in den Raum zu
stellen, sei sicher keine Lösung, warf er den Regierungsparteien vor.
Was die Vereinbarungen zwischen ÖVP und FPÖ betrifft, ist Philip
Kucher (SPÖ) fassungslos, dass hier deutlich ein Pakt zwischen
Bundeskanzler Sebastian Kurz und Vizekanzler Karl-Heinz Strache im
Vordergrund stehe und nicht die Gesundheit der Menschen.
Als Nagelprobe für jene ÖVP-Abgeordnete, die dem Nichtraucherschutz
2015 zugestimmt hatten, bezeichnete Peter Kolba von der Liste Pilz
die heutige Abstimmung. Die Regierung wolle offenbar mehr
Willensfreiheit für Lungenkrebs im Land und würde Nichtraucherschutz
mit Füßen treten, erzürnte sich Kolba.
NEOS: Schärfste Kritik, aber auch Antrag auf Ausnahmen, um Gesetz zu
bereinigen
Die Wogen im Plenum gingen hoch, als Matthias Strolz (NEOS) aus
Briefen von Betroffenen von Raucherkrankungen zitierte. Die Regierung
entscheide sich hier bewusst für das Sterben von BürgerInnen
hinsichtlich Passivrauchen, wandte er sich mit Begriffen wie
"Wendehälse" erbost an den ÖVP-Parlamentsklub. Letztlich würden hier
auch hunderttausende Unterschriften gegen die Novelle ignoriert. Es
sei eine Schande und er schäme sich für diesen Berufsstand, wenn
solche Entscheidungen getroffen werden. Gerald Loacker (NEOS) brachte
abseits davon einen Antrag ein, mit dem die NEOS zwei Ausnahmen in
der Raucherregelung fordern. Erlaubt werden sollte demnach Rauchen in
Vereinsräumlichkeiten, solange nur Erwachsene anwesend sind, sowie
für private, entgeltliche Mitfahrgelegenheiten. Hier seien Fehler im
Gesetz, die nicht behoben wurden, so Loacker, dem es darum geht, dort
zu bereinigen, wo die Verbote überschießend seien. Der Antrag wurde
mehrheitlich abgelehnt.
ÖVP und FPÖ verteidigen Maßnahme mit Jugendschutz und wollen auf mehr
Prävention setzen
Trotz des heftigen Gegenwinds seitens der Opposition beschlossen ÖVP
und FPÖ ihren Initiativantrag zur Änderung des Tabak- und
Nichtraucherinnen bzw. Nichtraucherschutzgesetzes (TNRSG)
mehrheitlich. Einstimmig angenommen wurden schließlich die
Verschärfungen im Bereich Jugendschutz.
Außer Streit steht für Karl Nehammer (ÖVP), dass Rauchen schädlich
ist und für den Nichtraucherschutz alles getan werden muss. Er fühle
auch mit den Betroffenen, wirft Matthias Strolz aber vor, zu
emotionalisieren. Aus NEOS-Richtung sei sehr wohl früher die
Forderung nach mehr Freiheit für die Gastronomie gekommen, so
Nehammer. Das zeige sich auch daran, dass diese jetzt in
Vereinslokalen das Rauchverbot aufheben wollen. Die Novelle bringe
den strengsten Nichtraucherschutz in der zweiten Republik,
unterstrich der ÖVP-Abgeordnete. Carmen Jeitler-Cincelli (ÖVP)
verwies auf das Regierungsübereinkommen, Loyalität sei die Basis für
eine solche solide Partnerschaft. Kinder müssten schon vor der Schule
vor dem Rauchen geschützt werden, aber dem Freiheitsgedanken für
Erwachsene kann sie etwas abgewinnen. Freude habe sie mit der
Raucherregelung zwar keine, aber manchmal sei es mutiger, gegen die
eigene Überzeugung zu handeln, Kompromisse einzugehen und Stabilität
zu gewährleisten. Ihre Fraktionskollegin Gabriela Schwarz verwies auf
das Thema Vorsorge vor Nikotinsucht. Es müsse der Ersteinstieg
verhindert, verstärkt auf Jugendschutz und Prävention gesetzt und die
Nikotinentwöhnung unterstützt werden.
Peter Wurm (FPÖ) warnte vor einer Verbotskultur und betonte, dass es
seit 10 Jahren ein generelles Rauchverbot in Österreich gebe. Dieses
werde mit den Raucherräumen auch weiterhin bestehen. 2015 sei
allerdings ein Gesetz beschlossen worden, in dem vieles nicht
sinnvoll sei. Er verwies zudem auf den faktischen Kinder- und
Jugendschutz, der jetzt neu eingeführt werde. Außerdem sichere die
Ausnahmeregelung für die Gastronomie dem Beisl am Eck die
Existenzberechtigung. Einen Krieg gegen eine ganz kleine Gruppe von
Gastronomen, auf deren Rücken die Diskussion ausgetragen würde, ortet
Josef Riemer (FPÖ). Für ihn geht es bei Suchtkrankheit um Prävention
und Entwöhnungshilfe, aber nicht um Verbote. Die BürgerInnen seien
mündig genug, zu entscheiden. Maximilian Linder (FPÖ) plädierte für
die Entscheidungsfreiheit für abgetrennte Raucherbereiche, sowohl im
Sinn der Gastronomie, als auch für Gäste. Das helfe gerade
Landgasthäusern, weiterzubestehen. Gegen die Vorwürfe zu den Folgen
des Rauchens wehrte er sich deutlich, jeder Mensch sei für sich
selbst verantwortlich. Das betreffe auch MitarbeiterInnen, zumal
jeder, der gehen wolle, am nächsten Tag zehn andere Jobs haben könne.
Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein unterstrich den Ansatz
zur Prävention. Dass Rauchen ungesund und eine Sucht ist, sei
bekannt. Dieses Suchtverhalten sei auch schwer abzulegen. Der
richtige Ansatz sei daher, dabei zu unterstützen, gar nicht mit dem
Rauchen zu beginnen. Hartinger-Klein appellierte an die KritikerInnen
für mehr Wertschätzung und Respekt. Suchtverhalten sei nicht
auszugrenzen.
Mit dem heutigen Beschluss der ÖVP-FPÖ-Initiative wird es auch nach
dem 30. April 2018 Raucherräume in der Gastronomie geben. Die
entsprechenden Ausnahmebestimmungen vom Rauchverbot bleiben über den
1. Mai hinaus bestehen. Im Sinne des Gesundheitsschutzes wird jedoch
in nächster Zeit ein Verkaufsverbot von Tabakwaren an unter 18-
Jährige eingeführt. Ebenso wird das Rauchen in Fahrzeugen verboten,
wenn sich darin Minderjährige befinden. Betreffend die gesetzliche
Regelung zur Ausbildung oder Beschäftigung von Jugendlichen in
Betrieben überwiegend in Nichtraucherräumen kann die zuständige
Bundesministerin künftig erforderlichenfalls auch darüber
hinausgehende Auflagen erlassen. Dabei muss auf die jeweils
anwendbaren kollektivrechtlichen Regelungen und auf bereits
beschäftigte oder in Ausbildung stehende Personen Bedacht genommen
werden. (Fortsetzung Nationalrat) mbu
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