- 21.03.2018, 21:05:39
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BVT-Affäre: SPÖ macht Ernst mit Untersuchungsausschuss
Verlangen wurde dem Geschäftsordnungsausschuss zugewiesen
Utl.: Verlangen wurde dem Geschäftsordnungsausschuss zugewiesen =
Wien (PK) - Die SPÖ hat wie angekündigt ein Verlangen auf Einsetzung
eines Untersuchungsausschusses zur Aufarbeitung der Affäre rund um
das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT)
eingebracht. Augenscheinlich gebe es grobe Missstände in diesem
Bereich, begründen SPÖ-Chef Christian Kern und der geschäftsführende
Klubobmann Andreas Schieder ihre Initiative. Durchleuchtet werden
sollen die Arbeit des BVT und etwaige politische Einflussnahmen auf
die Behörde beginnend vom 16. Dezember 2013 bis zum 13. März 2018.
Die mutmaßlichen Missstände beim BVT machen Kern und Schieder unter
anderem an den anhängigen Ermittlungsverfahren gegen eine Reihe
leitender Beamter fest. Diese hätten auch zu Suspendierung geführt
und die anderen MitarbeiterInnen verunsichert. Zudem orten sie eine
Skepsis ausländischer Geheimdienste, den Informationsaustausch mit
dem BVT fortzuführen, und sehen aktuelle Ermittlungen im
rechtsextremen Bereich gefährdet.
Konkret untersuchen will die SPÖ u.a., inwieweit Innenminister
Herbert Kickl und seine VorgängerInnen bzw. andere
Regierungsmitglieder Einfluss auf das BVT genommen haben und
inwieweit sie in die laufenden Ermittlungen gegen die BVT-Spitze
involviert waren. Das gleiche gilt für KabinettsmitarbeiterInnen und
Generalsekretär Peter Goldgruber. Außerdem soll die Arbeit des BVT -
etwa hinsichtlich der korrekten Verarbeitung und Löschung von Daten
und des Schutzes der Obersten Organe - unter die Lupe genommen
werden.
Ebenso auf der insgesamt neun Punkte umfassenden Prüfagenda: die
Zusammenarbeit des BVT mit den Landesämtern (LVT) und den
militärischen Nachrichtendiensten, die allfällige Weitergabe von
Informationen an nicht berechtigte Personen, die Gefährdung der
Zusammenarbeit mit ausländischen Geheimdiensten, die Arbeit und die
Ressourcen des Extremismusreferats sowie die Inanspruchnahme des seit
kurzem im Bundesministeriengesetz verankerten Auskunftsrechts des
Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gegenüber dem BVT.
Den gewählten Untersuchungszeitraum ab 16. Dezember 2013 begründet
die SPÖ damit, dass an diesem Tag die damalige rot-schwarze Regierung
angelobt wurde und die Einrichtung des BVT in seiner heutigen Form im
Regierungsübereinkommen verankert war. Auf die jüngsten Ereignisse
rund um das BVT, insbesondere die umstrittenen Hausdurchsuchungen am
28. Februar, geht die Initiative nicht direkt ein.
Geschäftsordnungsausschuss hat acht Wochen Zeit für Beratungen
Das Verlangen der SPÖ wurde am Schluss der heutigen
Nationalratssitzung dem Geschäftsordnungsausschuss zugewiesen. Dieser
hat unter anderem die Aufgabe, die Initiative auf ihre formale
Korrektheit zu prüfen, die Zusammensetzung des
Untersuchungsausschusses zu bestimmen, den grundsätzlichen
Beweisbeschluss zu fassen sowie - auf Vorschlag des
Nationalratspräsidenten - den Verfahrensrichter und den
Verfahrensanwalt zu wählen. Für einen entsprechenden Bericht an den
Nationalrat hat der Ausschuss gemäß Verfahrensordnung maximal acht
Wochen Zeit. Die Beratungen könnten bereits diese Woche aufgenommen
werden.
Blockieren kann der Geschäftsordnungsausschuss einen BVT-U-Ausschuss
grundsätzlich nicht, da die SPÖ über ein Viertel der Abgeordneten und
damit über das notwendige Einsetzungsquorum verfügt. Sollte es zu
Differenzen über die korrekte Formulierung des
Untersuchungsgegenstandes kommen, entscheidet letztlich der
Verfassungsgerichtshof. (Schluss) gs
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