• 19.03.2018, 17:42:05
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  • OTS0172

Ein weiterer Geschlechtseintrag im Personenstandsregister neben weiblich und männlich

VfGH beschließt amtswegige Prüfung des Personenstandsgesetzes: Sind Betroffene im Recht auf geschlechtliche Identität beschränkt?

Salzburg (OTS) - 

Nach einer Klage der intergeschlechtlichen Person Alex Jürgen* beschließt der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in einem heute veröffentlichten Prüfungsbeschluss die amtswegige Prüfung des Personenstandgesetzes. Damit äußert der VfGH berechtigte Zweifel an der aktuellen Handhabung des Gesetzes, wonach das Geschlecht einer Person zwingend als „männlich“ oder „weiblich“ anzugeben ist. Diese Praxis könnte gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen, da sie intergeschlechtlichen Menschen wie Alex Jürgen* einen wahrheitsgemäßen Eintrag des eigenen Personenstands verwehren. Denn: Alex Jürgen* ist nicht „männlich“ oder „weiblich“, sondern eben als intergeschlechtlich zur Welt gekommen.

Für die Menschenrechtsinitiativen VIMÖ, Plattform Intersex Österreich und die HOSI Salzburg ist der heutige Prüfungsbeschluss ein Schritt in die richtige Richtung.

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