• 16.03.2018, 15:08:40
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  • OTS0151

Kunstrückgabebeirat beschloss drei Empfehlungen

Beirat spricht sich in zwei Fällen für, in einem Fall gegen Rückgabe aus

Utl.: Beirat spricht sich in zwei Fällen für, in einem Fall gegen
Rückgabe aus =

Wien (OTS) - Der Kunstrückgabebeirat beschloss in seiner heutigen
Sitzung drei Empfehlungen betreffend die Rückgabe von Objekten aus
der Albertina, aus dem Belvedere & aus dem Kunsthistorischen Museum.

Der Wiener Musikwissenschafter Guido Adler (1855–1941) wurde von den
NS-Machthabern verfolgt und starb im Jahr 1941 in Wien. Seine Tochter
Melanie Adler wurde am 20. Mai 1942 nach Maly Trostinec deportiert
und dort wenige Tage später ermordet. Das Vermögen wurde arisiert.
Die Bücher wurden zu einem Großteil der Wiener Universitätsbibliothek
überwiesen, zwei Bücher gelangten an das Kunsthistorische Museum für
die Sammlung alter Musikinstrumente. Bereits im Jahr 1949 und im Jahr
2013 wurden entzogene Bücher von der Universitätsbibliothek Wien
rückgestellt. Die nun in der Bibliothek der Sammlung alter
Musikinstrument aufgefunden zwei Bücher sind nach der Empfehlung des
Beirates ebenfalls zurückzugeben.

Weiters wurde die Rückgabe des Gemäldes "Parklandschaft in
Plankenberg" von Emil Jakob Schindler aus der Österreichischen
Galerie Belvedere empfohlen. Der Berliner Kunstsammler und
Unternehmer Rudolf Mosse (1848-1920) war Gründer eines bedeutenden
Verlagshauses. Das ab 1871 herausgegebene "Berliner Tageblatt" wandte
sich bis zur NS-Machtergreifung explizit gegen den antidemokratischen
und antisemitischen Geist der Nationalsozialisten. Die Tochter Rudolf
Mosses, Erna Felicia Lachmann-Mosse (1888–1972), und ihr Ehemann Hans
Lachmann mussten daher bereits kurz nach der Machtergreifung über
Frankreich in die Vereinigten Staaten flüchten. Durch mehrere
Maßnahmen des NS-Regimes wurde das Verlagshaus gleichgeschaltet und
die Kontrolle über das Vermögen entzogen. Am 29. Mai 1934 wurde die
Kunstsammlung, zu der auch das Gemälde von Emil Jakob Schindler
zählte, in Berlin versteigert. Im Sommer 1941 wurde das Gemälde von
der Österreichischen Galerie erworben. Da die Versteigerung der
Kunstsammlung als nichtige Rechtshandlung zu werten ist, empfiehlt
der Beirat die Rückgabe des Gemäldes.

Schließlich sprach sich der Beirat gegen die Rückgabe von vier
Blättern (Johann Martin von Rhoden, Rudolf Friedrich Wasmann, Johann
Christian Klengel und Johann H. Klein) aus der Albertina an die
Rechtsnachfolger nach Carl Heumann (1886-1945) aus. Der Chemnitzer
Bankier und Kunstsammler Carl Heumann wurde als Jude verfolgt, durch
seine Ehe mit Irmgard Heumann lebte er in einer sogenannten
„privilegierten Mischehe“. Er musste zwar sein Vermögen auf seine
Ehefrau übertragen, war jedoch trotz der Verfolgung weiter als
Sammler deutscher und österreichischer Grafik des 18. und 19.
Jahrhunderts tätig. So kaufte und verkaufte er über seine Frau oder
Dritte verschiedene Blätter. Die hier behandelten Zeichnungen wurden
im Jahr 1939, 1942 und 1943 bei der Kunsthandlung C.G. Boerner,
Leipzig, mit weiteren Werken aus der Sammlung zur Versteigerung
eingebracht und von der Albertina erworben. Diesen Verkäufen standen
Erwerbungen gegenüber. Der Beirat kam daher zum Ergebnis, dass die
Verkäufe nicht als Entziehungen zu werten sind, obwohl Carl Heumann
ohne Zweifel zum Kreis der verfolgten Personen zählte. Carl Heumann
kam im März 1945 bei dem Versuch, Teile der Kunstsammlung nach einem
Bombenangriff zu retten, ums Leben.

Die Beschlüsse sind im Wortlaut auf der Webseite der Kommission für
Provenienzforschung unter www.provenienzforschung.gv.at
wiedergegeben.

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