- 13.03.2018, 21:51:10
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Bundesrat diskutiert EU-Vorschlag zu atypischen und prekären Arbeitsverhältnissen
Skepsis im EU-Ausschuss, ob Ziele erreicht werden
Utl.: Skepsis im EU-Ausschuss, ob Ziele erreicht werden =
Wien (PK) - Die EU-Kommission nimmt sich nun auch der atypischen und
prekären Beschäftigungsverhältnisse an. Im Zeitalter von Uber,
Deliveroo und Co entspreche die Richtlinie nicht mehr der veränderten
Arbeitsmarktrealität mit den in den letzten Jahren entstandenen neuen
Arbeitsformen, argumentiert die Kommission ihren Vorstoß. So habe im
Jahr 2016 ein Viertel aller Arbeitsverträge atypische Formen der
Beschäftigung betroffen und mehr als die Hälfte der in den letzten
zehn Jahren neu geschaffenen Arbeitsplätze seien atypische
Beschäftigungen gewesen. Aus diesem Grund hat die EU-Kommission einen
Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über transparente und
verlässliche Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union
ausgearbeitet, der heute ebenfalls Diskussionspunkt im EU-Ausschuss
des Bundesrats war.
Ob die Ziele, die sich die Kommission mit ihrem Vorstoß tatsächlich
erreicht werden, stellten die Bundesrätinnen und Bundesräte von ÖVP
und FPÖ in Übereinstimmung mit der Wirtschaftskammer weitgehend in
Frage. Der Entwurf sei in vielen Bereichen zu detailliert und
überschießend, so der Tenor, auch wenn Konsens darüber herrschte,
dass atypische und prekäre Arbeitsverhältnisse keine wünschenswerte
Entwicklung darstellen. Im Gegensatz dazu sehen die SPÖ und die
Arbeiterkammer den EU-Vorschlag durchaus positiv.
Seitens des Sozialressorts gab es Befürchtungen, dass sich einige
Bestimmungen kontraproduktiv auswirken könnten. So ist zum Beispiel
in Österreich ein Null-Stunden-Vertrag und ein Auf-Abruf-Vertrag
verboten. Durch den EU-Vorschlag könnten solche Verträge aber
legitimiert werden. Was die Mehrfachbeschäftigung betrifft, so
verwies die Ressortexpertin auf die Arbeitszeitrichtlinie. Außerdem
widerspreche das Recht auf flexible Arbeitszeiten einem anderen
Kommissionsvorschlag zur Work-Life-Balance. Da es zu dem gesamten
Thema demnächst Gespräche zwischen dem Sozialministerium und den
Sozialpartnern gibt, kam man überein, die Materie nochmals auf die
Tagesordnung des nächsten EU-Ausschusses zu setzen.
Ziele und geplante Maßnahmen der EU-Kommission
Der Richtlinienentwurf ist auch als eine Folgemaßnahme zur Umsetzung
der am 17. November 2017 in Göteborg von Rat, Europäischem Parlament
und Kommission proklamierten Europäischen Säule sozialer Rechte zu
sehen. Auch das Europäische Parlament hat in seiner Entschließung vom
4. Juli 2017 zu Arbeitsbedingungen und prekären
Beschäftigungsverhältnissen die Überarbeitung der Richtlinie von 1991
bzw. den Erlass einer neuen Rahmenrichtlinie über menschenwürdige
Arbeitsbedingungen für alle Formen der Erwerbstätigkeit gefordert.
Das übergeordnete Ziel der vorgeschlagenen Richtlinie ist es, sichere
und verlässliche Beschäftigung zu fördern und gleichzeitig die
Anpassungsfähigkeit des Arbeitsmarkts zu erhalten sowie die Lebens-
und Arbeitsbedingungen zu verbessern, unterstreicht die Kommission.
Um dieses zu erreichen, will die Kommission den Zugang der
ArbeitnehmerInnen zu Informationen, etwa hinsichtlich ihrer
Arbeitsbedingungen, erleichtern und die Arbeitsbedingungen vor allem
in neuen und atypischen Beschäftigungsverhältnissen verbessern -
unter Wahrung eines Spielraums für Anpassungsfähigkeit und Innovation
am Arbeitsmarkt, wie die Kommission betont. Auch soll die
Durchsetzung der Normen für die Arbeitsbedingungen gewährleistet
werden. Angestrebt wird zudem eine größere Transparenz am
Arbeitsmarkt.
Konkret sieht das Papier etwa die Angleichung des Begriffs
ArbeitnehmerIn an die Rechtsprechung des EuGH sowie die Aufnahme
neuer Beschäftigungsformen in den Geltungsbereich der Richtlinie vor.
Gerade die Begriffsbestimmungen und Definitionen sind unter den
Mitgliedstaaten äußerst umstritten, wie es seitens des
Sozialministeriums heißt. Es soll auch ein schriftliches, erweitertes
und aktualisiertes Informationspaket für die ArbeitnmeherInnen geben
- etwa bezüglich der Probezeit, der Kündigung oder der Fortbildung -
und zwar gleich ab dem ersten Tag und nicht, wie bisher innerhalb von
zwei Monaten ab Beschäftigungsbeginn. Strittig in den Verhandlungen
ist auch die Verpflichtung der ArbeitgeberInnen, auf Ersuchen der
ArbeitnehmerInnen über das Vorhandensein sicherer und verlässlicher
Arbeitsverhältnisse schriftlich zu informieren.
ArbeitnehmerInnen sollen sich in Hinkunft auch auf neue Mindestrechte
stützen können, darunter unter anderem auf das Recht auf bessere
Planbarkeit der Arbeitszeit, das Recht auf Ruhepausen und bezahlten
Urlaub sowie das Recht auf verpflichtende Fortbildung ohne Lohnabzug.
Die Höchstdauer der Probezeit soll 6 Monate betragen. Auch soll der
Arbeitgeber in Hinkunft eine Mehrfachbeschäftigung nicht mehr
verbieten dürfen, was im Widerspruch zur Arbeitszeitrichtlinie stehen
könnte, gab die Vertreterin des Sozialministeriums zu bedenken.
Ein weiterer Aspekt des Vorschlags betrifft die Stärkung des
Rechtsschutzes. ArbeitnehmerInnen sollen von den ArbeitgeberInnen
verlangen können, schriftliche stichhaltige Gründe für eine Kündigung
oder eine vergleichbare Maßnahme anzuführen. Geht es nach der
Kommission, wird die Beweislastumkehr gelten.
Die Kommission geht davon aus, dass künftig bis zu drei Millionen
weitere Erwerbstätige in atypische Beschäftigungsformen, wie z.B.
Gelegenheits-, Teilzeit-, Auf-Abruf-, Null-Stunden-Vertrags-,
Plattform- oder LeiharbeiterInnen in den Anwendungsbereich der
Richtlinie fallen. Nur ArbeitnehmerInnen mit einem
Beschäftigungsverhältnis von weniger als acht Stunden in einem
Referenzzeitraum von einem Monat sollen nicht verpflichtend in den
Geltungsbereich der Richtlinie fallen.
Uneinigkeit über Auswirkungen des Vorschlags
In der Debatte kam eine vollkommene Ablehnung des Vorschlags von ÖVP
und FPÖ. Das wäre ein Eingriff in das Kollektivvertragsrecht, sagte
Sonja Zwazl (ÖVP/N) und verwies dabei auf die gut funktionierende
Sozialpartnerschaft. Man habe in Österreich einen weitreichenden
ArbeitnehmerInnenschutz, der ein gutes Miteinander ermögliche. Ihrer
Ansicht nach richtet sich der Vorschlag vor allem an jene Länder, in
denen das nicht so gut funktioniert. Kritisch sieht sie vor allem die
Erlaubnis zur Mehrfachbeschäftigung und die Informationspflicht ab
dem ersten Tag. Monika Mühlwerth (FPÖ/W) warnte davor, dass zu hohe
Standards ArbeitgeberInnen veranlassen könnten, niemanden mehr
anzustellen. Sie plädierte dafür, das Miteinander in den Vordergrund
zu stellen und nicht das Gegeneinander. In diese Richtlinie würden
jedoch ArbeitgeberInnen gegen ArbeitnehmerInnen ausgespielt.
Selbstverständlich wolle niemand atypische und prekäre
Arbeitsverhältnisse, sagte sie. Sowohl Zwazl als auch Mühlwerth sehen
in der Teilzeitarbeit kein nicht verlässliches Arbeitsverhältnis.
Bestärkt wurden die beiden Mandatarinnen durch den Befund der
Wirtschaftskammer. Diese sieht die Vertragsautonomie zwischen
ArbeitgeberIn, ArbeitnehmerIn und Betriebsrat gefährdet. Außerdem
wandte sich die Vertreterin der Wirtschaftstreibenden gegen die
Beweislastumkehr und kritisierte, dass nicht zwischen fachlichen und
persönlichen Anweisungen unterschieden werde. Keine Freude hatte sie
auch mit den neuen Regelungen zu den Verwaltungsstrafverfahren und
Sanktionen. Ebenso lehnte sie die Informationspflicht ab dem ersten
Arbeitstag ab.
Völlig anders fiel der Befund der Arbeiterkammer aus. Dessen
Vertreter erinnerte an die primärrechtlichen sozialen Ziele der EU
und begrüßte den Richtlinienvorschlag als einen Beitrag zu
verlässlicheren und sicheren Arbeitsverhältnissen. Den Entwurf
enthält er dennoch für zu wenig ambitioniert, da er nicht ausreiche,
prekäre Arbeitsverhältnisse zu verhindern. So sprach er sich etwa für
ein Verbot von nachverträglichen Konkurrenzklauseln aus, auch sollte
Arbeit auf Abruf untersagt werden. Die Arbeiterkammer tritt zudem für
einen Rechtsanspruch auf Bildungskarenz ein. Wichtig sind den
ArbeitnehmerInnenvertretern Mindeststandards, damit
Wettbewerbsverzerrungen und Lohndumping unterbunden werden.
Man braucht Antworten auf die Entwicklungen am Arbeitsmarkt, meinte
auch Ingrid Winkler (SPÖ/N). Prekäre und atypische
Beschäftigungsverhältnisse bezeichnete sie als einen Auswuchs der
Gesellschaft. Winkler wies auch darauf hin, dass zum Beispiel
Handelsketten keine Vollzeitjobs mehr anbieten, und Teilzeitarbeit
daher nicht immer freiwillig sei. (Schluss EU-Ausschuss des
Bundesrats) jan
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