- 06.03.2018, 15:21:15
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Rechnungshofpräsidentin Kraker urgiert Einblick in Parteienfinanzen
Parteiengesetz und Transparenzdatenbank Thema im Rechnungshofausschuss
Utl.: Parteiengesetz und Transparenzdatenbank Thema im
Rechnungshofausschuss =
Wien (PK) - "Wenn man ein Gesetz macht, muss die Zielsetzung ganz
klar sein", sagte Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker heute bei der
Vorstellung des Tätigkeitsberichts 2017 ihrer Organisation im
Rechnungshofausschuss des Nationalrats. Krakers Bemerkung bezog sich
auf die 2010 eingerichtete Transparenzdatenbank, deren Maßgabe
ursprünglich nicht eindeutig gewesen sei. Erst nach einem kritischen
Rechnungshofbericht über den Stillstand in der Datenbank zur
Steuerung des öffentlichen Förderwesens hätten sich Länder und
Gemeinden bereit erklärt, Zahlen zu liefern. Ausschussobfrau Irmgard
Griss nahm das Beispiel Transparenzdatenbank, aber auch das
derzeitige Parteiengesetz zum Anlass, dem Rechnungshof für seine
Vehemenz in der Prüftätigkeit zu gratulieren. "Der Rechnungshof sagt,
was ist", gab sie in der ersten Arbeitssitzung des neu konstituierten
Rechnungshofausschusses das Motto des Kontrollorgans wieder und
unterstrich dessen Bedeutung für die Vertrauensbildung in Regierung
und Verwaltung bei der Bevölkerung.
In Bezug auf das geltende Parteiengesetz fordert der Rechnungshof
nachdrücklich die Möglichkeit einer echten Finanzkontrolle
politischer Parteien. Derzeit haben die PrüferInnen nicht die
Befugnis, Einschau in die Finanzunterlagen der Parteien zu nehmen.
Zudem strebt der Rechnungshof eine Ausweitung seiner
Prüfzuständigkeit auf Unternehmen an, bei denen weniger als 50%
staatliche Beteiligung besteht. Laut Kraker ist eine Sperrgrenze von
25% internationaler Standard, wobei die RH-Präsidentin besonders von
Abgeordnetem Wolfgang Zinggl (Liste Pilz) unterstützt wurde.
Ein Antrag der Liste Pilz auf Verkürzung der Stellungnahmefrist zu
Rechnungshof-Rohberichten von drei Monaten auf sechs Wochen wurde
mehrheitlich vertagt. Den Tätigkeitsbericht des Rechnungshofs nahm
der Ausschuss einstimmig zur Kenntnis.
Gemeinden am eifrigsten bei Umsetzung von RH-Empfehlungen
Trotz begrenzter Möglichkeiten zeigen die Rechnungshofkontrollen
Wirkung, laut Tätigkeitsbericht zu 75%. Rund die Hälfte der
Rechnungshofempfehlungen, konkret 1.328 von 2.817 (47 %), wurden
demnach 2017 umgesetzt, wie der Rechnungshof bei seinen Follow-up
Prüfungen erhob. Für weitere 797 (28 %) Empfehlungen sagten die
geprüften Stellen eine Umsetzung zu. Die meisten RH-Empfehlungen
wurden nach eigenen Angaben von den Gemeinden (66%) berücksichtigt,
gefolgt von den Bundesländern (54%) vor dem Bund (41%). Eine
Erklärung dafür ist in den Augen Präsidentin Krakers, dass es im Bund
mehr Akteure zur Abstimmung als in einer Kommune gibt.
Im Zuge der Umsetzungskontrolle von 421 Empfehlungen erhob der
Rechnungshof eine Implementierungsrate von 56%. Entsprechend dem
Schwerpunkt "Qualität der Leistungserbringung im öffentlichen Sektor"
lege der Rechnungshof allen Prüfungen den Nutzen für die BürgerInnen
zugrunde, betonte Kraker. Die öffentliche Hand sei nicht nur
gefordert, für die BürgerInnen zu arbeiten und Rechtssicherheit zu
schaffen, sondern müsse sich auch weiterentwickeln.
Als Erfolg in diesem Sinn verbucht der Rechnungshof die beginnende
Bewegung bei der Transparenzdatenbank "nach jahrelangem Stillstand".
Der Rechnungshof hatte in einem Bericht sechs Jahre nach Einrichtung
der 13,6 Mio. € teuren Datenbank für öffentliche Förderungen
festgestellt, dass keines der Ziele wie staatliche Leistungssteuerung
und Missbrauchsbekämpfung erreicht war, da es an Zahlen aus den
Bundesländern fehlte. Als Reaktion auf den kritischen Bericht gaben
Oberösterreich und der Gemeindebund bekannt, sämtliche Förderung
eingespeist zu haben. Niederösterreich will ab Sommer 2018
nachziehen. Gefordert wird von den Gemeinden allerdings eine
bürokratische Vereinfachung beim Datentransfer.
Generell ruft der Rechnungshof dazu auf, die hohe Anzahl an
Fördergebern, Fördertöpfen und Förderungsprogrammen zwecks
Übersichtlichkeit und Verwaltungsvereinfachung zu reduzieren. Werden
klar definierte Wirkungen durch eine Förderung nicht erreicht, sei
diese Förderung einzustellen. Nicht nur im Förderwesen, auch bei
Bildung, Sicherheit, Gesundheit oder den Sozialversicherungen
scheitere eine Reform häufig an Einzelinteressen von Bund, Ländern
und Gemeinden, vermisst der Rechnungshof vielfach Veränderungswillen
bei der öffentlichen Hand. Dabei müsse Österreich seine Strukturen,
etwa bei den Pensionen, neuen Herausforderungen anpassen, um im
internationalen Wettbewerb mit Standortvorteilen zu punkten.
Parteifinanzen inhaltlicher RH-Kontrolle entzogen
Keine echte Möglichkeit zur Finanzkontrolle sieht der Rechnungshof
bei den politischen Parteien. Zwar unterliegen die
Rechenschaftsberichte der Parteien gemäß Parteiengesetz der formalen
Kontrolle des Rechnungshofs und müssen auf der RH-Website
veröffentlicht werden. Die PrüferInnen verfügen aber über keine
originären Einschau- und Prüfungsrechte in relevante Unterlagen und
Belege. "Damit ist ein wesentliches Ziel des Parteiengesetzes,
nämlich die umfassende Transparenz hinsichtlich der Finanzierung
aller Parteien, nicht erreicht", hält der Rechnungshof zur mangelnden
inhaltlichen Kontrollmöglichkeit in seinem Tätigkeitsbericht fest.
Präsidentin Kraker sagte im Ausschuss, auch die OSZE habe bereits die
fehlende Finanzkontrolle der österreichischen Parteien kritisiert.
Spenden an politische Parteien müssen ab einer Höhe von 50.000 auf
der RH-Website veröffentlicht werden. 2017 gab es 12 derartige
Spenden, im Jahr davor drei. Unzulässige Spenden haben die Parteien
an den Rechnungshof für mildtätige oder wissenschaftliche
Organisationen weiterzuleiten, letztes Jahr wurden keine solchen
Spenden übermittelt, auch nicht in Zusammenhang mit der
Bundespräsidentenwahl.
Zuständigkeitsgrenzen verhindern RH-Prüfungen
Grenzen der Rechnungshofkontrolle aufgrund der bestehenden
Prüfzuständigkeit zeigten sich zuletzt am Flughafen Wien. Dieser
verweigerte mit Hinweis auf die Eigentümerstruktur aus Wien,
Niederösterreich und einem Luxemburger Unternehmen letztes Jahr die
RH-Prüfung zur "Instandhaltung von Anlagen- und Gebäudetechnik". Die
Prüfvoraussetzung einer 50%igen Beteiligung der öffentlichen Hand
gibt es nicht, laut Präsidentin Kraker haben Wien und
Niederösterreich zusammen 40% Anteil. Der Flughafen wollte auch keine
tatsächliche Beherrschung durch den Staat mittels organisatorischer
Maßnahmen wie Syndikatsverträge erkennen, die Rechnungshofprüfungen
auch bei Unterschreitung der 50%-Grenze ermöglichen. Für Wolfgang
Zinggl (Liste Pilz) zeigt dieses Beispiel, wie nötig eine Ausweitung
der Zuständigkeiten für den Rechnungshof wäre, sodass umfassende
Kontrolle sichergestellt ist und die Republik nicht von überbordenden
Kosten überrascht wird.
2009 erlebte der Rechnungshof aus ähnlichen Gründen eine
Prüfverweigerung beim später als Millionenskandal bekannt gewordenen
Projekt "Skylink" des Flughafens. Im aktuellen Fall wandte sich der
Rechnungshof an den Verfassungsgerichtshof (VfGH), der für eine
Entscheidung eine nähere Konkretisierung des Prüfzeitraums und -
gegenstandes verlangte. Ein neuerlicher Antrag des Rechnungshofs beim
VfGH ist in Planung, sollte gegen eine Prüfung entschieden werden,
empfiehlt die RH-Präsidentin, die Grenze für Unternehmensprüfungen
auf 25% öffentlichen Anteil zu senken.
Bei der Sanierung des Parlamentsgebäudes, angesprochen von den
Abgeordneten Karin Greiner (SPÖ) und Wolfgang Zanger (FPÖ), hob die
Rechnungshofpräsidentin als beratendes Mitglied im Bauherrenausschuss
die begleitende Projektkontrolle positiv hervor. Wichtig sei, bei
Baubeginn eine Entscheidung über die Nutzung der künftigen
Räumlichkeiten zu fällen, so Kraker. Bislang hat der Rechnungshof
zwei Prüfberichte über die Parlamentssanierung erstellt, zum
"Planungsprojekt" und zum "Vertieften Vorentwurf". Herausforderungen
ergeben sich laut RH-Analyse durch die Termin- und Kostenplanung.
Rechnungshofbudget reicht nach 2020 nicht mehr
Zusätzliche Prüfaufgaben wie die Gemeindeprüfung von Kommunen mit
mehr als 10.000 EinwohnerInnen, das Medientransparenzgesetz oder die
Sonderprüfung zur Parlamentssanierung erfüllt der Rechnungshof neben
seiner übrigen Prüftätigkeit mit einem schon seit Jahren
unveränderten Personalkontingent von 323 Planstellen, informierte
Präsidentin Kraker Abgeordneten Rudolf Plessl (SPÖ). Faktisch handle
es sich dabei um 311 Personen, inklusive karenzierter
MitarbeiterInnen und Teilzeitkräften. Durch Rücklagenentnahmen von
1,3 Mio. € 2018 bzw. 2 Mio. € 2019 könne der Rechnungshof seine
Ausgaben - zu 85% Personalausgaben - derzeit bewältigen, ab 2020
werde der Budgetbedarf aber nicht mehr vollständig abgedeckt. Kraker
appellierte daher an die MandatarInnen, im nächsten
Bundesfinanzrahmen eine ausreichende Dotierung des Rechnungshofs
sicherzustellen.
Eine Sonderaufgabe des Rechnungshofs ist die Erstellung des
jährlichen Bundesrechnungsabschlusses. Mit dem Budgetausschuss des
Nationalrats möchte das Kontrollorgan nun erörtern, ob seine Aufgabe
betreffend Rechnungsabschluss nicht als "Prüfung der
Abschlussrechnungen des Bundes" präzisiert werden soll, um Erstellung
und Prüfung nicht bei einer Institution zu vermengen. Das entspreche
nämlich nicht den internationalen Standards. Kraker zufolge führt ihr
Haus mit dem Finanzministerium (BMF) und dem Budgetdienstes bereits
Gespräche darüber, die Erstellung künftig an das BMF abzugeben.
Prüfplan für 2018 umfasst 102 Prüfungen
Insgesamt verdeutlicht der Rechnungshof in seinem jüngsten
Tätigkeitsbericht, dem ersten unter Präsidentin Kraker erstellten
Jahresrückblick, seinen Willen, Impulsgeber für Reformen in
Österreich zu sein. Mit dem Auftrag, die gesamte Finanzgebarung von
Bund, Ländern und Gemeinden zu überprüfen, verfolgt der Rechnungshof
das Ziel eines verbesserten Einsatzes der öffentlichen Mittel. 90
Prüfberichte legte der Rechnungshof letztes Jahr vor, neben
Schwerpunkt-, Stichproben- und Follow-up-Prüfungen auch
Sonderprüfungen, darunter der jährliche Bundesrechnungsabschluss. In
den Fokus nahm der Rechnungshof bei seinen Prüfungen so
unterschiedliche Themenfelder wie das Gesundheitswesen, den geplanten
U-Bahn-Ausbau der Stadt Wien, die EVN Abfallverwertung in
Niederösterreich, die Abwasserentsorgung in Graz, Agrarische
Investitionsförderungen oder die Bankenaufsicht.
Vorschläge für Rechnungshofprüfungen, die BürgerInnen direkt an den
Rechnungshof richteten, betrafen ebenfalls unterschiedlichste
Themenfelder, vom Notarztwesen bis zu Sanierungen im öffentlichen
Raum, erfuhr ÖVP-Abgeordneter Herrmann Gahr von Präsidentin Kraker.
Bei einigen dieser Fälle seien RH-Prüfungen schon am Laufen gewesen.
Weitere Faktoren bei der Themenauswahl sind die Gebarungsrelevanz
eines Bereichs und dessen Risikopotenzial, Veränderungen wesentlicher
Kenngrößen, aktuelle Ereignisse, ein besonderes öffentliches
Interesse und die präventive Wirkung. Der Prüfplan für 2018 umfasse
102 Prüfungen, so die Präsidentin.
Beratend begutachtet der Rechnungshof Gesetzesvorschläge und
Verordnungen von Bund und Ländern, 2017 waren es insgesamt 249
Vorschläge. Der Bund kam laut Rechnungshof zu 83% seinen
Verpflichtungen zur Darstellung bzw. Abschätzung der finanziellen
Auswirkungen auf den Vermögens-, Finanzierungs- und Ergebnishaushalt
nach, von den Ländern lieferte Kärnten die meisten plausiblen Angaben
zu finanziellen Auswirkungen.
Compliance im eigenen Haus und außerhalb
Zu den organisatorischen und strukturellen Änderungen im Rechnungshof
2017 gehörte unter anderem die Einrichtung einer eigenen
Organisationseinheit fu¨r Korruptionsprävention, Compliance- und
Risikomanagement. Zum einen prüft sie den Kompetenzaufbau innerhalb
des Rechnungshofes, zum anderen Compliance-relevante Themenbereiche.
In der neuen Abteilung arbeite auch ein Datenschutzbeauftragter,
berichtete Rechnungshofpräsidentin Kraker mit Hinweis auf die neue
Datenschutzverordnung. Als weitere Neuerung präsentierte sie im
Ausschuss die gemeinsame Ausbildung für PrüferInnen des Rechnungshofs
und der Landesrechnungshöfe, auch um die gute Kooperation der
Kontrollorgane herauszustreichen.
Liste Pilz will Stellungnahmefrist zu Rechnungshof-Rohberichten
verkürzen
Vom Rechnungshofausschuss mit ÖVP-FPÖ-Mehrheit vertagt wurde ein
Antrag der Liste Pilz (91/A(E)), der darauf abzielt, die
Stellungnahmefrist für geprüfte Institutionen zu Rechnungshof-
Rohberichten von drei Monaten auf sechs Wochen zu verkürzen. Damit
will Abgeordneter Wolfgang Zinggl erreichen, dass
Rechnungshofprüfungen zügig abgeschlossen werden können und zeitnah
medialen Niederschlag finden. Wenn Prüfberichte erst eineinhalb oder
zwei Jahre nach der öffentlichen Diskussion über einen Missstand
vorliegen, sei das wenig zweckmäßig, meinte er in der Debatte. Die
Forderung ist ihm zufolge zudem eine alte, die auch vom Rechnungshof
mitgetragen werde. Gleichzeitig drängte Zinggl darauf, auch die
Fertigstellung von Rechnungshofberichten nach Einlangen der
Stellungnahmen zu beschleunigen.
Von den anderen Fraktionen wurde der Antrag der Liste Pilz durchaus
wohlwollend aufgenommen. ÖVP-Abgeordneter Andreas Hanger hob
allerdings hervor, dass die interne Meinungsbildung innerhalb der
Regierungsparteien noch nicht abgeschlossen wurde und es außerdem
notwendig sei, die anderen Gebietskörperschaften ins Boot zu holen.
In Summe sei man sich aber einig, dass man die Stellungnahmefrist
verkürzen könne, sagte FPÖ-Abgeordneter Wolfgang Zanger.
Unterstützung kam auch von Karin Greiner (SPÖ) und Irmgard Griss
(NEOS). Man müsse sich das Rechnungshofgesetz insgesamt anschauen und
Reformmaßnahmen überlegen, sagte Griss. Es spreche aber nichts
dagegen, in einem ersten Schritt die Stellungnahmefrist für die
geprüften Institutionen zu verkürzen. "Das kann wirklich schneller
gehen." Griss verwies in diesem Zusammenhang auch auf eigene
Erfahrungen mit einer Rechnungshofprüfung beim Obersten Gerichtshof.
Eine beschleunigte Fertigstellung der Rechnungshofberichte ist auch
Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker ein Anliegen, wie sie gegenüber
Abgeordnetem Zinggl betonte. Man habe die Prozesse durchleuchtet und
wolle beim Finalisieren der Berichte einiges verkürzen. Allerdings
gelte es zu berücksichtigen, dass der Rechnungshof rund hundert
Berichte im Jahr veröffentliche. Was die geforderte verkürzte
Stellungnahmefrist betrifft, machte Kraker geltend, dass die meisten
Landesrechnungshöfe den geprüften Institutionen eine
Stellungnahmefrist von lediglich sechs Wochen einräumen.
Nationalrat wird sich mit weiteren Prüfberichten befassen
Einstimmig und ohne weitere Beratungen nahmen die Abgeordneten vier
Prüfberichte (1 d.B., 2 d.B., 3 d.B., 4 d.B.) zur Kenntnis, die dem
Nationalrat bereits in der letzten Gesetzgebungsperiode vorgelegen
sind. Sie werden nun im Plenum des Nationalrats diskutiert. Unter
anderem hatte der Rechnungshof die Verkaufsaktivitäten der Hypo Alpe-
Adria International, den Verkehrssicherheitsfonds, die
Niederösterreichische Grenzlandförderungsgesellschaft, die Umsetzung
der Wasserrahmenrichtlinie im Zusammenhang mit der
Grundwassersituation im Weinviertel, die Bekämpfung von
Mehrwertsteuerbetrug, die österreichische
Studentenförderungsstiftung, das interne Kontrollsystem in der
Haushaltsverrechnung des Bundes, die Rolle des Bundes bei der
Krankenanstaltenplanung, die betrieblichen Umweltförderungen des
Bundes und der Länder sowie die Triebfahrzeugbeschaffung der ÖBB
unter die Lupe genommen.
Darüber hinaus wurden die Beratungen über rund ein Dutzend weiterer
Rechnungshofberichte aufgenommen und gleich wieder vertagt: Sie haben
folgende Prüfgegenstände zum Inhalt: Arbeitsmarktservice (AMS),
Wohnungsverkäufe durch gemeinnützige Bauvereinigungen,
Managergehälter in gemeinnützigen Bauvereinigungen, Gemeinnützige
Siedlungs- und Bauaktiengesellschaft (Gesiba), Pensionsausgaben und
Pensionsanpassung bei LandesbeamtInnen, Pflichtschul-Standorte in
Tirol und Vorarlberg sowie Tagesbetreuung von SchülerInnen. Dazu
kommen Follow-up-Überprüfungen zu den Bereichen finanzielle
Berichtigungen im Agrarbereich, Transparenz von Begünstigungen im
Einkommensteuerrecht, Insolvenz-Entgelt-Fonds, Budeskriminalamt und
Gendergesundheit in Österreich. (Schluss Rechnungshofausschuss)
rei/gs
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