• 01.03.2018, 15:41:59
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  • OTS0236

Nationalrat nominiert Andreas Hauer als neuen Verfassungsrichter

Klare Mehrheit für Wunschkandidat von FPÖ und ÖVP

Utl.: Klare Mehrheit für Wunschkandidat von FPÖ und ÖVP =

Wien (PK) - Andreas Hauer wird, vorbehaltlich der Ernennung durch
Bundespräsident Alexander Van der Bellen, neuer Richter am
Verfassungsgerichtshof. Das hat der Nationalrat in seiner heutigen
Sitzung entschieden. Bei der geheim durchgeführten Wahl erhielt der
in Linz lehrende Universitätsprofessor für Öffentliches Recht 105 von
172 abgegebenen Stimmen. 57 Abgeordnete sprachen sich für die
Rechtsanwältin Marcella Prunbauer-Glaser aus; auf Gottfried Musger,
Richter am Obersten Gerichtshofs (OGH), entfielen 10 Stimmen. Hauer
sei ein hervorragender Jurist und bestens geeignet, begründeten unter
anderem Harald Stefan (FPÖ) und Wolfgang Gerstl (ÖVP) das Votum.
Scharfer Gegenwind kam von der Opposition, sie kritisierte außerdem,
dass die Nominierung Hauers bereits vor dem Hearing im Nationalrat
festgestanden ist.

Hauer, der von FPÖ und ÖVP gemeinsam zur Wahl vorgeschlagen worden
war, lehrt seit fast zwei Jahrzehnten Öffentliches Recht an der
Johannes Kepler Universität in Linz und leitet seit 2015 das Institut
für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre. Zu seinen
Arbeitsschwerpunkten gehören Staats- und Verwaltungshandeln,
Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts, Energierecht, Umweltrecht
und Antidiskriminierungsrecht. Zudem ist er stellvertretender
Vorsitzender des Menschenrechtsbeirats der Volksanwaltschaft. Bis zu
seiner Kandidatur als Verfassungsrichter habe es keine einzige Kritik
an Hauer gegeben, hob Gerstl hervor. Selbst eine Nachfrage bei der
Hochschülerschaft habe nichts zutage gebracht.

Auch die ÖVP-Abgeordneten Josef Lettenbichler und Klaus Fürlinger
stellten sich dezidiert hinter Hauer und wiesen die Einwände der
Opposition zurück. Hauer sei ein profilierter Jurist und stehe für
Qualität und Sachverstand, hielt Fürlinger mit Verweis auf
persönliche Erfahrungen fest. Die Reputation "dieses großartigen
Wissenschaftlers" aufgrund einer einzigen, vielleicht überspitzten
Formulierung in Frage zu stellen, ist seiner Ansicht nach nicht
gerechtfertigt. Lettenbichler bezeichnete Hauer als integre Person,
die für die Position eines Verfassungsrichters geeignet ist und die
er guten Gewissens wählen könne.

Bedauern äußerte Lettenbichler darüber, dass die Liste der
KandidatInnen durch eine Indiskretion an die Öffentlichkeit gelangt
ist. Er befürchtet, dass es dadurch beim nächsten Mal weniger
KandidatInnen geben wird.

FPÖ hält Kritik an Hauer für parteipolitisch motiviert

Nach Meinung der FPÖ ist die Kritik der Opposition an Hauer
parteipolitisch motiviert. Hauer sei beim Hearing als einziger
Kandidat attackiert worden, obwohl man allgemein nur Gutes über ihn
höre, beklagte Harald Stefan stellvertretend für seine Fraktion. Und
zwar nur deshalb, weil man in Hunderten von Publikationen zwei
Halbsätze gefunden habe, die man vielleicht hinterfragen könne.

Gar von einer Hetzjagd gegenüber Hauer sprach FPÖ-Abgeordnete Susanne
Fürst. Dass dieser den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
(EGMR) vor einigen Jahren als "mitverantwortlich für die
multikriminelle Gesellschaft" bezeichnet hatte, hält sie für durchaus
legitim. Aufgrund seiner Judikatur mache es der EGMR beinahe
unmöglich, ausländische Straftäter aus Österreich abzuschieben,
kritisierte sie. Die Grundrechte des Täters würden für den EGMR mehr
zählen als die Grundrechte des Opfers.

Ins Leere geht nach Ansicht von ÖVP und FPÖ auch der Vorwurf des
Postenschachers. Es sei auch in der Vergangenheit üblich gewesen,
dass sich die Regierungsparteien noch vor dem Hearing auf einen
Kandidaten verständigt hätten, erinnerte Gerstl. So sei etwa Rudolf
Müller, dem Hauer nun nachfolgt, von der SPÖ vorgeschlagen worden.
Fürst machte unter anderem geltend, dass auch ein Kabinettsmitglied
von Ex-Bundeskanzler Alfred Gusenbauer in den Verfassungsgerichtshof
berufen wurde. Diskutieren will Gerstl über das Auswahlprocedere,
wobei er konkret die Zweckmäßigkeit eine Hearings mit rund 40
KandidatInnen hinterfragte.

Opposition lehnt Hauer geschlossen ab

Wenig Anklang fand Hauer bei der Opposition. So zeigten sich sowohl
die SPÖ-Abgeordneten Andreas Schieder und Peter Wittmann als auch
NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak über die Herabwürdigung des EGMR
durch Hauer empört. Wer andere Gerichtshöfe verächtlich mache,
disqualifiziere sich selbst als Verfassungsrichter, sagte Wittmann.
Hauer habe als Redner beim Burschenschafterball außerdem das
Demonstrationsrecht in Frage gestellt, kritisierte Schieder und
sprach von einem "ideologischen Gesinnungstäter".

Überhaupt hat es nach Ansicht der SPÖ eine Reihe von KandidatInnen
gegeben, die viel besser geeignet gewesen wären als Hauer. Hauer sei
nicht im Spitzenfeld jener gewesen, die juristisch und sachlich
überzeugt haben, hielt Schieder fest. Seinem Fraktionskollegen
Johannes Jarolim zufolge haben etwa andere der FPÖ nahestehende
Juristen weitaus besser abgeschnitten.

Die SPÖ selbst schlug, wie auch die Liste Pilz, die Rechtsanwältin
und Vizepräsidentin des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags
(ÖRAK) Marcella Prunbauer-Glaser zur Wahl vor. Prunbauer-Glaser habe
beim Hearing eine hervorragende Vorstellung abgeliefert, sagte
Jarolim. Zudem würde man mit der Wahl einer Frau die bestehende
Frauenquote im Verfassungsgerichtshof halten.

Auch nach Meinung von NEOS-Abgeordnetem Nikolaus Scherak wäre
Prunbauer-Glaser eine hervorragende Wahl gewesen. Er und seine
FraktionskollegInnen schlugen allerdings Gottfried Musger vor. Ein
Austausch bzw. eine Verzahnung zwischen dem Obersten Gerichtshof und
dem Verfassungsgerichtshof sei wichtig, begründete Irmgard Griss
diese Entscheidung. Musger ist für sie nicht nur ein vorbildlicher
Richter, sondern auch ein Richter, den der Verfassungsgerichtshof
braucht.

Allgemein bedauerten Griss und Scherak, dass bei der Nominierung von
VerfassungsrichterInnen die Bedürfnisse des Verfassungsgerichtshofs
zu kurz kommen. So ist es für Scherak bedenklich, dass es am VfGH
immer weniger ZivilrechtsexpertInnen und künftig auch weniger Frauen
gibt. Er erachtet es außerdem als unverständlich, dass sich die ÖVP-
und FPÖ-Abgeordneten von der Regierung vorschreiben lassen würden,
wen sie zu wählen haben. Dass VerfassungsrichterInnen auch in
Vergangenheit parteipolitisch besetzt wurden, ist für Griss kein
Argument. Man müsse von dieser Praxis wegkommen und jene
Persönlichkeiten auswählen, die am besten für den
Verfassungsgerichtshof geeignet sind.

Nicht so sehr an einzelnen Textpassagen, sondern vielmehr an der
allgemeinen Geisteshaltung Hauers stieß sich Alfred Noll von der
Liste Pilz. Hauer sei kein Verfechter von Grund- und Menschenrechten,
sondern Polizei-affin und tendiere in Richtung eines gewissen
Autoritarismus, meinte er mit Verweis auf die Dissertation und andere
Publikationen des Wissenschaftlers. Einen Juristen, der kein Garant
für mehr Demokratie sei, wolle er nicht im Verfassungsgerichtshof
haben, sagte Noll. Die Nominierung von Prunbauer-Glaser durch seine
Fraktion begründete er nicht zuletzt mit dem geringen Frauenanteil am
Gerichtshof.

Scharfe Kritik übte Noll am Auswahlverfahren. Man habe 40
KandidatInnen "im 15-Minuten-Takt durch das Hearing getrieben",
meinte er. Zudem sei es sowohl für die KandidatInnen als auch für den
Nationalrat und den Verfassungsgerichtshof entwürdigend, dass das
Ergebnis schon vorab festgestanden sei. "Wir müssen zu einer anderen
Form der Abstimmung kommen", schloss er sich in diesem Sinn den
Überlegungen Gerstls an, das Procedere zu überdenken. Ungeschoren
ließ Noll auch nicht die SPÖ: Angesichts früherer Auswahlprozesse
sollte diese seiner Meinung nach mit ihrer Kritik zurückhaltender
sein.

Bundesrat entscheidet über weitere vakante Richterstelle

Der mit klarer Mehrheit nominierte Andreas Hauer folgt Rudolf Müller
nach, der aufgrund des Erreichens der Altersgrenze mit Jahresende
2017 aus dem Verfassungsgerichtshof ausgeschieden ist. Ursprünglich
haben sich 41 JuristInnen beim Nationalrat um die Richterstelle
beworben, letztlich standen noch 37 KandidatInnen, darunter drei
Frauen, zur Wahl. Über einen weiteren vakanten Richterposten
entscheidet der Bundesrat voraussichtlich am 15. März. Auch er hat
ein Hearing mit den BewerberInnen abgehalten. (Schluss Nationalrat)
gs

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