• 21.02.2018, 20:20:17
  • /
  • OTS0181

Sozialausschuss: Diskussion über Mangelberufsliste und Arbeitszeitflexibilisierung

Sämtliche Oppositionsanträge von ÖVP und FPÖ vertagt

Utl.: Sämtliche Oppositionsanträge von ÖVP und FPÖ vertagt =

Wien (PK) - Abseits der aktuellen Aussprache standen
Oppositionsanträge im Mittelpunkt der heutigen Sitzung des
Sozialausschusses. Unter anderem ging es um die Mangelberufsliste,
die Pläne der Regierung zur Ausweitung der täglichen
Höchstarbeitszeit und verpflichtende Mehrfachversicherungen von
Personen, die sowohl selbständig als auch unselbständig beschäftigt
sind. Die Liste Pilz schlägt unter anderem vor, die Einstellung von
Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehr durch einen
Beschäftigungsbonus für Unternehmen zu fördern. Sämtliche Anträge
wurden schließlich gegen die Stimmen der Opposition vertagt.

Diskutiert wurde im Ausschuss außerdem über den Tätigkeitsbericht der
Arbeitsinspektion 2015/16, wobei die ÖVP und die NEOS die Debatte zum
Anlass nahmen, um eine Durchforstung der zahlreichen
Arbeitnehmerschutzbestimmungen zu fordern. Laut Sozialministerin
Beate Hartinger-Klein soll die Evaluierung nächstes Jahr in Angriff
genommen werden. Bei der neuen Ombudsstelle des Arbeitsinspektorats
sind ihr zufolge im vergangenen Jahr 13 Beschwerdefälle eingelangt,
sie soll weiter bestehen bleiben.

Die Vertagung sämtlicher Oppositionsanträge wurde von ÖVP-
Abgeordnetem Michael Hammer damit begründet, dass viele von ihnen in
Zusammenhang mit dem Regierungsprogramm stehen. Man solle abwarten,
welche Vorschläge von der Regierung auf den Tisch gelegt werden und
dann eingehend darüber diskutieren, meinte er. Bei der Opposition
sorgte das allerdings für breiten Unmut: Gerade im Sozialausschuss
sei es üblich gewesen, über Oppositionsanträge abzustimmen, hielt
etwa Daniela Holzinger-Vogtenhuber (PILZ) fest.

Fachkräftemangel: SPÖ für höhere Löhne, NEOS wollen Anwerbung
ausländischer Köche erleichtern

Was den Fachkräftemangel in manchen Branchen betrifft, lagen dem
Ausschuss ein Antrag der SPÖ und zwei Anträge der NEOS vor, wobei die
beiden Parteien unterschiedlich an das Thema herangehen. So drängt
die SPÖ darauf, einen Beruf künftig nur noch dann auf die
Mangelberufsliste zu setzen und damit die Beschäftigung ausländischer
FacharbeiterInnen aus Nicht-EU-Staaten zu ermöglichen, wenn die
Unternehmen nachweisen, dass sie alles getan haben, um dem Mangel
anderweitig zu begegnen. Genannt werden neben höheren Löhnen für
offene Stellen etwa auch die Schaffung zusätzlicher Lehrstellen, die
Qualifizierung eigener MitarbeiterInnen sowie die Nutzung der EU-
weiten Stellenvermittlung EURES (53/A(E)). SPÖ-Sozialsprecher Josef
Muchitsch befürchtet außerdem "Lohndumping", sollte die
Mangelberufsliste auf ungelernte Tätigkeiten ausgeweitet oder
"regionalisiert" werden.

Die NEOS machen sich dem gegenüber dafür stark, entsprechend dem
Wunsch der Tourismusbranche zumindest den Beruf Koch/Köchin auf die
Mangelberufsliste zu setzen (73/A(E)). Zudem schlagen sie vor,
AsylwerberInnen, die in einem Mangelberuf eine Lehrausbildung
absolvieren, vollständigen Zugang zum Arbeitsmarkt zu gewähren
(66/A(E)).

In der Debatte wandte sich die SPÖ vehement dagegen, die
Mangelberufsliste zu regionalisieren. Derzeit komme ein Beruf dann
auf die Liste, wenn es auf 100 offene Stellen weniger als 150
Arbeitssuchende in ganz Österreich gebe, skizzierte Abgeordneter
Dietmar Keck. Stelle man auf einzelne Bundesländer ab, würde die Zahl
der Mangelberufe von 27 auf 63 hinaufschnellen. Es sei nicht
einzusehen, dass man Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern anwerben
müsse, wenn ein Arbeitskräftepotential von 250 Mio. Menschen in der
EU zur Verfügung stehe, hielt Ausschussobmann Muchitsch dazu fest.
Zudem sollte man seiner Meinung nach zunächst an anderen Schrauben
wie der Lehrlingsausbildung drehen, bevor man ausländische
Arbeitskräfte anwerbe. Die SPÖ fürchtet, dass die Bereitschaft der
Unternehmen, MitarbeiterInnen auszubilden und annehmbare
Rahmenbedingungen für Beschäftigte zu schaffen, sinken wird, wenn
billige Arbeitskräfte einfach aus dem Ausland geholt werden können.
Mit der "alten FPÖ" wäre es undenkbar gewesen, zusätzliche
ausländische Arbeitskräfte nach Österreich zu holen, machte Muchitsch
außerdem geltend.

Widerspruch erntete die SPÖ nicht nur seitens der Koalitionsparteien,
sondern auch von NEOS-Abgeordnetem Loacker. Er wandte sich gegen eine
nationale Abschottung des Arbeitsmarkts und betonte, dass die
heimischen Kollektivverträge auch für ausländische Arbeitskräfte
gelten. Für ihn ist es überdies eine Tatsache, dass in Westösterreich
in manchen Branchen händeringend Arbeitskräfte gesucht werden, und
zwar nicht nur im Bereich der Gastronomie. Loacker sprach sich in
diesem Zusammenhang auch dafür aus, den Arbeitsmarkt für KroatInnen
zu öffnen.

Seitens der ÖVP hielt Tanja Graf fest, es mache Sinn, regionale
Lösungen zu suchen. Die Befürchtung, dass nach einer Ausweitung der
Mangelberufsliste zigtausende ausländische Arbeitskräfte nach
Österreich geholt werden, ist für sie angesichts der geringen Zahl
von bisher ausgestellten Rot-Weiß-Rot-Karten nicht nachvollziehbar.

FPÖ-Abgeordneter Peter Wurm machte jahre- und jahrzehntelange
Versäumnisse und politische Fehlentscheidungen für die nunmehrige
Situation am Arbeitsmarkt verantwortlich. Jahrelang habe man etwa die
Ausbildung von Lehrlingen vernachlässigt und eine höhere
Akademikerquote verlangt. Nun gebe es einen Fachkräftemangel und
zahlreiche arbeitslose HochschulabsolventInnen. Der Problemstau werde
nicht einfach zu lösen sein und einige Zeit dauern, glaubt Wurm. Die
Feststellung seiner Fraktionskollegin Dagmar Belakowitsch, es wäre
sinnvoller gewesen, die Lehrlingsausbildung in Unternehmen stärker zu
fördern, als das Geld in überbetriebliche Ausbildungsstätten (ÜBAS)
zu stecken, veranlasste SPÖ-Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig
dazu, vor der Wegrationalisierung dieser ihrer Meinung nach wichtigen
Einrichtungen zu warnen.

Unterstützt wurde der SPÖ-Antrag zur Mangelberufsliste von Daniela
Holzinger-Vogtenhuber (PILZ). Wenn ein Unternehmen kein Personal für
eine offene Stelle finde, müsse es sich eine Verbesserung der
Rahmenbedingungen überlegen, bekräftigte sie. Sie sieht in diesem
Sinn auch die geltende Mangelberufsliste als problematisch, da diese
dazu beitrage, Löhne zu drücken.

Skeptisch steht Holzinger-Vogtenhuber der Öffnung des Arbeitsmarktes
für AsylwerberInnen in Mangelberufen gegenüber. Es sei nicht
zweckmäßig, über einen Mangelberuf Asylrecht zu erhalten,
argumentierte sie.

Auch ÖVP-Abgeordneter Efgani Dönmez hält eine klare Unterscheidung
zwischen Migration und Asyl für wichtig, um "Pull-Effekte" zu
vermeiden. Er sprach sich in diesem Sinn dafür aus, über den Antrag
der NEOS in einem breiteren Zusammenhang zu diskutieren. Laut Dönmez
absolvieren derzeit 730 AsylwerberInnen österreichweit eine Lehre,
294 davon in Oberösterreich. Rund 50 Lehrlinge haben demnach bisher
einen negativen Asylbescheid bekommen. Alle drei Anträge wurden
schließlich vertagt.

Verjährung von Urlaubsanspruch: SPÖ urgiert EU-konforme Regelung

Mit einer Vertagung reagierten die Koalitionsparteien auch auf einen
Antrag der SPÖ auf Änderung des Urlaubsgesetzes (27/A). In Folge
einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hält es
Abgeordneter Alois Stöger für notwendig, gesetzlich klarzustellen,
dass der Anspruch auf Urlaub nicht nach zwei Jahren verjähren kann,
wenn der Verbrauch durch den Arbeitgeber verweigert wurde oder es dem
Arbeitnehmer aus anderen Gründen unmöglich war, den Urlaub zu
konsumieren. Aus Sicht der Abgeordneten Michael Hammer (ÖVP) und
Gerald Loacker (NEOS) sind hingegen die bestehenden Regelungen in
Österreich ausreichend und Fälle wie die vom EuGH entschiedenen gar
nicht denkbar. Ausschussobmann und Antragsteller Josef Muchitsch
(SPÖ) widersprach dieser Sicht und sagte, die Praxis zeige, dass es
sehr wohl Fälle gibt, in denen Urlaub verfällt. Letztlich gehe es
hier auch um Rechtssicherheit für die Unternehmen.

SPÖ will an geltender Höchstarbeitszeit nicht rütteln lassen

Basis für eine Arbeitszeit-Diskussion bildete ein
Entschließungsantrag der SPÖ (42/A(E)), der darauf abzielt, die
geltenden Arbeitszeit-Regelungen beizubehalten und die erlaubte
Höchstarbeitszeit nicht generell auf 12 Stunden pro Tag und 60
Stunden pro Woche auszuweiten. Schon jetzt gebe es genug
Möglichkeiten, ArbeitnehmerInnen bei Bedarf flexibel einzusetzen,
argumentierten die Abgeordneten Josef Muchitsch, Markus Vogl und
Dietmar Keck.

Seitens der ÖVP bemühten sich die Abgeordneten Tanja Graf und Karl
Nehammer, Befürchtungen zu zerstreuen, wonach es den
Regierungsparteien um eine generelle Anhebung der Wochenarbeitszeit
und den Abbau von Überstundenzuschlägen geht. Vielmehr gehe es darum,
dass Betrieben in einem begrenzten Ausmaß Vereinbarungen über die
Flexibilisierung von Arbeitszeit ermöglicht werden. Das entspreche
auch einem Wunsch vieler ArbeitnehmerInnen und habe das Ziel, die
betriebliche Ebene bei der Flexibilisierung der Arbeit zu stärken.
Selbstverständlich werde dafür das bestehende arbeitsrechtliche
Regelwerk, wie etwa die Arbeitszeitrichtlinie der EU, den Rahmen
bilden. Peter Wurm (FPÖ) fügte hinzu, auch die SPÖ habe im Vorjahr
bereits eine Arbeitszeitflexibilisierung in ihr Programm aufgenommen.
Gerald Loacker (NEOS) meinte in Richtung der SPÖ-Abgeordneten, diese
argumentierten nicht an den Fakten orientiert. Zur Debatte stehe mit
dem Vorstoß der Koalition nicht eine Verlängerung der
Wochenarbeitszeit, sondern die Möglichkeit, die Arbeitszeit anders zu
verteilen.

Die Abgeordneten der SPÖ zeigten sich von den Argumenten nicht
überzeugt. Gerade eine Änderung der Regelungen auf Betriebsebene
würde den Druck auf ArbeitnehmerInnen zur Leistung von Mehrarbeit
erhöhen, befürchten Vogl und Keck. Das werde besonders in Betrieben
spürbar sein, in denen es keinen Betriebsrat gibt. Der SPÖ gehe es
darum, sicherzustellen, dass es zu keiner Ausweitung der
Regelarbeitszeit mit Verschlechterungen der Durchrechnungszeiträume
zulasten der ArbeitnehmerInnen kommt. Wenn hierüber ohnehin Einigkeit
bestehe, könne der Ausschuss dem Antrag auch zustimmen, meinte
Antragsteller Muchitsch. Ungeachtet dieses Appells wurde der Antrag
schließlich mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ vertagt.

Krankenkassen: NEOS beharren auf Abschaffung der Mehrfachversicherung

Gleichfalls vertagt wurde ein Antrag der NEOS (67/A(E)), der auf die
Abschaffung von Mehrfachversicherungen in der Krankenversicherung
hinausläuft. Personen, die sowohl unselbständig als auch selbständig
beschäftigt bzw. aus anderen Gründen mehrfach pflichtversichert sind,
sollen die für sie zuständige Krankenkasse künftig selbst wählen
dürfen, fordert Gerald Loacker. Von Mehrfachversicherungen seien
Hunderttausende betroffen, das System verursache Kosten und sei
unübersichtlich. Peter Wurm (FPÖ) konzedierte, der Antrag gehe in die
richtige Richtung, die Regierung arbeite bereits an einer Reform der
Sozialversicherungen. Er sprach sich, wie ÖVP-Abgeordneter Norbert
Sieber, aus diesem Grund für die Vertagung der Beratungen aus. Klar
ablehnend äußerte sich hingegen Markus Vogl (SPÖ), der nicht will,
dass die Pflichtversicherung von ArbeitnehmerInnen aufgeweicht wird.

Liste Pilz für speziellen Beschäftigungsbonus für Unternehmen
zugunsten von Freiwilligen Feuerwehren

Einen speziellen Beschäftigungsbonus für Unternehmen, die Mitglieder
freiwilliger Feuerwehren anstellen, schlägt die Liste Pilz vor. Ihnen
sollen bestimmte Lohnnebenkosten erlassen werden, wenn sie den
betreffenden MitarbeiterInnen Freistellungen für Übungen und Einsätze
gewähren (84/A(E)). Damit will Daniela Holzinger-Vogtenhuber die
Bedeutung freiwilliger Feuerwehren hervorstreichen und Forderungen
des Bundesfeuerwehrverbandes aufnehmen. Der Antrag fand aber wenig
Widerhall und wurde schließlich vertagt.

Norbert Sieber (ÖVP) hält es nicht für zielführend, eine
Verpflichtung für Betriebe einzuführen, die dem Prinzip der
Freiwilligkeit widersprechen würde. Für Dietmar Keck (SPÖ) und
Michael Hammer (ÖVP)liegt das Problemfeld nicht bei kurzfristigen
Einsätzen, sondern bei längeren Einsätzen im Katastrophenfall. Hier
müsste eine arbeitsrechtliche Absicherung geschaffen werden.
Steuerliche Anreize seien nicht der richtige Zugang, stimmten sie
überein.

Gerechte Entlohnung für Pflichtpraktika

Ein weiteres Anliegen ist Holzinger-Vogtenhuber eine Verbesserung der
Situation für SchülerInnen und Studierende, die im Rahmen ihrer
Ausbildung ein Pflichtpraktikum absolvieren müssen (85/A(E)). Neben
einer vollen sozialrechtlichen Absicherung und einer gerechten
Entlohnung urgiert sie eine Pflicht für Unternehmen,
PflichtpraktikantInnen aufzunehmen. Für Christoph Zarits (ÖVP)
besteht jedoch kein Handlungsbedarf. Befürchtungen, dass eine
"Generation Praktikum" als ArbeitnehmerInnen zweiter Klasse
heranwachse, hätten sich nicht erfüllt. Praktika seien in der Regel
kurzfristig und ein guter Einstieg in reguläre
Beschäftigungsverhältnisse.

Aus Sicht der SPÖ-Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek und Ulrike
Königsberger-Ludwig bestehen jedoch sehr wohl noch Graubereiche, wo
die vorgeschriebene genaue Abgrenzung von Praktika gegenüber
regulären Arbeitsverhältnissen nicht erfolgt. FPÖ-Abgeordneter Werner
Neubauer meinte daraufhin, die SPÖ und die von ihr gestellten
Sozialminister hätten es seit 2011 verabsäumt, solche klaren
Regelungen zu treffen. In Reaktion darauf betonte Abgeordneter Alois
Stöger (SPÖ), als Sozialminister habe er sehr wohl in seinem
Zuständigkeitsbereich darauf geachtet, dass Pflichtpraktika nur
anerkannt werden, wenn sie als reguläre Arbeitsverhältnisse gestaltet
werden. Er erwarte sich, dass die neue Bundesregierung diesen Weg
weiterverfolgt.

Pflegeregress: Liste Pilz befürchtet Benachteiligung behinderter
Menschen

Schließlich ist es der Liste Pilz wichtig, dass behinderte Menschen
im Zuge der beschlossenen Abschaffung des Pflegeregresses nicht
benachteiligt werden (87/A(E)). Das Verbot des Vermögenszugriffs
müsse auch für Menschen mit Behinderung gelten, die stationär bzw. in
ambulanten Einrichtungen betreut werden, auch wenn es sich dabei um
keine Pflegeeinrichtungen im engeren Wortsinn handelt, fordert
Daniela Holzinger-Vogtenhuber. Gleichzeitig urgiert sie eine
Sicherstellung der Finanzierung der Einrichtungen.

Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) unterstützte diesen Vorstoß und
forderte rasche Rechtssicherheit für die Betroffenen. Die ÖVP-
Abgeordneten Ernst Gödl und Michael Hammer argumentierten, dass die
Frage des Regresses für die angesprochenen Einrichtungen Ländersache
sei. Wo es sich überwiegend um Pflegeleistungen handelt, gelte die
Abschaffung des Regresses selbstverständlich bereits. Bei
Einrichtungen, die überwiegend Betreuung anbiete, arbeiten die Länder
daran, hier den Regress ebenfalls abzuschaffen, doch sei die Frage
des Kostenersatzes noch zu klären.

Zahl der Arbeitsunfälle geht zurück

Zur Diskussion im Ausschuss stand darüber hinaus der
Tätigkeitsbericht der Arbeitsinspektion für die Jahre 2015 und 2016
(III-72 d.B.). Demnach ist die Zahl der Arbeitsunfälle von 2015 auf
2016 zwar wieder leicht gestiegen, nicht zuletzt wegen insgesamt
höherer Beschäftigungszahlen, grundsätzlich geht der Trend aber
bereits seit einigen Jahren in die entgegengesetzte Richtung. Auch
die tödlichen Arbeitsunfälle (60) haben 2016 den niedrigsten Wert der
vergangenen Jahre erreicht. Insgesamt wurden 2016 87.449
Arbeitsunfälle verzeichnet.

Die Arbeitsinspektionen haben laut Bericht 2016 45.850 Arbeitsstätten
sowie 14.337 Baustellen und auswärtige Arbeitsstellen besucht und
dabei 68.162 Kontrollen durchgeführt. Dabei kam es fast bei jeder
zweiten Kontrolle (45,2%) zur einen oder anderen Beanstandung. Zu den
genannten Kontrollen kommen außerdem noch 1.180 Lenkerkontrollen.

Sorge bereitet Sozialministerin Beate Hartinger-Klein die starke
Zunahme von Berufserkrankungen. Vor allem gehe es um
Beeinträchtigungen der Lungen- und Atemwege, wie sie im Ausschuss
festhielt. Auch SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch verwies auf die
Gefahr von krebserregenden Arbeitsstoffen, die seiner Meinung nach
von den Betrieben unterschätzt wird.

Dass die ArbeitsinspektorInnen einen immer größeren Fokus auf
Beratung statt Kontrolle legen, wie Hartinger-Klein und die SPÖ
betonten, wollte Gerald Loacker (NEOS) so nicht gelten lassen.
Schließlich sei das 2016 von der Arbeitsinspektion beantragte
Strafausmaß so hoch wie noch nie gewesen, auch wenn die Strafen dann
letztendlich niedriger ausfielen. Seiner Meinung nach gibt es
außerdem insgesamt viel zu viele Vorgaben, die Unternehmen hätten gar
keine Chance, alle 85 maßgeblichen Verordnungen und andere Regelungen
im Detail zu kennen. Er erachtet in diesem Sinn eine
Entbürokratisierung für unumgänglich.

Auch Tanja Graf (ÖVP) mahnte eine Durchforstung und Harmonisierung
der Arbeitnehmerschutzbestimmungen ein, auch wenn sie grundsätzlich
begrüßte, dass die Beratungen zugenommen haben und die Strafen
zurückgegangen sind. Mittlerweile gebe es 1.200 Vorschriften, die ein
Unternehmer beachten müsse, kritisierte sie.

Wenig Verständnis für die ständige Kritik der Wirtschaft hat hingegen
SPÖ-Sozialsprecher Muchitsch. Er machte geltend, dass von 100
Übertretungen im Schnitt nur 1,14 in eine Anzeige münden. Das seien
diejenigen, die uneinsichtig sind, sagte er. Um eine bestimmte
Kontrolldichte sicherzustellen, erachtet Muchitsch eine Aufstockung
des Personals für unbedingt erforderlich.

Sozialministerin Hartinger-Klein hielt zur Frage der Regelungsdichte
fest, dass nicht alle Regelungen für alle Betriebe gelten. Sie will
die Vorschriften dennoch systematisch auf ihre Zweckmäßigkeit prüfen.
Als Evaluierungsstart nannte sie das nächste Jahr.

Zu Beginn der Sitzung war ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger
einstimmig zum ersten Obmannstellvertreter des Sozialausschusses
gewählt worden. (Schluss Sozialausschuss) gs/sox

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel