- 21.02.2018, 15:55:40
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- OTS0163
VfGH: Nationalrat und Bundesrat starten am Freitag mit Hearings
Großes Interesse an ausgeschriebenen Richterstellen
Utl.: Großes Interesse an ausgeschriebenen Richterstellen =
Wien (PK) - Beim Verfassungsgerichtshof sind - neben der Position des
Präsidenten - auch zwei Richterstellen nachzubesetzen. Für eine der
beiden Stellen hat der Nationalrat das Vorschlagsrecht, für die
andere der Bundesrat. Beide Parlamentskammern beginnen am Freitag,
den 23. Februar 2018 mit den Hearings. Diese schon bisher übliche
Vorgehensweise wurde in den Präsidialkonferenzen von Nationalrat bzw.
Bundesrat im Konsens festgelegt. Das Interesse an der Ausschreibung
war ungewöhnlich groß, daher werden die - nicht öffentlichen -
Anhörungen am Dienstag, den 27. Februar fortgesetzt. Ernannt werden
die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs vom Bundespräsidenten.
Beim Nationalrat haben sich insgesamt 41 JuristInnen für die
Nachfolge von Rudolf Müller beworben, darunter drei Frauen. Das
Hearing wird von einem 15-köpfigen Komitee des Verfassungsausschusses
durchgeführt, dem fünf Abgeordnete der ÖVP, je vier MandatarInnen der
SPÖ und der FPÖ sowie je ein Vertreter der NEOS und der Liste Pilz
angehören. Den Vorsitz führt, abwechselnd mit seinen Stellvertretern,
der Obmann des Verfassungsausschusses Peter Wittmann. Die
KandidatInnen sind in alphabetischer Reihenfolge geladen. Wer
letztlich nominiert wird, darüber entscheidet das Plenum des
Nationalrats per Wahl voraussichtlich bereits in der kommenden Woche.
Ähnlich wie im Nationalrat verläuft das Procedere im Bundesrat. Er
führt das Hearing in Form einer nichtöffentlichen Enquete durch.
Neben 14 Mitgliedern des Bundesrats (je 5 ÖVP und SPÖ, 3 FPÖ, 1
Grüne) ist dazu auch die designierte VfGH-Präsidentin Brigitte
Bierlein eingeladen. Der Länderkammer liegen - für die Nachfolge von
Eleonore Berchtold-Ostermann - 39 Bewerbungen vor, auch hier ist der
Frauenanteil mit drei Bewerberinnen niedrig. Die endgültige
Entscheidung über die Nominierung könnte bei der nächsten Sitzung des
Bundesrats am 15. März getroffen werden.
Allgemein haben der Nationalrat und der Bundesrat ein Vorschlagsrecht
für je drei Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs. Sechs Mitglieder
sowie der Präsident und der Vizepräsident werden von der
Bundesregierung nominiert. Voraussetzung für das Amt von VfGH-
RichterInnen ist ein abgeschlossenes Jus-Studium und eine zumindest
zehnjährige juristische Berufserfahrung. Drei Mitglieder und zwei
Ersatzmitglieder müssen außerdem ihren ständigen Wohnsitz außerhalb
von Wien haben.
Das letzte Hearing im Nationalrat zur Wahl eines VfGH-Mitglieds fand
Ende 2012 statt, damals hatten sich nur fünf Personen beworben,
bestellt wurde Universitätsprofessor Markus Achatz. Der Bundesrat
wählte 2011 den Rechtsanwalt Christoph Herbst aus insgesamt 12
BewerberInnen. (Schluss) gs
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