• 11.02.2018, 13:40:01
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  • OTS0024

Vergleichsveröffentlichung

Wien (OTS) - 

Die beklagten Parteien 

1. Heinz-Christian Strache,

2. Freiheitlicher Parlamentsklub

3. Freiheitliche Partei Österreich

erklären, dass sich nach Durchführung eines gerichtlichen Beweisverfahrens nicht erhärtet hat, dass die klagende Partei, der Verein Muslimische Jugend Österreich (MJÖ), Teil eines verschachtelten Netzwerkes sei, über welches sich der politische Islam organisiere oder es zahlreiche Hinweise gäbe, dass die MJÖ Speerspitze islamistischer Ideologien sei.

Rückfragen & Kontakt

Freiheitlicher Parlamentsklub
01/ 40 110 - 7012
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