AVISO PG: Beschwerde gegen Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer nun beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR)
Zwangsbeitrag beim Fonds könnte fallen. Initiative soll möglichst viele ÄrztInnen einbinden und wird über Fundraising finanziert.
Wien (OTS) - Neben der Pflichtmitgliedschaft bei der Ärztekammer sind ÄrztInnen in österreich gezwungen, mit bis zu 18% ihres Einkommens eine private Zusatzpension beim Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer zu finanzieren. Bei diesem europaweit einmaligen Zwangssystem wird eine vollständige Einkommensoffenlegung auch von Einkommen aus nichtärztlicher Tätigkeit verlangt. Das Vertrauen in diesen Fonds wurde jedoch mehrmals aufgrund von Unregelmäßigkeiten und massivem Missmanagement gepaart mit Intransparenzen erschüttert. Auch der Rechnungshof hat in einem Bericht deutliche Kritik geübt u.a. gab es Bedenken beim Datenschutz. Sollte die Beschwerde beim EGMR erfolgreich sein, hätte dies weitreichende positive Konsequenzen für die dzt. rd. 44.000 beitragsverpflichtete ÄrztInnen in Österreich.
Dem Gynäkologen DDr. Christian Fiala wurde, nachdem er sich weigerte, der Ärztekammer seine nicht-ärztlichen Tätigkeiten offenzulegen, kurzerhand der Maximalsatz von EUR 28.000 pro Jahr vorgeschrieben und mit der Exekution gedroht. Nachdem am österreichischen Rechtsweg jedes Rechtsmittel abgeschmettert wurde, hat er nun Beschwerde beim EGMR eingebracht:
PG:
-Was ist der Wohlfahrtsfonds? Wie transparent ist er? (insb. Datenschutz) -Wer zahlt ein, wer nicht und warum?
-Die Beschwerde beim EGMR, die rechtliche Vorgeschichte
-Prozedere, mögliche Konsequenzen
-Initiative: „Wir sind Ärzte und nicht Kammer“ – Ziele und Fundraising-Kampagne
Mit:
DDr. Christian Fiala, Gynäkologe und Beschwerdeführer
Dr. Rose-Marie Rath, Rechtsanwältin, Vertreterin des Beschwerdeführers am österreichischen und europäischen Rechtsweg
DO, 18.1.18, 9.30,Cafe Prückel, Stubenring 24, 1010 Wien,
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