• 03.12.2017, 11:08:32
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Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen

Vieles muss noch umgesetzt werden in Österreich

Utl.: Vieles muss noch umgesetzt werden in Österreich =

Wien (OTS) - Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen
wurde von der Generalsversammlung der Vereinten Nationen erstmalig am
3. Dezember 1993 ausgerufen. Heuer fordert der Österreichische
Behindertenrat am Tag der Menschen mit Behinderungen speziell die
Verhandlerinnen und Verhandler für eine neue Bundesregierung auf,
Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen ernst zu nehmen und
umzusetzen. Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen ist in Österreich seit dem Jahr 2008 gültig und legt
dar, wie Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen auszulegen
sind. Die Konvention orientiert sich am sozialen Modell von
Behinderung.
In allen Lebensbereichen sind die Grundprinzipien Barrierefreiheit,
Selbstbestimmung und Partizipation zu beachten. Eine umfassende
Barrierefreiheit ist die Grundvoraussetzung für ein
gleichberechtigtes und Selbstbestimmtes Leben von Menschen mit
Behinderungen. Diese umfasst physische, kommunikative, soziale,
intellektuelle, ökonomische, institutionelle Barrierefreiheit und
schließt auch die Digitalisierung mit ein. Eine weitgehend
barrierefreie Umwelt kommt darüber hinaus allen Menschen zugute.
Um Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben, wie Persönliche
Assistenz und Unterstützungsleistungen für alle Menschen mit
Behinderungen in Beruf und Freizeit österreichweit zu garantieren,
soll deren Finanzierung durch einen Inklusionsfonds abgesichert
werden. Der Inklusionsfonds kann vom Bund und den Ländern gespeist
werden.

Die Bereitstellung eines inklusiven Bildungssystems – vom
Kindergarten an bis hin zu den Universitäten – ist der Grundpfeiler
für einen inklusiven Arbeitsmarkt. Derzeit sind Menschen mit
Behinderungen überproportional von Arbeitslosigkeit und in Folge von
Armut betroffen. „Alle Menschen mit Behinderungen haben jedoch ebenso
das Recht auf Arbeit und somit das Recht ihren Lebensunterhalt zu
verdienen“ sagt Herbert Pichler, Präsident des Österreichischen
Behindertenrates. Auch soll das Taschengeld, das Menschen mit
Behinderungen in den Werkstätten erhalten, durch eine Entlohnung mit
entsprechender sozialversicherungsrechtliche Absicherung abgelöst
werden.
Pflegebedürftigkeit von Menschen mit Behinderungen ist als
finanzielles Lebensrisiko gesetzlich abzusichern. Im Bereich der
medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation sollen ein
durchgängiger Rechtsanspruch auf Leistungen festgeschrieben und klare
Zuständigkeitsregelungen erreicht werden. Dazu gehört auch, dass
durch neue gesetzliche Rahmenbedingungen die Hilfsmittelfinanzierung
und Hilfsmittelausgabe sichergestellt und vereinheitlicht werden.
Menschen mit Behinderungen sollen unbürokratisch ihre benötigten
Hilfsmittel erhalten, damit eine umfassende Teilhabe an unserer
Gesellschaft möglich ist.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OAR

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