- 22.11.2017, 08:35:37
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- OTS0015
Allgemeiner Kollektivvertrag der Film- und Musikwirtschaft ausgenommen Filmberufe: Abschluss mit 2,6%
Raum für Vereinbarungen auf Betriebsebene – Einmalzahlung von 50 Euro
Nach konstruktiven Verhandlungen zwischen der Gewerkschaft Younion und dem Fachverband der Film- und Musikwirtschaft konnte eine Einigung erzielt werden. Beide Seiten haben anerkannt, dass in dieser heterogenen Gruppe, die dem allgemeinen Kollektivvertrag unterworfen ist, neben großen Unternehmen auch eine Vielzahl von kleinen Unternehmen vertreten sei, so dass sich die grundsätzlich positiven wirtschaftlichen Prognosen für 2018 keinesfalls auf alle dem KV unterliegenden Unternehmen umlegen lasse. Diesem Faktum wurde letztlich in einem angemessenen Umfang derart Rechnung getragen, dass eine Erhöhung des kollektivvertraglichen Mindestgehalts um 2,6% plus eine Einmalzahlung von 50 Euro vereinbart wurde. Die Überzahlung bleibt wie bisher aufrecht. Damit besteht Raum für Vereinbarungen auf Betriebsebene, wenn die wirtschaftliche Entwicklung auf betrieblicher Ebene dies ermöglicht. (PWK897/US)
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FV Film- und Musikwirtschaft
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