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Universitäts- und Justiz-Skandal: Ein Versehen des OGH macht Rektor zum Hellseher und gemobbten Universitätsprofessor arbeitslos

OGH übersieht Tippfehler bei entscheidendem Datum

Graz/Wien (OTS) - Ein Universitätsprofessor wurde nach starkem Mobbing an seinem 40. Geburtstag montags gegen 13 Uhr vom Rektor fristlos entlassen. In der Woche zuvor beantragte der Professor für eine Reise eine Freistellung zur Forschung andernorts, aber wie die Universität behauptete, beim falschen Vorgesetzten - obgleich der Dekan sie genehmigte. Jedoch nennt der OGH als einzigen „maßgeblichen Sachverhalt“ für den (notwendig sofortigen) Ausspruch der Entlassung die angebliche Abreise und Unerreichbarkeit des Professors am Montag.

Zum Nachweis seiner Erreichbarkeit beantragte der Professor seine Telefondaten, was die Erstinstanz verwehrte, aber von der Universität keine konkreten Angaben verlangte. Zudem reiste der Professor laut gerichtlicher Feststellung erst dienstagabends ab. Ein Tippfehler im Reisedatum am Urteilsende der Vorinstanz führt den OGH in die Irre.

Wie bei politisch befangenen Entscheidungen ignoriert der OGH die genauen Abläufe, viele Widersprüche in den Aussagen der Universität und ihr Fehlverhalten. Er stützt sich vornehmlich auf pauschalisierte Darstellungen und auf einen vagen Beweis vom Hörensagen - statt die direkte Befragung z.B. des Rektors zu fordern. Der OGH verstößt sogar gegen seine Rechtsprechung, u.a. zur Schwere von Entlassungsgründen und zum Zugangsbeweis von Mails. Dagegen halten Jus-Professoren einer wichtigen Gewerkschaft die Entlassung für eindeutig widerrechtlich.

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