• 07.11.2017, 12:45:01
  • /
  • OTS0134

AK-Kärnten 2: Einmalig in Österreich „Insolvenz-Soforthilfe“:

AK Kärnten gewährt Pleiteopfern bis zu 2.000 Euro als Ersthilfedarlehen

Klagenfurt (OTS) - 

Die Arbeiterkammer Kärnten gewährt Arbeitnehmern, die von einer Insolvenz ihres Arbeitgebers betroffen sind, eine finanzielle Soforthilfe von bis zu 2.000 Euro im Rahmen eines zinsenfreien Darlehens. Die „AK-Insolvenz-Soforthilfe“ startet mit heutigem Tag und ist ein einmaliges Service in Österreich! AK-Präsident Günther Goach: „Das Geld soll als Überbrückung von Zahlungsverpflichtungen für Insolvenzopfer dienen, die oft monatelang auf ihre ausstehenden Ansprüche warten müssen!“

Allein im Vorjahr waren in Kärnten rund 1.500 Arbeitnehmer von der Insolvenz ihres Dienstgebers betroffen. „Die Beschäftigten sind oft von heute auf morgen damit konfrontiert, dass sie kein Geld für ihre bereits geleistete Arbeit erhalten haben. Wohnen, Essen, Kredite und vieles mehr können damit häufig nicht mehr finanziert werden. Um die wirtschaftliche Situation dieser Menschen künftig etwas zu erleichtern, hat die Arbeiterkammer die ‚AK-Insolvenz-Soforthilfe‘ ins Leben gerufen“, erklärte Günther Goach. 

Einmalig in Österreich

Die Arbeiterkammer Kärnten stellt für dieses in Österreich einmalige Service einen Betrag von bis zu drei Millionen Euro zur Verfügung. Anzumerken ist: Die „AK-Insolvenz-Soforthilfe“ ist gebühren-, kosten,- und zinsenfrei!

Bis zu 2.000 Euro binnen zwei Tagen

Die maximale Förderhöhe beträgt 2.000 Euro. Sie ist limitiert mit der Höhe des doppelten Monatsnettobezuges des Betroffenen. Zur Berechnung dienen Lohnzettel oder ein sonstiger Bezugsnachweis. Der Betrag wird nach Antragstellung binnen zwei Tagen überwiesen. „Die Antragstellung kann über einen der Gläubigerschutzverbände – von denen der in der AK angesiedelte Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA) der weitaus größte ist – erfolgen“, erklärte Bernhard Sapetschnig, Leiter der Abteilung Finanzen und Förderungen in der AK Kärnten. Die Gläubigerschutzverbände leiten die Anträge an die AK zur Bearbeitung weiter. „In der dazu neu geschaffenen Förderabteilung werden die Anträge raschest möglich bearbeitet und zur Auszahlung gebracht“, definierte Sapetschnig den Ablauf.

Für alle AK-Mitglieder da!

Anspruchsberechtigt sind alle, die zum Zeitpunkt der Antragstellung (Insolvenzeröffnung) Mitglieder der AK Kärnten sind. Die Antragstellung kann auch durch volljährige Lehrlinge, freie Dienstnehmer und geringfügig Beschäftigte erfolgen. Darüber hinaus kann die „AK-Insolvenz-Soforthilfe“ ebenfalls Personengruppen, wie z.B. Mitgliedern der Landarbeiterkammer, gewährt werden. Die „AK-Insolvenz-Soforthilfe“ ist spätestens sechs Monate nach erfolgter Auszahlung vollständig zurückzuzahlen. 

„Es ist uns immens wichtig, dass Pleiteopfer ihr Geld so schnell wie möglich bekommen", so Goach und sagte: „Wenn es in der Firma kracht, steht die AK außerdem mit dem ISA und dessen Know-how als Insolvenzberater zur Verfügung. Beratungen und Vertretungen sind natürlich kostenlos.“ Der ISA wickelt in Kärnten über 80 Prozent der ausstehenden Forderungen für betroffene Arbeitnehmer von Firmeninsolvenzen ab.

Nähere Infos unter kaernten.arbeiterkammer.at/foerderungen oder telefonisch unter 050 477-4002.

Rückfragen & Kontakt

Arbeiterkammer Kärnten
Ferdinand Hafner
050 477 - 2401
[email protected]
kaernten.arbeiterkammer.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKK

Bei Facebook teilen
Bei X teilen
Bei LinkedIn teilen
Bei Xing teilen
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel