• 06.11.2017, 14:19:28
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  • OTS0128

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft: Grundsätze der Beratung und Unterstützung

Wien (OTS) - Die Gleichbehandlungsanwaltschaft ist eine unabhängige
Einrichtung zum Schutz vor Diskriminierung. Sie berät und unterstützt
Personen, die sich im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes
diskriminiert fühlen.

Oberste Grundsätze unserer Arbeit sind umfassende Information,
Vertraulichkeit und bestmögliche Unterstützung im Einvernehmen mit
der Person, die sich an die Gleichbehandlungsanwaltschaft gewandt
hat. Welche Gleichbehandlungsanwältin mit einem konkreten Fall
betraut wird, entscheidet sich nach einem internen Fallrad.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft versucht vor allem,
gesetzeskonforme Lösungen im Interesse der Betroffenen zu finden. Das
kann auch bedeuten, dass ArbeitgeberInnen auf mögliche
Abhilfemaßnahmen im Sinne der Fürsorgepflicht hingewiesen werden.

Ob und wie umfassend Betroffene ihre Rechte geltend machen wollen,
ist deren Entscheidung. Auch Anträge an die
Gleichbehandlungskommission können nur mit Zustimmung der Betroffenen
gestellt werden.

Informationen zu konkreten Beratungen werden von der
Gleichbehandlungsanwaltschaft selbstverständlich nicht weitergegeben.
Aus rechtlichen Gründen und weil dies das Vertrauen der Menschen
untergraben würde, für die die Gleichbehandlungsanwaltschaft da ist.
Es ist daher absolut auszuschließen, dass Informationen zu konkreten
Beratungsfällen von der Gleichbehandlungsanwaltschaft an die
Öffentlichkeit gelangen.

Zur genaueren Information finden Sie hier die Beratungsgrundsätze der
Gleichbehandlungsanwaltschaft:
http://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.at/site/6432/default.aspx

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NBU

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