• 31.10.2017, 13:55:25
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  • OTS0119

Antrag für Altersteilzeit für MitarbeiterInnen des Bundes und der Stadt Wien von der AK Wien abgelehnt: AK ist nicht zuständig!

Wien (OTS) - Am Montag den 23. Oktober 2017 hat die Enquete
„Altersteilzeit jetzt“ in der Arbeiterkammer stattgefunden. Trotz des
schlechten Wetters sind die TeilnehmerInnen zahlreich gekommen, viele
von ihnen aus dem Gesundheits- Bildungs- und Sozialbereich. Besonders
interessiert war das Publikum an den nächsten politischen Schritten
zur Umsetzung dieser Forderung. Dabei haben wir u.a. auf die
bevorstehende Arbeiterkammervollversammlung am 25. Oktober
hingewiesen, wo ein entsprechender Antrag von der AUGE/UG
eingebracht werden wird. Bei der Vorbereitung der Vollversammlung
dann die große Überraschung. Ein eindeutiges Minus von Seiten der FSG
für – oder besser gesagt gegen - diesen Antrag. Dieses Verhalten ist
in mehrfacher Hinsicht von Bedeutung. Die FSG verfügt in der
Arbeiterkammer über eine komfortable Mehrheit. Sie entscheidet damit
de facto über die Zustimmung, Zuweisung oder eben Ablehnung von
Anträgen.

Aber auch vor dem Hintergrund der aktuellen Politik der FSG erscheint
ihr Abstimmungsverhalten so gewichtig wie unverständlich. In den
letzten Ausgaben von der Zeitschrift „teamwork“ trommelt sie auf
dieser Hochglanzbroschüre lautstark für eine Altersteilzeitlösung für
Stadt Wien Bedienstete. Ein einstimmiger Gewerkschaftsbeschluss aus
dem Jahr 2015 liegt ebenfalls vor. Warum dann diese Ablehnung in der
Arbeiterkammervollversammlung? Der/Die „gelernte“ ÖsterreicherIn ahnt
es vielleicht schon. „Nicht zuständig“ heißt die österreichische
Zauberformel, um sich einer unangenehmen Arbeit – aus welchen Gründen
auch immer – zu entledigen. Die Gewerkschaften und nicht die
Arbeiterkammer seien für die Umsetzung zuständig, wurde uns
beschieden. Öffentlich wolle man sich zu der Ablehnung dieses
Antrages nicht äußern.

Hier eine kurze Auflistung von Inhalten, für die sich die
Arbeiterkammer – als politische Interessensvertretung für
ArbeitnehmerInnen – zuständig fühlt:
Sie unterstützt den Antrag der FCG für eine Wohnkostenbeihilfe bei
Präsenz- und Zivildienstleistenden. Auch die Einführung eines
Baustellenmanagements für den öffentlichen Verkehr– ebenfalls ein
Antrag der FCG – findet ihre Zustimmung. Dem Antrag der
Freiheitlichen Arbeitnehmer für die Kennzeichnungspflicht für Palmöl
stimmt sie ebenso zu. Besonders kurios wird die Argumentation der
Zuständigkeit bei der Zustimmung zum Antrag für faire
Handelsabkommen. Inwieweit ist die Arbeiterkammer in internationale
Vertragsverhandlungen eingebunden?!

Wie die angeführten Beispiele zeigen, hat die Arbeiterkammer durchaus
einen „gewissen“ Interpretationsspielrahmen hinsichtlich ihres
Zuständigkeitsbereiches. Vor dem Hintergrund zunehmender Angriffe auf
die Arbeiterkammer – insbesondere was deren Pflichtmitgliedschaft
anbelangt – ist das Argument „nicht zuständig“ jedenfalls das falsche
politische Signal. Dabei wäre gerade gegenüber den KollegInnen, die
in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Soziales
gesellschaftspolitisch wertvolle Arbeit leisten, eine
dementsprechende Anerkennung ein Akt von Fairness.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AGG

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