• 25.10.2017, 16:57:40
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  • OTS0183

Bundesrat genehmigt Reparatur des Tierschutzgesetzes

SPÖ und ÖVP unterstützen Klarstellungen für Tierhandel im Internet

Utl.: SPÖ und ÖVP unterstützen Klarstellungen für Tierhandel im
Internet =

Wien (PK) - Für die Vermittlung von Tieren im Internet soll es in
Zukunft klarere und praxisgerechtere Regeln geben. Der Bundesrat
billigte heute eine entsprechende Reparatur des Tierschutzgesetzes,
die im Wesentlichen darauf hinausläuft, illegalem Tierhandel einen
Riegel vorzuschieben. So wird das Verbot des Anbietens von Tieren im
Internet zwar gelockert, gleichzeitig aber an bestimmte Bedingungen
wie etwa ein Mindestalter des Tieres gekoppelt. SPÖ und ÖVP
unterstützten die Änderungen als positive Weiterentwicklung im Sinne
des Tierschutzes, FPÖ und Grüne sprachen hingegen von einem völlig
unzureichenden Gesetz.

Der von der FPÖ eingebrachte Entschließungsantrag, in dem die
Gesundheits- und Frauenministerin aufgefordert wird, legistische
Maßnahmen zu setzen, damit seriösen Tierschutzvereinen und
Tierinitiativen weiterhin via Internet das Angebot und die
Vermittlung von Tieren ermöglicht wird, fand keine ausreichende
Unterstützung.

Wenig Positives konnte Thomas Schererbauer (F/O) der Novelle
abgewinnen. Er bedauerte, dass damit nur eine kleine Reparatur der
verunglückten Regelung über den Internethandel vorgenommen wird.
Dringend notwendig ist seiner Ansicht nach eine Generalsanierung der
Materie. Auch seien Tierschutzbewegungen bei der Erarbeitung der
Änderungen nicht eingebunden gewesen. Schererbauer forderte unter
anderem die Einstellung des illegalen Hunde- und Welpenhandels und
der sogenannten Kofferraumverkäufe. Auch müsste ihm zufolge die
Kastrationspflicht genau kontrolliert und Sanktionsmöglichkeiten
eingeführt werden. Der freiheitliche Bundesrat sprach sich auch
vehement für ein absolutes Schächtungsverbot aus, da alle Wiederkäuer
dabei Schmerzen erleiden. Reden sollte man auch über Zustände in
Schlachthäusern und über das Verbot von Tierversuchen, so
Schererbauer.

Dem konnte sich auch die Grüne Bundesrätin Nicole Schreyer (G/T)
anschließen. Sie bezeichnete die vorliegende Novelle als
"Reparaturgesetz" zur April-Novelle, die keinerlei Verbesserungen
bringe. Vereine würden nicht berücksichtigt, es werde nur die
Vermittlung durch einige Privatpersonen zugelassen. Das Gesetz
ermögliche einige Ausnahmen und sorge dafür, dass Personen unter
bestimmten Voraussetzungen Tiere wieder online vermitteln können.
Schreyer befürchtet, dass die Praxis nicht hält, was die Theorie
verspricht, da es ihrer Meinung nach zu viele Umgehungsmöglichkeiten,
z.B. beim Welpenschmuggeln, gibt. Für Schreyer wäre es zielführender,
wenn Privatpersonen über professionelle Tierschutzorganisationen
Tiere vermitteln könnten, denn damit wäre zugleich auch eine
Qualitätskontrolle verbunden. Da der Antrag der FPÖ in die gleiche
Richtung zielt, kündigte Schreyer die Unterstützung der Grünen dafür
an.

Im Gegensatz dazu begrüßten ÖVP und SPÖ die Novellierung. Günther
Novak (S/K) erinnerte daran, dass das Gesetz vom Nationalrat am
Welttierschutztag im April beschlossen worden sei, mit dem Ziel, den
Internethandel mit Tieren genauer zu regeln. Im Mittelpunkt sei dabei
immer das Wohl der Tiere gestanden. Die jetzige Fassung gebe nun eine
Handhabe, den schlimmen Praktiken Herr zu werden. Dem FPÖ-Antrag
könne er nicht zustimmen, Bundesministerin Rendi-Wagner plane eine
Tierschutz-Sonderverordnung zu diesem Thema, argumentierte er.

Österreich hat das schärfste Tierschutzgesetz der Welt, unterstrich
Ferdinand Tiefnig (V/O) - und so soll es auch sein, fügte er mit
Nachdruck hinzu. Die Kritik an der Novelle konnte er nicht
uneingeschränkt nachvollziehen, bringe diese doch Verbesserungen beim
Online-Handel. So könne die Registrierung im Herkunftsland
nachvollzogen werden. Den illegalen Handel auf Autobahnen werde man
mit dem schärfsten Gesetz nicht unterbinden können, gab er gegenüber
FPÖ und Grünen zu bedenken. (Schluss Bundesrat) jan

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