- 23.10.2017, 12:46:43
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Auslobung von 10.000 Euro für zweckdienliche Hinweise im Fall der vermissten Personen Leitner und Baumgartner
Bundes- und Landeskriminalamt suchen weiter nach den zwei spurlos verschwundenen Oberösterreichern
Utl.: Bundes- und Landeskriminalamt suchen weiter nach den zwei
spurlos verschwundenen Oberösterreichern =
Oberösterreich/Tschechien (OTS) - Seit 11. September 2015 sind
Andreas Leitner und Maximilian Baumgartner aus Zwettl an der Rodl
(Bezirk Urfahr-Umgebung) abgängig. Nun werden zur Klärung des Falles
vom Bundeskriminalamt 10.000 Euro ausgelobt.
Seit Juli 2017 wird der Vermisstenfall der beiden Oberösterreicher
als Cold Case Fall im Bundeskriminalamt über Anordnung der
Staatsanwaltschaft Linz mit hoher Intensität bearbeitet. Die Cold
Case Ermittlungen des Bundeskriminalamtes, die in kooperativer
Fallbearbeitung gemeinsam mit dem Landeskriminalamt Oberösterreich
geführt werden, konzentrieren sich auf die lückenlose Rekonstruktion
der letzten Tage vor dem Verschwinden der Vermissten und das
Erforschen eines möglichen Motivs bezüglich einer allfälligen
Gewalttat. Nach der Einvernahme von mehreren Zeugen aus dem Umfeld
der beiden Vermissten dürfte als gesichert zu werten sein, dass die
beiden Freunde in der Nacht zum 12. September 2015 in Richtung der
wenige Kilometer entfernt gelegenen Kleinstadt Vyssi Brod in der
Tschechische Republik gefahren sind. Ob sie tatsächlich dort
angekommen sind und welche Absichten sie dort verfolgten, konnte bis
dato nicht restlos geklärt werden. Seitens des Bundeskriminalamtes
wurde nunmehr eine enge Ermittlungskooperation mit den tschechischen
Behörden initiiert, um dadurch verwertbare Hinweise aus der
ortsansässigen Bevölkerung und zusätzliche fallrelevante Erkenntnisse
zu erhalten.
Andreas Leitner und Maximilian Baumgartner waren mit einem sehr
auffälligen und seltenen Personenkraftwagen der Marke Citroen BX
Kombi, silbergrau lackiert mit dem Kennzeichen
UU-883 DP unterwegs.
Zur Auslobung
Das Bundeskriminalamt setzt eine Belohnung in der Höhe von 10.000
Euro für rechtmäßig erlangte Hinweise aus, die zur Klärung der
Vorgänge nachts zum 12. September 2015 und im Falle des Vorliegens
einer Straftat, zur Verurteilung des oder der Täter führen. Die
Verteilung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Die Verteilung
erfolgt bei mehreren Hinweisgeberinnen oder Hinweisgebern in
Abstufung nach der Relevanz der erteilten Hinweise. Von der Auslobung
ausgeschlossen sind Personen, die zur Mitwirkung im Rahmen ihrer
privat- oder öffentlich-rechtlichen Stellung verpflichtet sind sowie
Personen, denen eine Mitschuld am Sachverhalt anzulasten ist.
Die Polizei ersucht um Hinweise zu dem Fall an das Bundeskriminalamt
Österreich unter der Telefonnummer +43 (0)1/24836-985025.
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