• 12.10.2017, 20:41:27
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SPÖ stellt Dringliche Anfrage zur Kinderarmut an SPÖ-Ministerin Rendi-Wagner

Nationalrat debattiert über Unterhaltsgarantie für Alleinerziehende

Utl.: Nationalrat debattiert über Unterhaltsgarantie für
Alleinerziehende =

Wien (PK) - Der Armutsbekämpfung von Kindern und Alleinerzieherinnen
galt heute im Nationalrat eine Dringliche Anfrage der SPÖ an
Gesundheits- und Frauenministerin Pamela Rendi-Wagner. Dieses
parlamentarische Instrument als Regierungspartei an eine Ministerin
der eigenen Partei zu richten, ist ein ungewöhnlicher Schritt. Thema
der Anfrage war die sogenannte Unterhaltsgarantie. Für diese wurde
von der SPÖ ein eigenes Modell entwickelt, das einen Ergänzungsbetrag
zur Familienbeihilfe vorsieht, um den Unterhalt bis zur Höhe des
Regelbedarfs eines Kindes zu garantieren. Laut AntragstellerInnen
würden fehlende und geringe Unterhaltsleistungen zu finanziellen
Belastungen von Alleinerziehenden führen.

Grundsätzliche Zustimmung für den Vorstoß der SPÖ kam von Seiten der
Grünen und der NEOS, wobei beide eine detaillierte Ausarbeitung des
Vorschlags forderten. Die NEOS brachten deshalb selbst einen
Entschließungsantrag ein, um die dazu notwendigen Daten zu erheben.
Die ÖVP und die Freiheitlichen brachten jeweils eigene Vorschläge
ein, beim Unterhalt Änderungen vorzunehmen. Bei der Abstimmung
erzielte keiner der eingebrachten Entschließungsanträge eine
Mehrheit.

SPÖ sieht Zeitfenster um Alleinerziehenden zu helfen

"Es geht um die Grundbedürfnisse von Kindern und Eltern, die oft zu
kurz kommen", begründete Gabriele Heinisch-Hosek (S) die Dringliche
Anfrage an Bundesministerin Pamela Rendi-Wagner. Viele Entscheidungen
für mehr Chancengleichheit, wie etwa das gratis Kindergartenjahr oder
das Mittagessen in Ganztagsschulen, seien bereits getroffen worden.
Mit einer "Unterhaltsgarantie" würde dem nun ein weiterer Puzzlestein
hinzugefügt. Gerade zu Schulbeginn oder bei Schulausflügen käme es zu
nötigen Ausgaben, die sich viele alleinerziehende Eltern nicht
leisten könnten. Oft seien bei Ein-Eltern-Haushalten
Unterhaltszahlungen und -vorschüsse nicht gewährleistet. Auch haben
Unterhaltszahlungen von Elternteilen zwar einen Deckel, aber keinen
Sockel, kritisierte Heinisch-Hosek. Dies zeige auf, dass das
bestehende Unterhaltsrecht Lücken aufweise und daher angepasst werden
müsse. Unterhalt und Unterhaltsvorschuss müssen in Hinblick darauf
weiterentwickelt werden, dass es bei Zahlungsunfähigkeit oder -
willigkeit zu keiner Verzögerung bei der Fortzahlung komme. Heinisch-
Hosek unterstrich auch, dass das Geld nicht ins Ausland gehe, da das
Modell ihrer Fraktion vorsieht, dass nur Eltern einen
Unterhaltvorschuss bekommen sollen, die einen Wohnsitz in Österreich
haben und deren Kinder auch im selben Haushalt leben.

Den zugehörigen Entschließungsantrag brachte Katharina Kucharowits
(S) ein. Dieser sieht eine Unterhaltsgarantie vor, wonach der Staat
den Unterhalt eines Kindes bis zur Höhe des Regelbedarfs
sicherstellen soll. Sie begründete den Antrag damit, dass Kinder
alleinerziehender Eltern doppelt so oft von Armut betroffen seien und
daher Gefahr laufen ausgegrenzt zu werden. Außerdem müsse einem
plötzlichen Ausbleiben des Unterhaltsflusses vorgebeugt werden, der
entstehe, wenn ein Antrag auf Herabsetzung des Unterhalts gestellt
wird. Kucharowits fordert zudem eine Neuerhebung der
Regelbedarfsgrenze für Kinder, da die entsprechende Kostenanalyse aus
1964 stamme und sich der Bedarf eines Kindes seitdem sehr stark
geändert habe.

Bei der Unterhaltsgarantie gehe es darum, Alleinerziehenden und deren
Kindern zu helfen, die überdurchschnittlich stark von Armut betroffen
sind, erklärte Angela Lueger (S) unter Hinweis auf entsprechende
Erhebungen der Statistik Austria. Die SPÖ-Mandatarin versteht dabei
die Initiative ihrer Fraktion als ersten Schritt in Richtung einer
umfassenden Unterhaltsreform und stellte bedauernd fest, von der ÖVP
und Vizekanzler Brandstetter sei gar nichts gekommen. Heute hätten
wir ein Zeitfenster, das uns die Chance bietet, fast 500.000 Menschen
zu helfen, bekräftigte SPÖ-Frauensprecherin Gisela Wurm.

ÖVP will Export von Unterhaltsleistungen ins Ausland verhindern

Georg Strasser (V) bekannte sich dazu, die Armutsgefährdung bei
Alleinerziehenden, aber auch bei Zwei-Eltern-Haushalten bekämpfen zu
wollen. Unterschiedliche Vorschläge von FPÖ, SPÖ und ÖVP seien in
diesem Bereich unternommen worden, die voraussichtlich in der
nächsten Legislaturperiode diskutiert werden. Konkret zum im Plenum
diskutierten Vorschlag der SPÖ sagte Strasser, dass dieser noch
genauer geprüft werden müsse. Ob die Leistungen nicht auch ins
Ausland gezahlt werden müssen, sei ebenso ungeklärt wie die Frage, ob
Missbrauch möglich ist. Er kritisierte auch die fehlende Finanzierung
des SPÖ-Konzepts. Es gebe Schätzungen, dass die Kosten auf 350 bis
650 Mio. € pro Jahr steigen könnten.

Michaela Steinacker bekannte sich zu einer treffsicheren Leistung für
in Österreich lebende Kinder in Form eines Zuschlags zur
Mindestsicherung und schlug in einem Entschließungsantrag ein Modell
subsidiär zum Unterhaltsrecht und zum Unterhaltsvorschussrecht vor,
das sich an der Höhe des Regelbedarfs orientiert und sicherstellt,
dass für im Ausland lebende Kinder keine Leistungsansprüche bestehen.
Der SPÖ-Vorschlag würde einen Export der Unterhaltsleistungen ins EU-
Ausland ermöglichen und zudem in verfassungswidriger Weise
armutsgefährdete Kinder in Zwei-Eltern-Familien ausschließen.

FPÖ hat kein Verständnis für Antrag drei Tage vor der Wahl

Rund 18% der österreichischen Bevölkerung seien armutsgefährdet und
3% können sich nicht alle Mittel des täglichen Bedarfs leisten,
rechnete Carmen Schimanek (F) vor, die in diesem Zusammenhang von
einem eklatanten Missstand sprach. Betroffen seien aber nicht nur
AlleinerzieherInnen, sondern auch Familien mit mehr als zwei Kindern.
Sie kritisierte, dass es für den Unterhaltsvorschuss einen
vollstreckbaren Exekutionsbescheid brauche, der nur schwer oder gar
nicht zu bekommen sei. Im Namen ihrer Fraktion stellte Schimanek
einen Entschließungsantrag, der unter anderem eine Anpassung des
Unterhaltsvorschusses im Fall von zahlungsunfähigen Schuldnern
vorsieht.

Drei Tage vor der Wahl entdecke die SPÖ plötzlich die
Alleinerziehenden, warf Anneliese Kitzmüller (F) ein. Dies sei umso
befremdlicher, zumal die Regierungsparteien den
Familienlastenausgleichsfonds immer wieder für familienfremde
Leistungen missbraucht hätten. Dazu komme noch, dass über ein
Jahrzehnt lang weder die Familienbeihilfe noch das Kindergeld an die
Inflation angepasst worden sei, setzte ihre Fraktionskollegin Edith
Mühlberghuber nach. Die einzige Partei, bei der Familien und
Alleinerziehende gut aufgehoben sind, sei die FPÖ, lautete ihr Fazit.

Grüne gegen Variante über die Mindestsicherung

Der Mindestunterhalt habe im Parlament schon eine lange Geschichte,
sagte Albert Steinhauser (G). Bereits 2011 sind im Justizausschuss
Versuche unternommen worden, hier Anpassungen vorzunehmen. Im
Wahlkampf habe die Debatte nun eine neue Dynamik bekommen, die
allerdings nur eine scheinbare sei. Der Grüne Klubobmann ortete
Probleme bei der Anpassung vor allem beim Föderalismus. Eine Lösung
wäre eine Kindergrundsicherung, für die allerdings die Länder
zuständig wären. So würde es zu unterschiedlichen Regelungen in den
einzelnen Bundesländern kommen, was einen Zuzug in Bundesländer mit
besserer Unterstützung zur Folge haben könnte. Er forderte daher,
dass die Sozialgesetzgebung in die Verantwortlichkeit des Bundes
gelegt werde. Den Antrag der SPÖ unterstütze er zwar, erinnerte aber
daran, dass es auch Kinder in Zwei-Eltern-Haushalten gebe, die
armutsgefährdet sind.

Judith Schwentner (G) drängte auf eine Weiterentwicklung des
Unterhaltsvorschussgesetzes und die Erstellung einer
Kinderkostenanalyse. Nichts abgewinnen konnte die Sozialsprecherin
der Grünen dem Vorschlag der ÖVP, den Unterhaltszuschuss an die
Mindestsicherung zu koppeln, damit würde es in den Bundesländern zu
unterschiedlichen Deckeln kommen und gerade Mehrkindfamilien
benachteiligt werden. Im Familienverständnis der ÖVP kommen die
Alleinerziehenden offensichtlich nicht vor, merkte sie zudem kritisch
an.

NEOS wollen Erwerbstätigkeit der Frauen fördern

Michael Bernhard (N) kritisierte, dass in dem Antrag keine
Überlegungen zur Gegenfinanzierung unternommen würden und eine
Mehrkostenabschätzung fehle. Dennoch stimmten auch die NEOS für den
Antrag der SPÖ, da nicht länger gewartet werden dürfe, um die Lücken
beim Unterhalt zu schließen. Bernhard stellte dennoch einen weiteren
Entschließungsantrag, dem zufolge die fehlenden Daten durch
wissenschaftliche Daten erhoben werden sollen. Am Vorschlag der ÖVP
kritisierte der NEOS-Mandatar vor allem, dass dieser nur einen Teil
der Betroffenen umfasse und die Zuständigkeit bei den Bundesländern
verbleibe.

Gerald Loacker führt die Armutsgefährdung auf die geringe
Erwerbsquote der Alleinerziehenden zurück und will neben einer
Verbesserung der Kinderbetreuung auch bei steuerlichen Anreizen
ansetzen. Die Negativsteuer auf geringe Einkommen sei jedenfalls
kontraproduktiv gewesen, gab er zu bedenken. Für Claudia Gamon geht
es darum, Frauen die Möglichkeit zum Vollerwerb und damit zur
finanziellen Unabhängigkeit zu bieten. Handlungsbedarf ortete sie
etwa beim Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz sowie
hinsichtlich der Ausweitung der Öffnungszeiten von
Kinderbetreuungseinrichtungen.

Fraktionslose Abgeordnete üben heftige Kritik an der Familienpolitik
der Regierungsparteien

Daniela Holzinger-Vogtenhuber klagte, die ÖVP habe durch ihre
Blockade die Erarbeitung eines Kompromissvorschlages verhindert. Dies
habe dazu geführt, dass nun drei verschiedene Anträge vorliegen.
Leopold Steinbichler warf den Regierungsparteien vor, durch die
Weigerung, die Familienbeihilfe an die Inflationsrate anzupassen, den
Familien Kaufkraft entzogen und damit auch die regionale Wirtschaft
geschädigt zu haben. An die nächste Regierung appellierte er,
insgesamt eine gute Grundlage für die Familien zu schaffen. Marcus
Franz wiederum meinte, man müsse die Familien stärken und dem Trend
entgegenwirken, dass Frauen und Männer immer mehr zu
Alleinerziehenden werden. Für die Kinder sei eine funktionierende
Familie jedenfalls das Allerbeste.

Rendi-Wagner: Unterhaltgarantie bewahrt vor Armut und Ausgrenzung

Für AlleinerzieherInnen sei es eine finanzielle Herausforderung, wenn
Unterhaltszahlungen ausbleiben, unterstrich Gesundheits- und
Frauenministerin Pamela Rendi-Wagner. Für Kinder müssten hier die
gleichen Chancen geschaffen werden, wie für jene aus Zwei-Eltern-
Haushalten. Beim Unterhaltsrecht müssten daher Lücken geschlossen
werden und eine Unterhaltsgarantie würde die betroffenen Familien vor
Armut oder Ausgrenzung bewahren. Kinderarmut würde vor allem bei
Alleinerziehenden entstehen, da diese oft zu Teilzeitarbeit gezwungen
sind oder zu geringen Unterhalt geleistet wird. Daher müsse
einerseits die ganztägige Kinderbetreuung vor allem auch im
ländlichen Raum ausgebaut und andererseits der Unterhaltsvorschuss
angepasst werden. Derzeit übernimmt der Staat den Unterhalt vom
Schuldner nur, wenn dieser auch zahlungsfähig wäre und die
Unterhaltshöhe auch geklärt ist. Ähnlich ihren Parteikolleginnen
betonte auch Rendi-Wagner, dass der Regelbedarf eines Kindes an die
heutigen Gegebenheiten angepasst und eine Neuberechnung angestellt
werden müsse. An dem Vorschlag der ÖVP, einen Unterhaltszuschuss an
die Mindestsicherung zu knüpfen, kritisierte die Bundesministerin,
dass ein solcher Zuschuss erst gewährt werden würde, wenn bereits
Armutsgefährdung besteht. Außerdem würden von dem Zuschuss zu wenige
Betroffene profitieren. Der Antrag der SPÖ sehe hingegen vor, eine
Unterhaltsgarantie an die Familienbeihilfe zu koppeln, wodurch sie in
die Kompetenz des Bundes fallen würde und damit eine Gleichbehandlung
der Bundesländer sicherstellt. Außerdem schlug Rendi-Wagner vor, beim
Unterhaltsrecht nachzuschärfen, indem klarere Regelungen geschaffen
werden sowie den Unterhaltsvorschuss bis zum Ausbildungsende zu
verlängern. (Fortsetzung Nationalrat) hof/see

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