• 27.09.2017, 12:40:17
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  • OTS0151

Steinhauser kritisiert ÖVP/SPÖ-Anlassgesetzgebung zur Einschränkung der Rücktrittsrechte bei Lebensversicherungen

Grüne wollen Nachschärfung bei Unvereinbarkeit und Transparenz

Utl.: Grüne wollen Nachschärfung bei Unvereinbarkeit und Transparenz =

Wien (OTS) - „Der Versuch von SPÖ und ÖVP, die Rücktrittsrechte der
Konsumentinnen und Konsumenten bei Lebensversicherungen zu
beschneiden, wird hoffentlich scheitern“, sagt Albert Steinhauser
Klubobmann der Grünen. „Besonders geschickt haben sich die
Noch-Koalitionspartner bislang nicht angestellt. Zu offensichtlich
sind die Absichten, die Versicherungsbranche hier auf Kosten der
KonsumentInnen zu bevorzugen. Zu hastig soll das Gesetz noch rasch
vor der Wahl den Nationalrat passieren. Warum die SPÖ, die ja sonst
immer betont, auf Seiten der Konsumentinnen und Konsumenten zu
stehen, hier unbedingt meint, sich noch schnell vor der Wahl selbst
ins Knie schießen zu müssen, ist mir schleierhaft“, rätselt
Steinhauser über die konkreten Motive der Initiative.

Diese hochproblematische Anlassgesetzgebung zeigt eines jedenfalls
ganz deutlich auf: Österreich braucht klare gesetzliche Bestimmungen,
die den Umgang mit Interessenskonflikten bei Abgeordneten klar
regeln. Wie bereits öffentlich bekannt, wurde der entsprechende
Antrag ausgerechnet von jenem SPÖ-Abgeordneten gestellt, der
gleichzeitig als Anwalt eine namhafte Versicherung vertritt. Am 21.
Oktober 2016 hat die Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) des
Europarats eine Empfehlung an Österreich gerichtet, die genau für
solche Fälle gesetzliche Regelungen einmahnt. So gebe es im
österreichischen Unvereinbarkeits- und Transparenzgesetz keinen
klaren Standpunkt hinsichtlich der Frage, ob es für einen
Abgeordneten, der persönlich Verbindung zu bestimmten
wirtschaftlichen Interessen hat, problematisch wäre, wenn Gesetze
oder Novellen zu dem Thema vorgelegt würden. Die GRECO-Kommission im
Wortlaut: „Dieses muss ergänzt werden, insbesondere mit weiteren
Regeln zu den Folgen eines Konflikts zwischen den Interessen des
Abgeordneten (oder einer ihm nahestehenden Person) und einem
Verhandlungsgegenstand […] Derartige Regeln würden einen Hinweis
darauf geben, wann man von einer Entscheidung oder Initiative Abstand
nehmen bzw. das Vorhandensein eines Konflikts melden sollte.“

„Wir hoffen dass vom Versuch, die KonsumentInnenrechte auszuhebeln am
Ende nichts anderes übrig bleibt, als die Einsicht, dass wir unsere
Unvereinbarkeits- und Transparenzbestimmungen endlich nachschärfen
müssen. Dann können wir der Bundesregierung für diesen Denkanstoß
doch noch dankbar sein“, sagt Steinhauser.

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