- 20.09.2017, 22:57:55
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- OTS0250
Nationalrat genehmigt verfahrensrechtliche Neuregelungen für Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Erforderliche Zweidrittelmehrheit für Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention
Utl.: Erforderliche Zweidrittelmehrheit für Zusatzprotokoll zur
Europäischen Menschenrechtskonvention =
Wien (PK) - Neue organisatorische und verfahrensrechtliche Regelungen
am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) umfasst ein
Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), das
vom Nationalrat heute mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit
genehmigt wurde. Gegen das Abkommen sprachen sich die Freiheitlichen
aus, unter anderem weil es aus ihrer Sicht vorab durch den
österreichischen Verfassungsgerichtshof geprüft werden sollte.
Die Regelungen umfassen etwa die Einführung eines Höchstalters für
KandidatInnen für die Wahl der EGMR-RichterInnen. AnwärterInnen
dürfen demnach künftig das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Zur Zeit endet die Amtszeit der RichterInnen mit der Vollendung des
70. Lebensjahres, diese Bestimmung soll entfallen. Zudem soll nunmehr
ausdrücklich das Subsidiaritätsprinzip und der Ermessensspielraum der
einzelnen Vertragsstaaten der EMRK in der Präambel festgeschrieben
werden.
Darüber hinaus wird durch das Zusatzprotokoll die Beschwerdefrist von
sechs auf vier Monate verkürzt. Entfallen soll außerdem das
Widerspruchsrecht, wenn Rechtssachen von der Kleinen Kammer an die
Große Kammer abgegeben werden sollen. Gestrichen wird auch die
Bagatellbeschwerde, die es dem Gerichtshof ermöglicht hatte, eine
Beschwerde für unzulässig zu erklären. Diese findet in der Praxis
nämlich so gut wie keine Anwendung, heißt es in der
Regierungsvorlage.
Grund für die Anpassungen im EGMR sind unter anderem eine hohe Zahl
von eingebrachten Beschwerden und ein Rückstau an anhängigen
Verfahren. Das Individualbeschwerderecht soll laut Regierungsvorlage
aber auch weiterhin gesichert sein.
FPÖ ablehnend, SPÖ und ÖVP sehen Weiterentwicklung, Grüne einen guten
Kompromiss
Johannes Hübner sprach sich seitens der Freiheitlichen gegen das
Abkommen aus. Dieses sollte aus seiner Sicht vorab durch den
österreichischen Verfassungsgerichtshof geprüft werden. Darüber
hinaus hält er eine Minderung der Rechte, also die Verkürzung der
Beschwerdefrist von sechs auf vier Monate, für nicht sinnvoll.
Außerdem sei der EGMR nicht uneingeschränkt positiv zu beurteilen, so
Hübner. Dieser habe in Österreich in Kompetenzen eingegriffen - wie
etwa beim Adoptionsrecht für homosexuelle Paare oder im Bereich
Abschiebung -, die einem Gerichtshof nicht zustehen würden.
Demgegenüber bekräftigte Reinhold Lopatka (V), dass nirgendwo anders
Menschrechte so sehr geschützt würden wie in Europa. Es sei ihm ein
Anliegen, hier auch Vorbild zu sein. Die EMRK sei das entscheidende
Instrument, dass Einzelne Ihre Rechte durchsetzen können. Das führe
aber auch zu einem enormem Rückstau, weil immer mehr EuropäerInnen
dies in Anspruch nehmen. Daher sei wichtig, das Regelwerk durch
Reformen weiterzuentwickeln um den EGMR effizienter auszugestalten.
Den Anstieg der Verfahren und die vorliegende Weiterentwicklung hob
auch Elisabeth Pfurtscheller (V) hervor. Außerdem stellte sie in den
Raum, ob nicht hinsichtlich der Situation der Pressefreiheit in der
Türkei etwa eine Maßnahme des kollektiven Staatenschutzes mit
rechtlichen Schritten ins Auge zu fassen wäre.
Die Bedeutung der EMRK zum Schutz der Grund- und Menschenrechte
unterstrich Christine Muttonen (S) ebenso. Es sei nicht hinnehmbar,
dass durch den Anstieg der Beschwerden Entscheidungen jahrelang
dauern. Das Protokoll werde dazu beitragen, dass die Effizienz
gesteigert wird und jede BürgerIn in absehbarer Zeit zu ihrem Recht
kommen kann.
Menschrechte seien unteilbar, sagte Alev Korun (G), sie könne nur
begrüßen, dass es EMRK und EGMR gibt. Sie dankte der Regierung
explizit für die Verteidigung des Individualbeschwerderechts. Das
vorliegende Protokoll ist für sie ein Kompromiss, mit dem sie gut
leben könne - im Sinne von Effizienz, ohne zusätzliche Hürden
einzubauen. (Fortsetzung Nationalrat) mbu
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