• 13.09.2017, 12:37:17
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  • OTS0151

Neue Möglichkeit zur Partizipation von BürgerInnen: Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen abgeben und per Mausklick bewerten

NR-Präsidentin Bures: Wichtiger Schritt, um Arbeit des Nationalrats und den Gesetzgebungsprozess offener zu machen

Utl.: NR-Präsidentin Bures: Wichtiger Schritt, um Arbeit des
Nationalrats und den Gesetzgebungsprozess offener zu machen =

Wien (PK) - BürgerInnen haben ab heute neue Möglichkeiten, sich bei
der Entstehung von Gesetzen einzubringen: Sie können auf der
Parlamentshomepage Gesetzesentwürfe bewerten, indem sie
Stellungnahmen abgeben und diese auch bewerten.

Dafür hat sich der Nationalrat in einer Entschließung vor dem Sommer
ausgesprochen. Dies war auch eine der Empfehlungen der
parlamentarischen Enquete-Kommission zur "Stärkung der Demokratie in
Österreich". Kurz vor dem Internationalen Tag der Demokratie am 15.
September stehen nun die technischen Voraussetzungen für die Online-
BürgerInnenpartizipation bereit. "Die neue Möglichkeit zur Online-
Bewertung von Gesetzesentwürfen ist ein wichtiger Schritt, um die
Arbeit des Nationalrats und den Gesetzgebungsprozess offener zu
machen. Parlamentarismus lebt vom Austausch und Wettbewerb
unterschiedlicher Ideen. Die Teilnahme möglichst vieler Bürgerinnen
und Bürger an der Bewertung von Gesetzen stärkt unsere Demokratie",
so Nationalratspräsidentin Doris Bures.

In dem erweiterten Begutachtungsverfahren ist es für alle Personen ab
16 Jahren möglich, zu neuen Gesetzesvorschlägen von Ministerien
(Ministerialentwürfen) Stellungnahmen direkt über die Website des
Parlaments einzubringen. Darüber hinaus kann auch die Zustimmung für
bereits abgegebene Stellungnahmen per Mausklick ausgedrückt werden.
Dadurch wird eine direkte und einfach zugängliche Beteiligungsform am
demokratischen Prozess geschaffen. Auch Personen, die nicht direkte
Adressaten im Begutachtungsverfahren sind, können sich so im eigenen
Namen, beziehungsweise als Vertreter einer Organisation, eines
Vereines oder Unternehmens zu Wort melden.

In der Regel findet ein Begutachtungsverfahren zu einem
Gesetzesvorschlag vor Einbringung einer Regierungsvorlage im
Nationalrat statt, also vor dem parlamentarischen Verfahren. Der
Onlineauftritt des Parlaments bietet eine Übersicht, welche
Ministerialentwürfe derzeit in Begutachtung sind (unter dem Menüpunkt
PARLAMENT AKTIV / Begutachtungsverfahren und Stellungnahmen).

Die eingebrachten Stellungnahmen werden, sofern sie nicht gegen
geltendes Recht verstoßen und nicht der Würde des Nationalrats
widersprechen, den Parlamentsklubs für ihre Arbeit zur Verfügung
gestellt und veröffentlicht. Die Entscheidung, ob ein eingebrachter
Kommentar auf der Website sichtbar ist, liegt bei der Verfasserin
oder dem Verfasser. Es besteht die Möglichkeit, direkt auf der
Website über ein Formular eine Stellungnahme einzubringen, oder
alternativ per E-Mail an [email protected] zu schicken.
Zudem gibt es zu den Ministerialentwürfen kurze, auch für Nicht-
Fachleute verständliche Erläuterungen, damit eine breite Teilhabe an
den Begutachtungsverfahren möglich ist.

Weitere Informationen zum erweiterten Begutachtungsverfahren finden
Sie auf der Website des Parlaments (www.parlament.gv.at). (Schluss)
red

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