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VKI-Erfolg gegen „Österreich“

Nie bestellte Abos müssen nicht storniert werden

Wien (OTS) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) erreichte ein Unterlassungsurteil gegen die Mediengruppe Österreich wegen aggressiver Geschäftspraktiken. „Österreich“ hatte an AbonnentInnen unaufgefordert nie bestellte Magazine verschickt und sie dann informiert, dass es sich um ein Testabo handle, das aktiv abzubestellen sei. Der VKI reichte daraufhin eine Verbandsklage auf Unterlassung ein. Das Handelsgericht (HG) Wien sah in der Praktik der Mediengruppe eine verbotene unverlangte Warenzusendung und gab dem VKI als Kläger Recht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das HG Wien hat einer Klage des VKI gegen die Mediengruppe Österreich stattgegeben. Abonnenten der Zeitung „Österreich“ hatten unaufgefordert Zeitschriften des Verlags im Testabo erhalten. Wer das Abo bzw. den höheren Abopreis nicht wollte, sollte die Magazine per Fax, E-Mail oder Anruf bei der Abo-Hotline abbestellen, schrieb der Verlag dann seinen Kunden.

Der Verein für Konsumenteninformation klagte auf Unterlassung aggressiver Geschäftspraktiken – unverlangte Warenzusendungen sind nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb ausdrücklich verboten. Die Tatsache, dass jemand die Zeitung abonniert, bedeutet nicht, dass er damit veranlasst, dass ihm zusätzlich noch Zeitschriften geschickt werden, so das Wiener Handelsgericht.

„Ein unverlangtes Zeitschriftenabo zu stornieren ist für viele Konsumenten ein Ärgernis und ein unnötiger Zeitaufwand“, so Ulrike Docekal, Juristin im VKI. „Die Rechtslage ist außerdem eindeutig, Schweigen stellt keine Zustimmung dar, auch wenn das viele glauben. Unternehmer rechnen aber offenbar damit, dass die Kunden sich ohnehin nicht gegen die Mehrkosten wehren.“

Schon seit Längerem gilt in Österreich, dass unverlangte Waren behalten werden dürfen, außer es handelt sich klar um eine irrtümliche Zusendung. Die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken hat aber zusätzlich klargestellt, dass unverlangte Warenzusendungen europaweit eine aggressive Geschäftspraktik darstellen, gegen die Unterlassung geltend gemacht werden kann. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Service: Das Urteil im Volltext gibt es auf www.verbraucherrecht.at.

Rückfragen & Kontakt:

Verein für Konsumenteninformation
Öffentlichkeitsarbeit
01/588 77-256
presse@vki.at
www.vki.at

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