• 29.08.2017, 09:47:07
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  • OTS0035

Brunner: Gewässerschutzplan ohne Finanzierung eine Farce

Grüne: Rupprechter liefert neuerlich umweltpolitische Bankrotterklärung

Utl.: Grüne: Rupprechter liefert neuerlich umweltpolitische
Bankrotterklärung =

Wien (OTS) - „Der Gewässerschutzplan ist schlichtweg eine Farce“, so
kommentiert Christiane Brunner, Umweltsprecherin der Grünen, den von
Minister Rupprechter veröffentlichten Nationalen
Gewässerbewirtschaftungsplan 2015. „Mit zwei Jahren Verspätung hat
der so genannte Umweltminister nur leere Versprechen veröffentlicht.
Denn für die Umsetzung gibt es keine Finanzierung.“

„Die zunehmende Herausforderung im Gewässerschutz, auch bedingt durch
den Klimawandel, wird von der Bundesregierung nicht ernstgenommen“,
kritisiert Brunner. Österreich ist gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie
verpflichtet, die Gewässer umfassend zu schützen und ihren Zustand
schrittweise zu verbessern. Bis spätestens 2027 sollen alle Gewässer
zumindest einen „guten“ Zustand erreichen. „Doch davon sind wir weit
entfernt“, stellt Brunner fest. „Gesunde Gewässer sind unsere
Lebensgrundlage. Es braucht Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässer
und zur Reduktion der Schadstoffe. Die zunehmende
Grundwasserbelastung mit Nitrat muss dringend bekämpft werden. Es
braucht dringend spezifische Maßnahmen, wie etwa Grenzwerte“, fordert
die Vorsitzende des Umweltausschusses.

„In den letzten Jahren wurde – gemessen an den Herausforderungen –
nur eine geringe Zahl von Maßnahmen durchgeführt. Umso
unverständlicher ist es, dass es für den Zeitraum 2015-2021 immer
noch keinerlei Finanzierung gibt. Bis dato hat die Bundesregierung
weder eine dafür notwendige Novelle des Umweltförderungsgesetzes
vorgelegt, noch alternative Finanzierungsmöglichkeiten vorgeschlagen.
Das kommt einer umweltpolitischen Bankrotterklärung gleich. Wir Grüne
weisen schon seit Ende 2015 auf diese unhaltbare Situation hin. Wir
haben dazu Anträge im Parlament eingebracht, die bis heute von der
Regierung vertagt wurden.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | FMB

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