• 18.07.2017, 15:08:22
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Justizminister Brandstetter präsentiert "Zukunft: Maßnahmenvollzug"

Brandstetter stellt Expertenentwurf vor und läutet finale Reformphase mit „Konferenz zur Umsetzung eines modernen Maßnahmenvollzugs“ ein.

Utl.: Brandstetter stellt Expertenentwurf vor und läutet finale
Reformphase mit „Konferenz zur Umsetzung eines modernen
Maßnahmenvollzugs“ ein. =

Wien (OTS) - Im Zuge der groß angelegten Strafvollzugsreform von
Justizminister Wolfgang Brandstetter folgt nun der nächste Schritt:
Die Vorlage eines Entwurfs eines „Maßnahmenvollzugsgesetzes“, das die
Unterbringung psychisch beeinträchtigter Straftäter völlig neu regeln
soll. „Der unter Beiziehung von externen Experten, Praktikern des
Strafvollzugs und der Justiz sowie Gerichtspsychiatern erstellte
Entwurf enthält wichtige Neuerungen, die insbesondere auch das
Gefährdungspotenzial, das von psychisch kranken Straftätern für die
Allgemeinheit ausgeht, verlässlich beherrschbar machen soll“, sagt
Brandstetter.

„Die Unterbringung psychisch beeinträchtigter Straftäter erfordert
einerseits, dass dem Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft
ausreichend Rechnung getragen wird, was zuletzt auch durch die
tragischen Vorfälle am Brunnenmarkt in Wien und die Amokfahrt in Graz
besonders deutlich in das öffentliche Bewusstsein gerückt wurde. Sie
erfordert andererseits aber auch – entsprechend der gesetzlichen und
auch internationalen Vorgaben – eine bestmögliche medizinische
Betreuung“, sagt Justizminister Brandstetter.

Der Expertenentwurf "Zukunft: Maßnahmenvollzug" dient als
Diskussionsgrundlage und wurde der von Brandstetter eingesetzten
"Konferenz zur Umsetzung eines modernen Maßnahmenvollzugs" zur
Verfügung gestellt. „Sie soll eine Umsetzung – wohl jenseits des
Wahltags – sicherstellen. Ziel ist ein sachlich fundiertes Gesetz,
welches eine hohe Akzeptanz aufweist und zu einer tatsächlichen
Verbesserung des Maßnahmenvollzuges führt“, sagt Justizminister
Wolfgang Brandstetter, der mit dieser Vorgangsweise die Diskussion
auf eine möglichst breite Basis stellen möchte. „Diese Reform soll
den Strafvollzug in diesem Bereich maßgeblich verändern und wäre der
nächste Schritt in der größten Reform der letzten 40 Jahre. Die
‚Maßnahme‘ bekommt dadurch einen völlig neuen Stellenwert“, sagt
Brandstetter im Rahmen der Konferenz.

Kernstück ist die Schaffung einer ausreichenden Zahl von
„forensisch-psychiatrischen Zentren“, die im Inneren eine optimale
fachärztliche Betreuung sicherstellen sollen, wobei die
Außensicherung durch die Justizwache zu erfolgen hat. Als Beispiel
dafür kann die bereits bestehende Sonderanstalt in Linz-Asten gelten.
„In diesen Zentren kann die Justiz somit der besonderen Behandlungs-
und Betreuungspflicht des Staates nachkommen. Gleichzeitig sollen der
ambulante Vollzug ausgebaut, der Einsatz elektronischer Absicherungen
(Fußfessel) die Möglichkeit der Entlassung aus der Unterbringung
unterstützen und die Stellung der Bewährungshilfe gestärkt werden“,
sagt Justizminister Wolfgang Brandstetter.

„Um künftig Fälle wie jenen in Krems-Stein hintan zu halten, wird
auch das Vollzugspersonal enger in die gesamte Fürsorge und Betreuung
der Untergebrachten eingebunden“, unterstreicht der Justizminister.
Weiters sollen künftig nur mehr Kollegialgerichte über die
Unterbringung entscheiden, den Betroffenen steht umfassender
Rechtsschutz zur Verfügung.

„Die Anzahl der untergebrachten geistig abnormen Rechtsbrecher ist in
den letzten Jahren massiv angestiegen, zuletzt auf rund 900 Personen.
Es zeigte sich, dass vor allem der Vollzug der vorbeugenden Maßnahmen
der Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher
unzureichend geregelt ist. Die rechtlichen Grundlagen des
Maßnahmenvollzugs sind aus historischen Gründen rudimentär und sehr
unübersichtlich aufgebaut, der Handlungsbedarf für diese Reform
entsprechend groß“, beschreibt Justizminister Brandstetter die
aktuellen Herausforderungen im Maßnahmenvollzug abschließend.

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