- 17.07.2017, 14:17:41
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Brunner: Strafandrohung gegen TierfreundInnen muss aus Gesetz gestrichen werden
Grüner Appell, Wr. Strafbescheide nicht auszusetzen, sondern aufzuheben
Utl.: Grüner Appell, Wr. Strafbescheide nicht auszusetzen, sondern
aufzuheben =
Wien (OTS) - „Dass die Stadt Wien ihre Strafverfügungen an
Tierschutzvereine ausgesetzt hat reicht nicht aus.
SP-Gesundheitsministerin und die SP-Tierschutzstadträtin müssen
umgehend diesen bösen und rechtswidrigen Spuk beenden und dafür Sorge
tragen, dass die bereits verhängten Strafbescheide aufgehoben
werden“, verlangt die Grüne Tierschutzsprecherin Christiane Brunner.
Wie bekannt wurde, hat die Stadt Wien bei kleinen Tierschutzvereinen
wild drauf los gestraft ohne korrekte Verfahren. „Die von
Rendi-Wagner festgelegte Übergangsbestimmung für das Gesetz bis Mitte
2018, scheint Wien nicht bekannt zu sein“, meint Brunner.
Die Grünen haben vor zwei Monaten bereits eine Anfrage an die
Ministerin gerichtet, um Klarheiten bezüglich der neuen Regelungen zu
schaffen. „Die nun eingetroffenen Antworten sind leider unzulänglich.
Es werden darin fast ausschließlich Gesetzestexte zitiert, die den
kleinen Tierschutzvereinen nicht helfen“, kritisiert Brunner. „Es ist
mir unbegreiflich, wieso das Ministerium den TierschützerInnen keine
Vorschläge macht, wie sie jetzt mit den Tieren umgehen sollen. Die
Sommerferien haben begonnen, die Tierheime stehen in dieser Zeit
immer besonders unter Druck.“ Außerdem scheint die Regierung die
Tatsachen nicht zu kennen. Brunner: „Diese Tierschutzvereine holen
keine Welpen aus dem Ausland, sondern sie retten erwachsene Hunde aus
Tötungsstationen aus dem benachbarten Ausland. Diese Hunde werden nur
mit korrekten Dokumenten und mit allen Impfungen, etc. geholt, wenn
sie einen fixen Platz in einem EU-Land haben.“
Es sei absolut unverständlich, dass der kommerzielle Handel
(Tierhandlungen) sowie die gesamte Landwirtschaft, auch in Bezug auf
nicht-landwirtwirtschaftliche Tiere, einen Freibrief für das
Vermitteln von Tieren im Internet und in der Öffentlichkeit haben.
„Ganz unabhängig davon, ob sie in der Vergangenheit bereits negativ
aufgefallen sind. Stichwort: Verkauf von Welpen aus Qualzuchten aus
dem Ausland in heimischen Tierhandlungen.“ Zudem bemängelt Brunner,
dass private TierfreundInnen, die Tiere vermitteln bzw. weitergeben
wollen, genauso unter das Gesetz fallen. „Für Private gilt nicht
einmal die Übergangsfrist bis nächstes Jahr.“ Brunners Fazit: „Das
neue Tierschutzgesetz ist nicht praxistauglich, ungerecht und muss
rasch repariert werden.“
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