- 30.06.2017, 08:35:35
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- OTS0015
Missstände nehmen zu: Kinder in desolaten und feuchten Wohnungen
Armutskonferenz macht auf Missstände im Wohnbereich aufmerksam und zeigt Folgen der Mindestsicherungskürzungen auf
Utl.: Armutskonferenz macht auf Missstände im Wohnbereich aufmerksam
und zeigt Folgen der Mindestsicherungskürzungen auf =
Wien (OTS) - „Wenn`s einen Mietvertrag wollen, dann müssen`s gehen“.
Prekäres Wohnen in feuchten und desolaten Behausungen, für viele ist
dies traurige Realität, denn: Wohnraum zu finden, der leistbar ist,
das ist für sie schwer oder nicht möglich. Tatsächlich ist Wohnen
massiv teurer geworden und macht einen immer größeren Anteil am
monatlichen Haushaltsbudgets aus.
6% der Bevölkerung in Österreich klagen über dunkle Räume, 11% der
Bevölkerung leben in feuchten, oft auch schimmligen Wohnungen. 7% in
Überbelag - davon sind untere Einkommen stärker betroffen.
Besonders betroffen sind Menschen, denen eine Leistung aus der
Mindestsicherung zusteht: denn durch die Deckelungskürzung der
Mindestsicherung hat sich die bereits vorher für viele prekäre
Situation noch verschärft. Die Konsequenzen: Menschen leben in
Häusern oder Wohnungen die von Schimmel, baulichen Mängeln betroffen
sind, haben keinen oder keinen adäquaten Mietvertrag und sind der
Willkür der Vermieter ausgeliefert. Darunter viele Familien mit
Kindern. Eine unsichere Wohnsituation bedeutet für sie: kein sicheres
zuhause haben, Angst davor die Nachbarn, die Schulfreunde zu
verlieren, Unsicherheit erleben in einer Lebensphase, in der
Geborgenheit und Stabilität besonders wichtig sind.
„Von den brennenden Themen ist das derzeit heißeste: das Wohnen“,
erinnert die Armutskonferenz an die Ergebnisse der gemeinsamen Studie
mit der Wirtschaftsuniversität Wien. „Die Mietpreise sind in den
letzten Jahren derart in die Höhe geschossen, dass armutsbetroffene
Personen kaum noch leistbaren Wohnraum finden“, berichten die
Studienautorinnen vom Institut für Sozialpolitik der WU Wien. Als
Folge sind prekäre Wohnverhältnisse und versteckte Wohnungslosigkeit
angestiegen: Manche Armutsbetroffene leben in Räumen ohne Fenster,
ohne Strom, ohne Wasser. Andere teilen sich eine kleine Wohnung, was
zu krassen Überbelegungen führt, und wieder andere „wandern“ von
hilfsbereiten Bekannten zu Bekannten, um nicht auf der Straße
schlafen zu müssen.
Delogierungsprävention, sozialer Wohnbau, Orientierung an
tatsächlichen Wohnkosten
Die Armutskonferenz fordert daher:
- Sozialer Wohnbau: Investitionen in leistbare Wohnungen
Es braucht einen ausreichenden Neubau leistbarer, bedarfsgerechter
Wohnungen und eigenmittelfreien Zugang zu erschwinglichem Wohnraum,
denn für von Armut betroffene Menschen sind oft schon geringe
Baukostenzuschüsse nicht leistbar.
- Berücksichtigung tatsächlicher Wohnkosten
Eine Mindestsicherung, die sich am tatsächlichen Bedarf orientiert.
Der Wohnanteil der Mindestsicherung soll sich nach den ortsüblichen
Wohnkosten richten.
- Delogierungsprävention und Ausbau der Notquartiere
Um Wohnungslosigkeit zu verhindern, braucht es eine flächendeckende
Delogierungsprävention und einen Ausbau der Sozialarbeit durch
qualifizierte MitarbeiterInnen in diesem Bereich. Es braucht einen
Ausbau der Notquartiere, vor allem für Familien und Notquartiere, die
untertags geöffnet sind.
Beispiel Prekäre Wohnsituation: „Wenn`s einen Mietvertrag
wollen müssen`s gehen“
Frau S. besucht eine Kursmaßnahme des AMS, bewohnt als Untermieterin
(1 Zimmer) in einem Einfamilienhaus unweit von St. Pölten. Sie zahlt
der Vermieterin monatlich 200 Euro bar auf die Hand, einen
Mietvertrag hat sie nicht, eine Bestätigung für die monatliche
Zahlung der 200 Euro bekommt sie auch nicht. Als sie die Vermieterin
um die Ausstellung eines Mietvertrags bittet sagt diese, dass wolle
sie nicht, weil dann müsste sie (die Vermieterin) die Mieteinnahmen
ja versteuern, sie bekomme keinen Mietvertrag, sie könne ja ausziehen
wenn ihr das nicht passe. Da Frau S. bewusst ist, dass sie um 200
Euro keine Mietwohnung finden kann, bleibt sie weiterhin in dieser
prekären Wohnsituation.
Das Kursgeld, das Frau S. vom AMS bezieht ist so niedrig, dass Sie
eigentlich Anspruch auf eine Ergänzungsleistung im Rahmen der
Bedarfsorientierten Mindestsicherung hätte, hätte deshalb, weil für
den Bezug der Mindestsicherung in der vollen Höhe Wohnkosten
nachgewiesen werden müssen (z. B. in Form eines Mietvertrags bzw. in
Form von regelmäßigen Überweisungen der Miete), da Fr. S. diese
Wohnkosten nicht nachweisen kann, bekommt sie auch keine
Mindestsicherung.
Beispiele : Desolate Wohnung- akute Gefährdung für Kinder
- Frau M. hat ua. ein Haus an eine Familie mit fünf kleinen Kindern
vermietet, vorige Woche war die Gemeinde samt Bürgermeister und
Sachverständigen dort, das Haus ist Abriss gefährdet und sollte
sofort geräumt werden.
- Immobilienbüro vermietet einer Familie mit Kindern eine Wohnung in
derart desolatem Zustand, dass es zu akuten Gefährdungssituationen
für die Kinder kommt: beispielsweise ist das Thermostat der Heizung
nicht regulierbar, das Wasser schießt mit 100 Grad ein, eines der
Kinder der Familie M. zieht sich im Frühjahr 2016 derart massive
Verbrennungen zu, dass eine Hauttransplantation notwendig ist. Im
September 2016 fällt aufgrund des desolaten Zustands eine Holzdecke
herunter. Nur durch einen glücklichen Zufall ist zu diesem Zeitpunkt
keines der Kinder in der Wohnung.
- Einer Familie wurde eine Wohnung vermietet, die nicht richtig
beheizbar war. Ein kleiner Ofen mitten in einem Raum - sonst keine
Heizung in der Wohnung -, um diesen schliefen vier Personen, dies bei
bis zu minus 20 Grad im Winter. Wohnung verschimmelt und sämtliche
Familienmitglieder ständig krank. Vertrag war beim Finanzamt nicht
vergebührt. Der Vermieter forderte (bar auf die Hand) Betriebskosten
nach ohne entsprechenden Nachweis und ohne Beleg für Bezahlung
auszugeben, diese wurden auch bezahlt, weil die Familie Angst hatte
im Winter auf der Straße zu sitzen. Hilfsorganisation konnten in
diesem Fall eine andere Wohnungsmöglichkeit für die Familie
organisieren.
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